Sich als Drittstaatsangehöriger an der Universität Luxemburg immatrikulieren

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Studierende mit einem Abschlusszeugnis aus einem nichteuropäischen Land können sich unter gewissen Bedingungen an der Universität Luxemburg immatrikulieren, um dort als Haupttätigkeit ein Vollzeitstudium zu absolvieren, welches mit einem Hochschultitel abgeschlossen wird.

Die Immatrikulationszeiten und -formalitäten hängen vom jeweiligen Studiengang ab.

Zielgruppe

Studierende, die sich an der Universität Luxemburg bewerben und Inhaber eines Abschlusszeugnisses aus einem nichteuropäischen Land sind.

Voraussetzungen

Sie müssen im Besitz eines gültigen Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts bzw. Bachelor- oder Master-Abschlusses sein. 

Inhaber eines Abschlusszeugnisses aus einem nichteuropäischen Land, die sich an der Universität Luxemburg bewerben wollen, müssen ihrem Zulassungsantrag die mit einer Apostille versehenen oder doppelt beglaubigten Kopien des Abschlusszeugnisses und der entsprechenden Notenaufstellungen (Originalstempel und -unterschriften) beifügen.

Fotokopien werden nicht akzeptiert.

Bei Bewerbern, die rechtmäßig auf dem amerikanischen Kontinent (Nord- und Südamerika) wohnen, entfallen diese Formalitäten nicht. In ihrem Fall muss die Bildungseinrichtung (Sekundarschule/Universität) des Herkunftslandes eine Kopie des Diploms und der Notenaufstellung in einem versiegelten Umschlag schicken.

Wichtiger Hinweis zu Abschlusszeugnissen, die in Kamerun, Nigeria, Ghana, Senegal und der Elfenbeinküste erworben wurden:

Die Universität sieht sich gezwungen, für diese Länder strengere Bedingungen vorzuschreiben. Zusätzlich zur Apostille oder zur doppelten Beglaubigung des Diploms und der Notenaufstellung muss daher die Bildungseinrichtung (Sekundarschule/Universität), in der der Studierende sein Diplom erworben hat, eine Kopie dieses Diploms sowie eine Kopie der Notenaufstellung in einem versiegelten Umschlag schicken.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Neben den üblichen Voraussetzungen für die Zulassung an der Universität muss der Studierende sich vergewissern, dass bezüglich seiner Einreise und seines Aufenthalts auf luxemburgischem Staatsgebiet während der Dauer seines Studiums alles seine Richtigkeit hat.

Bewerber, die rechtmäßig auf dem amerikanischen Kontinent (Nord- und Südamerika) wohnen, können sich direkt an Herrn Boris Soudakoff wenden, um sich über die Formalitäten für den Aufenthalt in Luxemburg zu informieren:

Mr Boris Soudakoff
Embassy of Luxembourg in the United States of America
2200 Massachussetts Avenue, N.W., Washington D.C., 20008
Tel. : (+1) 202 265 4171 · Fax (+1) 202 328 8270
E-Mail : boris.soudakoff@mae.etat.lu
Embassy of Luxembourg in Washington

Vorgehensweise und Details

Zulassung zum 1. Jahr des Bachelorstudiengangs

Inhaber eines vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend nicht anerkannten Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts aus einem nichteuropäischen Land

Zulassungsbedingungen und Frist für den Zulassungsantrag

Dieses Verfahren betrifft Bewerber mit einem Abschlusszeugnis aus einem nichteuropäischen Land, das das Übereinkommen von Paris und/oder Lissabon über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen nicht unterzeichnet hat.

Bewerber, die die Vorbedingungen zur Anerkennung durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend nicht erfüllen, müssen sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen, die von der Universität Luxemburg organisiert wird. Wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, wird der Bewerber zur Aufnahmeprüfung eingeladen, die an dem im Einladungsschreiben angegebenen Datum in Luxemburg stattfindet.

Die Aufnahmeprüfung besteht aus:

  • einem Aufsatz über ein Thema aus dem Bereich der Allgemeinbildung in den 2 Sprachen des gewählten Studiengangs;
  • einer Mathematikprüfung.

