Einen Organspendeausweis beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

In Luxemburg ist jeder Bürger nach seinem Tod potenzieller Organspender. Das bedeutet, dass man eine etwaige Verweigerung einer Organspende zu Lebzeiten schriftlich festhalten muss.

Deshalb hat das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit den Organspendeausweis (passeport de vie) eingeführt.

Die Eintragung der Einwilligung oder Verweigerung einer Organspende auf dem Organspendeausweis hat 2 Vorteile:

  • Sie erleichtert den Ärzten und Pflegekräften die Arbeit.
  • Sie befreit die Angehörigen im Falle eines unerwarteten Todes von der emotionalen Belastung, eine solche Entscheidung treffen zu müssen.

Zielgruppe

Alle rechtmäßig in Luxemburg niedergelassenen potenziellen Organspender haben die Möglichkeit, ihren Willen bezüglich einer Organspende mitzuteilen. Es gibt keine Altersbegrenzung, um nach dem Tod Organe zu spenden.

Zur Erinnerung: Die Organspende ist demnach:

  • anonym: Das Gesetz garantiert die Anonymität des Spenders und des Empfängers. Die Familie des Spenders kann über die entnommenen Organe und das Ergebnis der Transplantationen informiert werden;
  • kostenlos: Jede Art von Vergütung für ein oder mehrere Organe ist gesetzlich verboten;
  • eine solidarische Geste, die Leben retten kann.

Organe können nur entnommen werden, wenn der Verstorbene seinen letzten gesetzlichen Wohnsitz in Luxemburg hatte.

Ist der Verstorbene unmündig oder minderjährig, können seine Organe erst nach Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters und unter der Bedingung, dass die betroffene urteilsfähige Person sich nicht geweigert hat, ihre Organe zu spenden, entnommen werden.

Selbst Minderjährige können ihren Willen äußern, ihre Organe nicht zu spenden, sofern sie urteilsfähig sind.

Ist der Verstorbene minderjährig und sind beide Elternteile sorgeberechtigt, können die Organe nur entnommen werden, wenn beide Elternteile einwilligen.

Vorgehensweise und Details

Der Organspendeausweis ist kostenlos bei folgenden Stellen erhältlich:

Der Ausweis kann auch online beantragt werden.

Nach Erhalt des Ausweises genügt es, die einzelnen Felder auszufüllen und anzugeben, ob nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen oder nicht.

Die im Organspendeausweis eingetragene Entscheidung wird:

  • weder bei einer offiziellen Instanz registriert;
  • noch bei einer offiziellen Instanz hinterlegt.

Man sollte seinen Organspendeausweis immer mit sich führen, vorzugsweise gemeinsam mit dem Personalausweis. Der Ausweis kann ferner einem nahestehenden Verwandten anvertraut werden.


Hinweis: Jedes Schriftstück, in dem die Einwilligung oder Weigerung, Organe zu spenden, zum Ausdruck gebracht wurde, ist dem Organspendeausweis gleichgestellt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit

Es werden 2 von 10 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Eine Vertrauensperson benennen

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 25 novembre 1982

réglant le prélèvement de substances d'origine humaine

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