Genehmigung im Bereich Naturschutz
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Ziel der Gesetzgebung über den Naturschutz und die natürlichen Ressourcen ist, allen Aktivitäten und baulichen Anlagen, die Auswirkungen auf die Erhaltung der Landschaft und den Schutz von Fauna und Flora haben könnten, einen gesetzlichen Rahmen zu geben.
Es ist somit eine Genehmigung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Biodiversität erforderlich, um in bestimmten Gebieten eine vorhandene bauliche Anlage umgestalten oder errichten zu können, wie zum Beispiel in der Nähe eines Wasserlaufs oder einer Grünzone.
Der Genehmigungsantrag in Sachen Naturschutz muss beim Umweltamt eingereicht werden.
Zielgruppe
Jede natürliche oder juristische Person muss einen Genehmigungsantrag im Bereich Naturschutzeinreichen für jedes Neubau- oder Änderungsprojekt eines bereits bestehenden Gebäudes, dass weniger als 30 Meter entfernt liegt von:
- Wald- und Forstgebieten mit einem Umfang von mindestens einem Hektar;
- Wasserläufen, immer wenn kein Anschluss an die örtliche Kanalisation möglich oder vorhanden ist;
- Schutzgebieten von kommunalem oder nationalem oder gemeinschaftlichem Interesse (Natura 2000).
Es ist insbesondere für die folgenden Projekte eine Genehmigung erforderlich:
- Gebäude (Häuser, Hütten, Lagerhallen, Scheunen usw.);
- Infrastrukturen für Straßen, Autobahnen, Häfen und Flughäfen (Straßen, Brücken, Anlegestellen, Start- und Landebahnen usw.);
- Kommunikations- und Telekommunikationsanlagen (Vermittlungsantennen usw.);
- Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien (Solarzellen, Windkraftanlagen usw.);
- Leitungen zum Transport von Strom, Flüssigkeiten oder Gas (Heizung, Ölfernleitungen, Gasleitungen usw.);
- Lagerstätten, Sand- und Kiesgruben sowie allgemein die Entnahme von Mutterboden;
- Eingriffe an Wasserläufen (Entnahme und Einleitungen, Änderungen des Verlaufs usw.).
Im Übrigen ist eine Genehmigung erforderlich, wenn das Projekt in einem Gebiet eines PAG, das als „Grünzone“ ausgewiesen ist, liegt und zwar in Bezug auf:
- bauliche Anlagen, die der Landwirtschaft, dem Gartenbau, Gemüseanbau, der Forstwirtschaft, dem Weinbau, der Fischzucht, Imkerei oder Jagd dienen;
- bauliche Anlagen für gemeinnützige Zwecke;
- Verkehrs-, Kommunikations- und Telekommunikationsanlagen, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, Leitungen für Strom, Flüssigkeiten oder Gas;
- die Einrichtung von Bergwerken, Sandgruben, Steinbrüchen oder Kiesgruben;
- die Entnahme von Mutterboden auf einer Fläche von mehr als einem Ar (100 m²);
- das Abladen von Schutt von mehr als 50 m³;
- Arbeiten für Wasserentnahme und Pumpanlagen;
- Entwässerungsarbeiten, Ausschlämmungsarbeiten, direkte oder indirekte Wasserableitungen, Uferbefestigung und Begradigung des Bettes von Wasserläufen;
- Anlage von Teichen oder Wasserflächen;
- die Anlage einer Mülldeponie;
- die Wiederherstellung, äußerliche Änderung oder Erweiterung einer bestehenden baulichen Anlage.
Vorgehensweise und Details
Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen müssen folgendes enthalten:
- einen Katasterauszug im Maßstab von 1:2.500 mit Angabe des Projektstandortes;
- einen Auszug einer topographischen Karte im Maßstab 1:20.000 mit Angabe des Projektstandortes;
- ein Exemplar der Bau- oder Änderungspläne mit Nennung der Maße (im Falle eines Baus);
- ein Längsprofil und einen Querschnitt (im Fall einer Aufschüttung).
In den Unterlagen muss der Bau oder die Änderung eindeutig beschrieben sein.
Antragstellung
Der Antragsteller muss einen Genehmigungsantrag in Sachen „Naturschutz“ an die Umweltabteilung senden.
Die Antragsunterlagen müssen per Einschreiben in vierfacher Ausfertigung (1 Original und 3 Kopien) eingereicht werden.
Bei Projekten, die gleichzeitig einer wasserrechtlichen Genehmigung unterliegen, ist es nicht notwendig den Genehmigungsantrag in Sachen „Naturschutz“ separat einzureichen.
Es genügt, eine wasserrechtliche Genehmigung beim Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l’eau) einzureichen, das die Antragsakte dann an das Umweltamt (Départment de l’Environnement) weiterleitet.
Die Genehmigung wird im Regelfall innerhalb von 2 Monaten ab Eingang der vollständigen Akte erteilt.
Weitere Genehmigungen
Die Genehmigung im Bereich Naturschutz entbindet nicht von der Verpflichtung, weitere eventuell erforderliche Genehmigungen einzuholen, wie zum Beispiel:
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Umweltabteilung
-
Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität Umweltabteilung
- Adresse:
- 4, place de l'Europe L-1499 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-86811
- Fax:
- (+352) 40 04 10
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Ëmweltprozeduren
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Les zones d’intérêt communautaire Natura 2000
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Rechtsgrundlagen
concernant la protection de la nature et des ressources naturelles
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