Miet-Hilfe anfragen

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Miet-Hilfe anfragen

Miet-Hilfe heißt auch Miet-Zuschuss.
Es ist eine Geld-Hilfe.
Das Geld ist für die Miete. Auf Luxemburgisch: Loyer.
In diesem Text schreiben wir Miet-Hilfe.

Sie zahlen Miete für das Wohnen.
Wenn Sie wenig Einkommen haben,
können Sie die Miet-Hilfe anfragen.

Zu dem Einkommen gehört:
Alles, was Sie im Monat an Geld bekommen.
Zum Beispiel: Arbeits-Lohn, Rente, REVIS.

Das Ministerium für Wohnungs-Bau zahlt die Miet-Hilfe.
Das Ministerium rechnet aus, wie viel Miet-Hilfe das ist.

Die Miet-Hilfe wird für einen ganzen Haushalt angefragt.
Haushalt heißt: wenn Personen im gleichen Haus wohnen.
Zum Beispiel: eine Familie oder eine Wohn-Gemeinschaft.

Der Staat muss wissen, wie viele Personen im Haushalt wohnen.
Und wie viel Geld alle zusammen verdienen.

 

Wer kann die Miet-Hilfe anfragen?

Sie können Miet-Hilfe anfragen, wenn dies zutrifft:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie wohnen in Luxemburg und sind dort angemeldet.
  • Sie mieten eine Wohnung.
  • Sie wohnen in dieser Wohnung.
  • Sie haben wenig Einkommen.
  • Sie haben seit mindestens 3 Monaten
    ein regelmäßiges Einkommen.

Die Wohnung muss in Luxemburg sein.
Sie muss einem privaten Besitzer gehören. Das ist der Vermieter.
Die Wohnung darf nicht von einer staatlichen Einrichtung vermietet sein.
Zum Beispiel: von einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung.

 

Was sind die Regeln für Ihren Haushalt?

  • Sie wohnen vielleicht mit anderen Personen zusammen.
    Keine Person aus dem Haushalt darf eine Wohnung besitzen:
    nicht in Luxemburg und nicht im Ausland.
  • Das Einkommen von allen Personen aus dem Haushalt darf
    nicht zu hoch sein.
  • Der Staat rechnet das Einkommen von allen Personen zusammen,
    die in Ihrem Haushalt wohnen.
  • Die Miete für Ihre Wohnung kostet mehr
    als 1 von 4 Teilen vom ganzen Einkommen:
    Beispiel:
    ein Haushalt hat 2000 € Einkommen.
    Dann muss die Miete mindestens 500 € sein.
    Sonst bekommt der Haushalt keine Miet-Hilfe.
  •  

Was ist beim Einkommen wichtig?

Als Einkommen zählen:

  • Arbeits-Lohn
  • Rente
  • Arbeitslosen-Geld
  • Mindest-Einkommen REVIS (früher: RMG)
  • Lohn in der Elternzeit.
    Elternzeit heißt auch congé parental
  • Invalidenrente, Frührente
  • Unterhalts-Zahlungen.
    Zum Beispiel: eine Person bekommt Geld vom Ex-Partner.

Einige Geld-Hilfen zählen nicht zu dem Einkommen vom Haushalt:

  • Kindergeld
  • Teuerungs-Zulage
  • Schulanfangs-Zulage.

Eine Person aus dem Haushalt zahlt Unterhalt für eine andere Person,
die nicht im gleichen Haushalt lebt.
Dieser Unterhalt wird vom Einkommen abgezogen.

 

Wann können Sie die Anfrage machen?

Sie können die Anfrage immer machen.



Wie fragen Sie die Miet-Hilfe an?

Sie können die Hilfe nur 1 Mal pro Haushalt fragen.
Sie müssen ein Formular ausfüllen und unterschreiben.
Das Formular ist in schwerer Sprache.
Der Ehe-Partner oder Lebens-Partner muss auch unterschreiben.
Sie schicken das Formular an den Guichet unique des aides au logement.
Das ist das Büro für die Miet-Hilfe.

Sie können das Formular:

  • per Post schicken
  • persönlich abgeben
  • per E-Mail an diese Adresse schicken: guichet@ml.etat.lu.

Die Adresse ist:

Guichet unique des aides au logement
11, rue de Hollerich
L-1741 Luxemburg

Telefon: (+352) 80 02 10 10
Telefon: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Fax: (+352) 45 88 44
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr.