Wenn sich der Studierende für einen Studiengang bewirbt, für den ein Numerus Clausus gilt, ist das Bestehen der Aufnahmeprüfung allein noch keine Garantie für die endgültige Zulassung. Seine Antragsunterlagen werden dem Bewertungsausschuss im Rahmen des Auswahlverfahrens vorgelegt.

Bewirbt sich der Studierende für einen Studiengang ohne Auswahlverfahren, genügt das Bestehen der Aufnahmeprüfung für eine endgültige Zulassung.

Die Termine für den Online-Zulassungsantrag sowie die den Unterlagen beizufügenden Dokumente sind je nach gewähltem Studiengang unterschiedlich.

Zulassungsantrag

Die Zulassungsanträge müssen online auf der Website der Universität Luxemburg gestellt werden.

Der Studierende muss:

  • seinen Studiengang unter Berücksichtigung seiner Voraussetzungen und seines bisherigen Bildungsweges wählen;
  • das Formular für den Online-Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist ausfüllen;
  • die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag vorbereiten: das Formular ausdrucken, alle dort aufgeführten Dokumente beifügen und die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist per Post der Universität Luxemburg zusenden. Die Postanschrift ist im Formular angegeben.

Die Frist für die Bearbeitung des Antrags beträgt etwa 4 bis 6 Wochen ab Eingang der Unterlagen. Von Anrufen und Zuschriften ist abzusehen.

Die Antwort der Universität Luxemburg wird auf dem Postweg an die Adresse gesandt, die der Bewerber im Online-Formular angegeben hat. Wird der Studierende zugelassen, werden ihm außerdem Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg zugesandt.

Inhaber eines vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend anerkannten Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts aus einem nichteuropäischen Land

Zulassungsbedingungen und Frist für den Zulassungsantrag

Inhaber eines vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend anerkannten Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts aus einem nichteuropäischen Land müssen eine Anerkennung des Abschlusses erhalten haben, um einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelorstudiengang stellen zu dürfen.

Wenn sich der Studierende für einen Studiengang bewirbt, für den ein Numerus Clausus gilt, gelangen seine Bewerbungsunterlagen in das Auswahlverfahren.

Inhaber eines Abschlusszeugnisses aus einem nichteuropäischen Land, die einen Aufenthaltstitel benötigen, um in Luxemburg leben zu dürfen, dürfen sich nicht für einen Teilzeitstudiengang bewerben.

Die Termine für den Online-Zulassungsantrag sowie die den Unterlagen beizufügenden Dokumente sind je nach gewähltem Studiengang unterschiedlich.

Die dem Zulassungsantrag beizufügenden Dokumente sind je nach gewähltem Studiengang unterschiedlich.

Zulassungsantrag

Die Zulassungsanträge müssen online auf der Website der Universität Luxemburg gestellt werden.

Der Studierende muss:

  • seinen Studiengang unter Berücksichtigung seiner Voraussetzungen und seines bisherigen Bildungsweges wählen;
  • das Formular für den Online-Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist ausfüllen;
  • die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag vorbereiten: das Formular ausdrucken, alle dort aufgeführten Dokumente beifügen und die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist per Post der Universität Luxemburg zusenden. Die Postanschrift ist im Formular angegeben.

Die Frist für die Bearbeitung des Antrags beträgt etwa 4 bis 6 Wochen ab Eingang der Unterlagen. Von Anrufen und Zuschriften ist abzusehen.

Die Antwort der Universität Luxemburg wird auf dem Postweg an die Adresse gesandt, die der Bewerber im Online-Formular angegeben hat. Wird der Studierende zugelassen, werden ihm außerdem Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg zugesandt.

Zulassung zum 2. oder 3. Jahr eines Bachelorstudiengangs

Inhaber eines vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend anerkannten Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts aus einem nichteuropäischen Land, die 1 oder 2 Studienjahre erfolgreich an einer anderen Universität absolviert haben

Zulassungsbedingungen und Frist für den Zulassungsantrag

Inhaber eines vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend anerkannten Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts aus einem nichteuropäischen Land müssen eine Anerkennung des Abschlusses erhalten haben, um einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelorstudiengang stellen zu dürfen.

Wenn sich der Studierende für einen Studiengang bewirbt, für den ein Numerus Clausus gilt, gelangen seine Bewerbungsunterlagen in das Auswahlverfahren.

