Einen Referenzarzt wählen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Am 1. Juli 2012 trat das Referenzarztsystem in Kraft, das über verschiedene Maßnahmen schrittweise bis zum 30. Juni 2015 umgesetzt wird. Die Rolle des Referenzarztes besteht in der zentralen Betreuung und fachlichen Begleitung vor allem, jedoch nicht ausschließlich, von Menschen mit schweren oder chronischen Krankheiten. Ziel ist es dabei, die unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustands angemessenste medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Zielgruppe

In der Einführungsphase bis zum 30. Juni 2015 richtet sich das Referenzarztsystem vor allem an Erwachsene, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) freiwillig versichert oder pflichtversichert sind.

Kinder werden zunächst nur berücksichtigt, wenn sie an einer schweren chronischen Krankheit leiden.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Referenzarzt wählen zu können:

  • Der Versicherte ist älter als 18 Jahre. Oder:
  • Der Versicherte leidet an einer schweren chronischen Krankheit (z. B. Diabetes, Alzheimer, Mukoviszidose).

Vorgehensweise und Details

Aufgaben und Instrumente des Referenzarztes

Aufgaben des Referenzarztes

Allgemeine Aufgaben des Referenzarztes:

  • Er gewährleistet die medizinische Grundversorgung und präventive Gesundheitsleistungen.
  • Er begleitet und überwacht den Weg des Patienten durch das Gesundheitssystem. Gleichzeitig schärft er das Bewusstsein des Patienten für Themen wie doppelte Untersuchungen und übermäßigen Konsum bzw. Nebenwirkungen von Medikamenten, Untersuchungen oder Behandlungen.
  • Bei schweren bzw. chronischen Krankheiten oder längerfristigen Behandlungen übernimmt er eine Koordinatorenrolle.
  • Allgemein informiert, orientiert und berät er den Patienten bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen.

Instrumente des Referenzarztes

Das wichtigste Instrument des Referenzarztes zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der „Patienten-Kurzbericht“ (résumé patient). Er ermöglicht einen umfassenden, vollständigen Überblick über den Gesundheitszustand des Patienten und garantiert so eine Versorgungskontinuität. Der Referenzarzt aktualisiert den Patienten-Kurzbericht in regelmäßigen Abständen.

Der Referenzarzt muss den Patienten-Kurzbericht spätestens 3 Monate nach der Unterzeichnung der Referenzarzt-Erklärung erstellt haben. Nachdem die Teilnahme am Referenzarztsystem bestätigt wurde, stellt die Nationale Gesundheitskasse (CNS) dem Patienten eine Zusammenfassung der bisherigen Gesundheitsleistungen (résumé des prestations) zur Verfügung, die zur Erstellung des Patienten-Kurzberichts durch den Referenzarzt dient.

Wahl des Referenzarztes

Der Patient wählt einen Referenzarzt, indem er eine schriftliche Referenzarzt-Erklärung unterzeichnet. Der Referenzarzt unterschreibt diese Erklärung ebenfalls (ein Arzt ist nicht verpflichtet, Referenzarzt eines Patienten zu werden, er kann dies auch ablehnen). Anschließend wird die Erklärung an die Nationale Gesundheitskasse (CNS) geschickt.

Jede Referenzarzt-Erklärung erhält von der CNS eine Nummer. Diese Nummer ist im künftigen Schriftverkehr mit der CNS im Zusammenhang mit Vorgängen und Unterlagen, die den Referenzarzt betreffen, stets anzugeben.

Ferner kann der Patient in der Referenzarzt-Erklärung einen Ersatz-Referenzarzt angeben, der bei längerer Abwesenheit bzw. beim Tod des Referenzarztes die Referenzarzt-Aufgabe übernimmt.

Widerruf der Referenzarzt-Erklärung

Grundsätzlich ist die Referenzarzt-Patienten-Beziehung auf unbestimmte Dauer angelegt. Der Patient kann die Referenzarzt-Erklärung jedoch widerrufen. Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:

  • Erfolgt der Widerruf innerhalb von 12 Monaten nach Unterzeichnung der Referenzarzt-Erklärung, ist das Formular zum Widerruf der Referenzarzt-Erklärung in beiderseitigem Einverständnis auszufüllen und an die CNS zu schicken. Der Patient muss in diesem Fall das Einverständnis des Arztes einholen und eine 2-monatige Kündigungsfrist einhalten. Die Änderung tritt folglich erst 2 Monate nach Verschicken des Formulars an die CNS in Kraft.
  • Erfolgt der Widerruf nach Ablauf von 12 Monaten nach Unterzeichnung der Referenzarzt-Erklärung, ist das Formular zum einseitigen Widerruf der Referenzarzt-Erklärung auszufüllen und an die CNS zu schicken. In diesem Fall muss der Patient lediglich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten; das Einverständnis des Referenzarztes ist nicht erforderlich.

Nach Inkrafttreten des Widerrufs kann der Patient einen neuen Referenzarzt wählen und mit diesem eine neue Referenzarzt-Erklärung unterzeichnen. Der neue Referenzarzt erhält von seinem Vorgänger alle für die Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen Unterlagen.

Einstellung der Tätigkeit als Referenzarzt

Stellt der Arzt seine Tätigkeit als Referenzarzt ein, wird der Patient von der CNS entsprechend informiert. Er kann dann einen neuen Referenzarzt wählen.

Tod des Referenzarztes

Verstirbt der Referenzarzt, wird der Patient von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) entsprechend informiert. Die Referenzarzt-Patienten-Beziehung ist dann automatisch beendet.

Patienten, die ihre Patientenakte haben möchten, können dies der Praxis des verstorbenen Arztes auf folgenden Wegen mitteilen:

  • per Telefon oder;
  • per Post.

Die Akte wird dann von den Erben des verstorbenen Arztes oder dem Arzt, der die Praxis übernommen hat, weitergeleitet.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

CNS – Abteilung Erstattungen national

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Bei der Sozialversicherung gemeldet sein Übernahme der Kosten für Dienstleistungen beantragen Geburtsbeihilfe

Links

Rechtsgrundlagen

  • Code de la sécurité sociale
  • Règlement grand-ducal modifié du 15 novembre 2011

    déterminant les modalités de désignation, de reconduction, de changement et de remplacement en cas d'absence du médecin référent

  • Loi du 17 décembre 2010

    portant réforme du système de soins de santé

  • Amendement du 28 décembre 2011

    de la convention du 13 décembre 1993 telle que modifiée pour les médecins, conclue en application de l'article 61 du Code de la sécurité sociale entre l'Association des médecins et médecins-dentistes et l'UCM (actuellement CNS)

  • Amendement du 17 février 2012

    de l'annexe numéro V intitulée «Médecin référent tel que prévu à l'article 19bis du Code de la sécurité sociale» de la convention du 13 décembre 1993 telle que modifiée pour les médecins, conclue en application de l'article 61 du Code de la sécurité sociale entre l'Association des médecins et médecins-dentistes et l'UCM (actuellement CNS)

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