Eine Sparprämie zur Finanzierung von Wohneigentum beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Wenn Sie ein Hypothekendarlehen für den Erwerb von (bereits bestehendem oder im Bau befindlichem) Wohneigentum aufgenommen haben, können Sie unter gewissen Voraussetzungen in den Genuss einer Sparprämie gelangen.

Bei der Sparprämie handelt es sich um eine staatliche Beihilfe in Höhe von maximal 500 Euro pro Kalenderjahr, die Ihnen bewilligt werden kann, wenn Sie über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vor dem Erwerb von Wohneigentum Geld angespart haben und Sie 90 % dieses Sparguthabens in die Finanzierung des Wohneigentums investieren.

Das eTracking von auf Papier eingereichten Anträgen ist auf dieser Seite verfügbar. Diese Option ermöglicht den Nutzern, per E-Mail oder SMS bezüglich des Fortschritts Ihrer Vorgänge auf dem Laufenden zu bleiben.

Zielgruppe

Sie können die Bewilligung einer Sparprämie beantragen, wenn Sie:

  • eine Wohneigentumserwerbsprämie beziehen;
  • den Nachweis für eine Spartätigkeit von mindestens einem Jahr und höchstens 10 Jahren erbringen können;
  • mindestens 90 % dieses Sparguthabens für die Finanzierung Ihres Wohneigentums verwenden.

Voraussetzungen

Um in den Genuss der Sparprämie zu gelangen, müssen Sie:

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Wenn Sie in den Genuss einer Sparprämie gelangen möchten, müssen Sie Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) des Ministeriums für Wohnungsbau und Raumentwicklung einreichen. Hierfür müssen Sie das dafür vorgesehene Formular verwenden (siehe unter „Online-Dienste und Formulare“).

Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnbeihilfen eingereicht werden:

  • auf dem Postweg; oder
  • persönlich in den Büroräumen; oder
  • per E-Mail an folgende Adresse: guichet@ml.etat.lu.

Hinweis: Ein auf elektronischem Weg eingereichter Antrag muss bestätigt werden.

Ein Höchstbetrag von 10 % der Sparguthaben auf dem Sparkonto kann auf diesem Konto bleiben und anschließend zu sämtlichen beliebigen Zwecken verwendet werden.

Belege

Dem Formular sind Unterlagen beizufügen, die eine Spartätigkeit von mindestens einem Jahr belegen.

Hinweis: Sie müssen auf Anfrage alle Informationen und Unterlagen bereitstellen, die die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen für die Bearbeitung Ihres Antrags als notwendig erachtet.

Kommen Sie einer solchen Anfrage binnen 3 Monaten nicht nach, wird Ihr Antrag abgelehnt, und die Akte wird geschlossen.

Bewilligung der Beihilfe

Wird die Beihilfe bewilligt, wird die Sparprämie auf das Bankkonto überwiesen, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.

Rückzahlung der Prämie

Die Prämie wird nicht geschuldet und muss rückwirkend zurückgezahlt werden, wenn während eines Zeitraums von 2 Jahren nach der 1. Auszahlung der Beihilfe:

  • das Wohneigentum Ihnen nicht mehr als ständiger Hauptwohnsitz dient; oder
  • das gesamte oder ein Teil des Wohneigentums von Ihnen vermietet wird.

Die teilweise Vermietung von Wohneigentum (Sie müssen weiterhin dort wohnen) ist zulässig, wenn Sie einen schriftlichen Wohnraummietvertrag geschlossen haben und die eingenommene Miete auf das für die Berechnung einer Beihilfe berücksichtigte Einkommen angerechnet wird.

Sie müssen die Beihilfe zudem zurückzahlen, wenn bei einer erneuten Überprüfung Ihrer Akte festgestellt wird, dass eine oder mehrere Voraussetzungen für den Erhalt der Beihilfe nicht mehr erfüllt sind.

Sie müssen die zuständige Behörde schnellstmöglich über jede Änderung informieren, die einen Einfluss auf die Bewilligung, den Erhalt, die Änderung oder die Einstellung der Prämie haben könnte.

Gleichzeitiger Bezug anderer Beihilfen

Die Sparprämie muss zwingend gleichzeitig mit der Wohneigentumserwerbsprämie bezogen werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

  • Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

    Adresse:
    11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 8002 10 10
    Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    Geschlossen
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Donnerstags nur nach Terminvereinbarung

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