Inhaber eines Abschlusszeugnisses aus einem nichteuropäischen Land, die einen Aufenthaltstitel benötigen, um in Luxemburg leben zu dürfen, dürfen sich nicht für einen Teilzeitstudiengang bewerben.

Die Termine für den Online-Zulassungsantrag sowie die den Unterlagen beizufügenden Dokumente sind je nach gewähltem Studiengang unterschiedlich.

Zulassungsantrag

Die Zulassungsanträge müssen online auf der Website der Universität Luxemburg gestellt werden.

Der Studierende muss:

  • seinen Studiengang unter Berücksichtigung seiner Voraussetzungen und seines bisherigen Bildungsweges wählen;
  • das Formular für den Online-Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist ausfüllen;
  • die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag vorbereiten: das Formular ausdrucken, alle dort aufgeführten Dokumente beifügen und die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist per Post der Universität Luxemburg zusenden. Die Postanschrift ist im Formular angegeben.

Die Frist für die Bearbeitung des Antrags beträgt etwa 4 bis 6 Wochen ab Eingang der Unterlagen. Von Anrufen und Zuschriften ist abzusehen.

Die Antwort der Universität Luxemburg wird auf dem Postweg an die Adresse gesandt, die der Bewerber im Online-Formular angegeben hat. Wird der Studierende zugelassen, werden ihm außerdem Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg zugesandt.

Die dem Zulassungsantrag beizufügenden Dokumente sind je nach gewähltem Studiengang unterschiedlich.

Inhaber eines vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend nicht anerkannten Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts aus einem nichteuropäischen Land, die 1 oder 2 Studienjahre an einer Universität des Europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) erfolgreich absolviert haben

Zulassungsbedingungen und Frist für den Zulassungsantrag

Dieses Verfahren betrifft Bewerber mit einem Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts aus einem nichteuropäischen Land, das das Übereinkommen von Paris und/oder Lissabon über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen nicht unterzeichnet hat, die 1 oder 2 Studienjahre an einer Universität des Europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) erfolgreich absolviert haben.

Die Termine für den Online-Zulassungsantrag sowie die den Unterlagen beizufügenden Dokumente sind je nach gewähltem Studiengang unterschiedlich.

Zulassungsantrag

Die Zulassungsanträge müssen online auf der Website der Universität Luxemburg gestellt werden. Der Studierende muss:

  • seinen Studiengang unter Berücksichtigung seiner Voraussetzungen und seines bisherigen Bildungsweges wählen;
  • das Formular für den Online-Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist ausfüllen;
  • die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag vorbereiten: das Formular ausdrucken, alle dort aufgeführten Dokumente beifügen und die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist per Post der Universität Luxemburg zusenden. Die Postanschrift ist im Formular angegeben.

Sofern die Unterlagen vollständig sind, werden sie unmittelbar nach Eingang an den Bewertungsausschuss der betreffenden Fakultät weitergeleitet. Es wird eine Bearbeitungszeit von etwa 4 bis 6 Wochen ab dem Tag des Eingangs der Unterlagen veranschlagt. Von Anrufen und Zuschriften ist abzusehen.

Die Antwort der Universität Luxemburg wird auf dem Postweg an die Adresse gesandt, die der Bewerber im Online-Formular angegeben hat. Wird der Studierende zugelassen, werden ihm außerdem Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg zugesandt.

Inhaber eines vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend nicht anerkannten Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts aus einem nichteuropäischen Land, die 1 oder 2 Studienjahre an einer Universität außerhalb des Europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) erfolgreich absolviert haben

Zulassungsbedingungen und Frist für den Zulassungsantrag

Dieses Verfahren betrifft Bewerber mit einem Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts aus einem nichteuropäischen Land, das das Übereinkommen von Paris und/oder Lissabon über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen nicht unterzeichnet hat, die 1 oder 2 Studienjahre an einer Universität außerhalb des Europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) erfolgreich absolviert haben.

Bewerber, die die Vorbedingungen im Hinblick auf die Anerkennung ihres Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend nicht erfüllen, müssen sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen, die von der Universität Luxemburg organisiert wird. Wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, wird der Bewerber zur Aufnahmeprüfung eingeladen, die an dem im Einladungsschreiben angegebenen Datum in Luxemburg stattfindet.