 

Welche Beweis-Zettel müssen mit dem Formular
geschickt werden?

  • Kopie vom Miet-Vertrag für die Wohnung
  • Beweis-Zettel für die Zahlung der Miete
    von den letzten 3 Monaten
  • Lohn-Zettel von den letzten 3 Monaten
  • Beweis-Zettel über alle anderen Einkommen des Haushalts
  • Kopie von den Sozialversicherungs-Karten aller Mitbewohner.

Ausländische Mit-Bewohner brauchen einen Beweis-Zettel,
dass Sie das Recht haben, in Luxemburg zu wohnen.
Beispiel: die Aufenthalts-Karte.

 

Was macht das Büro für die Miet-Hilfe?

Das Büro prüft Ihre Angaben.
Das heißt: die Informationen, die Sie in das Formular schreiben.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular erlauben Sie das.
Ihre Anfrage ist komplett, wenn Sie diese 3 Dinge machen:

  • das Formular ausfüllen
  • das Formular unterschreiben
  • alle Beweis-Zettel mit dem Formular an das Büro schicken.

Das Büro für die Miet-Hilfe entscheidet über Ihren Antrag.
Das Büro schickt Ihnen die Antwort per Post.

Wenn Ihre Anfrage nicht komplett ist,
schickt das Büro für die Miet-Hilfe die Anfrage wieder zurück.
Dann fragt das Büro bei Ihnen nach.
Zum Beispiel: wenn eine Unterschrift fehlt.
Oder wenn ein Dokument fehlt.

Ihre Anfrage wird in diesem Fall noch einmal geprüft:

  • Sie bekommen schon Miet-Hilfe.
  • Ihr Einkommen hat sich geändert.
  • Die Zahl von den Mitbewohnern
    aus Ihrem Haushalt hat sich geändert.
  •  

Wie wird die Miet-Hilfe gerechnet?

Das Büro für die Miet-Hilfe muss diese Dinge wissen:

  • Wie viele Personen im Haushalt leben.
  • Wieviel Miet-Geld die Wohnung kostet.
  • Wieviel Einkommen der ganze Haushalt hat
    in dem Jahr vor dem Antrag.

Es gibt einen Rechner für die Miet-Hilfe im Internet.
Damit kann man rechnen,
wie viel Miet-Hilfe man bekommen kann.
Hier finden Sie den Internet-Rechner für die Miet-Hilfe.
Der Internet-Rechner ist in schwerer Sprache.

 

Wann wird die Miet-Hilfe gezahlt?

Die Miet-Hilfe wird jeden Monat bezahlt.

 

Wann wird die Miet-Hilfe nicht mehr gezahlt?

Die Hilfe wird nicht gezahlt, wenn dies der Fall ist:

  • Sie mieten die Wohnung von einem Familien-Mitglied.
    Das Familien-Mitglied muss aber sehr eng mit Ihnen verwandt sein.
    Zum Beispiel: Ihre Eltern.
  • der Antrag ist nicht komplett oder hat Fehler.
  • Es fehlen Beweis-Zettel.
  • Ihnen steht die Miet-Hilfe nicht mehr zu.
    Zum Beispiel: wenn das Einkommen zu hoch ist.
  • Die Miet-Hilfe ist weniger als 25 € im Jahr.
  •  

Wann müssen Sie die Miet-Hilfe zurückzahlen?

Sie müssen die Hilfe zurückzahlen, wenn dies der Fall ist:

  • Sie haben falsche oder nicht alle Informationen an das
    Büro für die Miet-Hilfe geschickt.
  • Die Zahl der Mit-Bewohner hat sich geändert.
    Sie informieren das Büro für die Miet-Hilfe aber nicht darüber.
  • Sie vermieten die Wohnung oder Teile davon
    an andere Personen.
  • Die Miet-Hilfe steht Ihnen nicht mehr zu.
    Zum Beispiel: Sie bekommen mehr Lohn.
  •  

Wenn Sie noch andere Hilfen bekommen

Sie bekommen den REVIS oder den RPGH.
Sie bekommen eine andere Form von Miet-Hilfe dazu.
Diese andere Form heißt "Miet-Zuschlag".
Dann können Sie keine Miet-Hilfe mehr anfragen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

  • Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

    Adresse:
    11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 8002 10 10
    Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    Geschlossen
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Donnerstags nur nach Terminvereinbarung

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