Die Aufnahmeprüfung besteht aus:

  • einem Aufsatz über ein Thema aus dem Bereich der Allgemeinbildung in den 2 Sprachen des gewählten Studiengangs;
  • einer Mathematikprüfung.

Das Bestehen der Aufnahmeprüfung allein ist noch keine Garantie für die endgültige Zulassung. Seine Antragsunterlagen werden an den Bewertungsausschuss der Fakultät weitergeleitet, damit die bisher erworbenen Studienleistungen (für jedes bestandene Studienjahr) anerkannt werden können. Sobald die Entscheidung vorliegt, informiert das Studierendensekretariat (SEVE) den Studierenden auf dem Postweg.

Inhaber eines Abschlusszeugnisses aus einem nichteuropäischen Land, die einen Aufenthaltstitel benötigen, um in Luxemburg leben zu dürfen, dürfen sich nicht für einen Teilzeitstudiengang bewerben.

Die Termine für den Online-Zulassungsantrag sowie die den Unterlagen beizufügenden Dokumente sind je nach gewähltem Studiengang unterschiedlich.

Zulassungsantrag

Die Zulassungsanträge müssen online auf der Website der Universität Luxemburg gestellt werden.

Der Studierende muss:

  • seinen Studiengang unter Berücksichtigung seiner Voraussetzungen und seines bisherigen Bildungsweges wählen;
  • das Formular für den Online-Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist ausfüllen;
  • die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag vorbereiten: das Formular ausdrucken, alle dort aufgeführten Dokumente beifügen und die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist per Post der Universität Luxemburg zusenden. Die Postanschrift ist im Formular angegeben.

Die Frist für die Bearbeitung des Antrags beträgt etwa 4 bis 6 Wochen ab Eingang der Unterlagen. Von Anrufen und Zuschriften ist abzusehen.

Die Antwort der Universität Luxemburg wird auf dem Postweg an die Adresse gesandt, die der Bewerber im Online-Formular angegeben hat. Wird der Studierende zugelassen, werden ihm außerdem Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg zugesandt.

Zulassung für einen Masterstudiengang oder eine qualifizierende Ausbildung oder Fortbildung

Zulassungsbedingungen und Frist für den Zulassungsantrag

Dieses Verfahren betrifft Bewerber mit einem Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts aus einem nichteuropäischen Land, das das Übereinkommen von Paris und/oder Lissabon über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen nicht unterzeichnet hat, die 1 oder 2 Studienjahre an einer Universität außerhalb des Europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) erfolgreich absolviert haben.

Bewerber, die die Vorbedingungen im Hinblick auf die Anerkennung ihres Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend nicht erfüllen, müssen sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen, die von der Universität Luxemburg organisiert wird. Wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, wird der Bewerber zur Aufnahmeprüfung eingeladen, die an dem im Einladungsschreiben angegebenen Datum in Luxemburg stattfindet.

Die Aufnahmeprüfung besteht aus:

  • einem Aufsatz über ein Thema aus dem Bereich der Allgemeinbildung in den 2 Sprachen des gewählten Studiengangs;
  • einer Mathematikprüfung.

Das Bestehen der Aufnahmeprüfung allein ist noch keine Garantie für die endgültige Zulassung. Seine Antragsunterlagen werden an den Bewertungsausschuss der Fakultät weitergeleitet, damit die bisher erworbenen Studienleistungen (für jedes bestandene Studienjahr) anerkannt werden können. Sobald die Entscheidung vorliegt, informiert das SEVE den Studierenden auf dem Postweg.

Inhaber eines Abschlusszeugnisses aus einem nichteuropäischen Land, die einen Aufenthaltstitel benötigen, um in Luxemburg leben zu dürfen, dürfen sich nicht für einen Teilzeitstudiengang bewerben.

Die Termine für den Online-Zulassungsantrag sowie die den Unterlagen beizufügenden Dokumente sind je nach gewähltem Studiengang unterschiedlich.

Zulassungsantrag

Die Zulassungsanträge müssen online auf der Website der Universität Luxemburg gestellt werden.

Der Studierende muss:

  • seinen Studiengang unter Berücksichtigung seiner Voraussetzungen und seines bisherigen Bildungsweges wählen;
  • das Formular für den Online-Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist ausfüllen;
  • die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag vorbereiten: das Formular ausdrucken, alle dort aufgeführten Dokumente beifügen und die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag innerhalb der gesetzten Frist per Post der Universität Luxemburg zusenden. Die Postanschrift ist im Formular angegeben.

Sofern die Unterlagen vollständig sind, werden sie unmittelbar nach Eingang an den Bewertungsausschuss der betreffenden Fakultät weitergeleitet. Es wird eine Bearbeitungszeit von etwa 4 bis 6 Wochen ab dem Tag des Eingangs der Unterlagen veranschlagt. Von Anrufen und Zuschriften ist abzusehen.

Die Antwort der Universität Luxemburg wird auf dem Postweg an die Adresse gesandt, die der Bewerber im Online-Formular angegeben hat. Wird der Studierende zugelassen, werden ihm außerdem Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg zugesandt.

Immatrikulation für eine Promotion

Immatrikulationsvoraussetzungen

Um sich für eine Promotion zu immatrikulieren, müssen Studierende einige Vorbedingungen erfüllen:

  • Inhaber eines in Luxemburg erworbenen Hochschuldiploms des zweiten Grades (Master oder gleichwertig) und/oder eines ausländischen Diploms sein. Bei ihrer Ankunft in Luxemburg, müssen Inhaber eines ausländischen Diploms dieses in das Register für Bildungsnachweise beim Ministerium für Forschung und Hochschulwesen eintragen lassen;
  • von einem Doktorvater angenommen worden sein. Hierzu müssen die Studierenden sich per E-Mail mit einem Dozenten des gewählten Studiengebiets in Verbindung setzen und ihm das Thema der Doktorarbeit sowie eine Beschreibung des Forschungsvorhabens zukommen lassen;
  • infolge einer Bewerbung auf ein Stellenangebot eingestellt worden sein.

Doppelpromotionen sind bei allen Finanzierungsarten möglich. In diesem Fall muss sich der Doktorand auf jeden Fall immatrikulieren, auch wenn er die Partneruniversität noch nicht kennt.

Finanzierung der Promotionen

Die Immatrikulation für eine Promotion ist jederzeit im Laufe des Jahres möglich. Das Immatrikulationsverfahren hängt von der gewählten Finanzierung ab. Folgende Finanzierungsmöglichkeiten für Promotionen sind möglich:

  • Finanzierung durch die Universität Luxemburg: Der Doktorand schließt mit der Universität Luxemburg einen auf 3 Jahre befristeten Arbeitsvertrag über 40 Stunden/Woche ab. Dieser kann um ein weiteres Jahr verlängert werden;
  • Stipendium für industrielle Forschung (Industrial Fellowships): Der Doktorand beantragt beim Nationalen Forschungsfonds (Fonds national de la recherche - FNR) ein Forschungsstipendium. Die Anträge können zweimal pro Jahr gestellt werden. Wird seinem Antrag stattgegeben, erhält der Doktorand ein Stipendium vom FNR;
  • Drittmittelfinanzierung: Der Doktorand wird von einer externen Stelle „gesponsert“, die sein Forschungsvorhaben im Rahmen eines Abkommens mit der Universität Luxemburg finanziert;
  • Selbstfinanzierung: Der Doktorand ist nicht vertraglich an die Universität Luxemburg gebunden, sondern finanziert sich selbst.

Immatrikulationsverfahren je nach Finanzierung

Von der Universität Luxemburg und von Drittstellen finanzierte Doktoranden

Doktoranden müssen:

    1. sich auf ein Stellenangebot hin für eine Doktorandenstelle bewerben;

    2. eine Annahme ihrer Bewerbung für die angebotene Stelle erhalten haben;

    3. ihren Zulassungsantrag online ausfüllen und ihre Unterlagen an das Sekretariat für Promotionsstudiengänge (Bureau des études doctorales) senden. Doktoranden aus Drittstaaten müssen ihrem Zulassungsantrag ebenfalls die für die Ausstellung ihrer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen hinzufügen:

  • Geburtsurkunde;
  • beglaubigte vollständige Kopie des Reisepasses;
  • Strafregisterauszug (aus dem Wohnsitzland);
  • beglaubigte Kopie des Masterdiploms oder eines gleichwertigen Diploms;
  • Lebenslauf;
  • Bewerbungsschreiben.

Die vorzulegenden Unterlagen müssen entweder von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes mit einer Apostille versehen werden oder von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes beglaubigt und von der Botschaft authentifiziert werden.
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

    4. ihren Doktorvater bitten, dem Sekretariat für Promotionsstudiengänge einen „Antrag auf Zulassung zur Promotion“ (Demande d'acceptation d'un chercheur en formation doctorale - DACFD) zukommen zu lassen;

    5. vom Rektor die Immatrikulationszulassung erhalten;

    6. ihren Arbeitsvertrag mit der Personalabteilung der Universität unterzeichnen;

    7. ihre Immatrikulation mit der Zahlung der Studiengebühren abschließen (200 Euro pro Semester).

Durch den Nationalen Forschungsfonds finanzierte Doktoranden INDUSTRIAL FELLOWSHIPS

Doktoranden müssen:

    1. sich auf ein Stellenangebot hin für eine Doktorandenstelle mit einem Forschungsstipendium „Industrial Fellowships“ bewerben;

    2. eine Annahme ihrer Bewerbung für die angebotene Stelle erhalten haben;

    3. den Antrag auf das Stipendium „Industrial Fellowships“ online auf der Website des Nationalen Forschungsfonds stellen;

    4. nach Bestätigung ihrer Finanzierung ihren Zulassungsantrag online ausfüllen und ihre Unterlagen an das Sekretariat für Promotionsstudiengänge senden. Doktoranden aus Drittstaaten müssen ihrem Zulassungsantrag ebenfalls die für die Ausstellung ihrer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen hinzufügen:

  • Geburtsurkunde;
  • beglaubigte vollständige Kopie des Reisepasses;
  • Strafregisterauszug (aus dem Wohnsitzland);
  • beglaubigte Kopie des Masterdiploms oder eines gleichwertigen Diploms;
  • Lebenslauf;
  • Bewerbungsschreiben.

Die vorzulegenden Unterlagen müssen entweder von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes mit einer Apostille versehen werden oder von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes beglaubigt und von der Botschaft authentifiziert werden.
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist das Original der Übersetzung beizufügen.

    5. ihren Doktorvater bitten, dem Sekretariat für Promotionsstudiengänge einen „Antrag auf Zulassung zur Promotion“ (Demande d'acceptation d'un chercheur en formation doctorale - DACFD) zukommen zu lassen;

    6. vom Rektor die Immatrikulationszulassung erhalten;

    7. gegebenenfalls ihren Arbeitsvertrag mit der Personalabteilung der Universität unterzeichnen;

    8. ihre Immatrikulation mit der Zahlung der Studiengebühren abschließen (200 Euro pro Semester).

Doktoranden, die sich selbst finanzieren

Doktoranden müssen:

    1. ihren Zulassungsantrag online ausfüllen und ihre Unterlagen an das Sekretariat für Promotionsstudiengänge (Bureau des études doctorales) senden;

    2. ihren Doktorvater bitten, dem Sekretariat für Promotionsstudiengänge einen „Antrag auf Zulassung zur Promotion“ (Demande d'acceptation d'un chercheur en formation doctorale - DACFD) zukommen zu lassen;

    3. vom Rektor die Immatrikulationszulassung erhalten;

    4. eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende beim Ministerium für innere Angelegenheiten beantragen. Besteht kein Vertrag, muss sich der Studierende selbst um diese Formalität kümmern;

    5. die Aufenthaltserlaubnis des Ministeriums erhalten (normalerweise nach 4 bis 6 Monaten);

    6. ihre Immatrikulation mit der Zahlung der Studiengebühren abschließen (200 Euro pro Semester).

Zuständige Kontaktstellen

Universität Luxemburg

Es werden 2 von 5 Stellen angezeigt

Abteilung für Diplomanerkennung

  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Diplomanerkennung

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg Luxemburg
    L-2926 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr

Ministerium für innere Angelegenheiten

Verwandte Vorgänge und Links

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