Seinen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen (ordentliche Kündigung)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, zu kündigen, d. h. seinen Arbeitsvertrag auf Eigeninitiative aufzulösen. Die Auflösung des Arbeitsvertrags muss auf die Bekundung eines ernsthaften und eindeutigen Wunsches des Arbeitnehmers zurückzuführen sein.

Anlässlich der Kündigung hat der Arbeitnehmer gewisse Formvorschriften und eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Zielgruppe

Dies gilt für Arbeitnehmer:

  • deren Arbeitsvertrag:
    • unbefristet ist (CDI) oder;
    • befristet ist (CDD), unter bestimmten Voraussetzungen, oder;
  • die in der Probezeit sind.

Fristen

Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag (CDI)

Außer im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten, die von seiner Betriebszugehörigkeit abhängig ist:

  • weniger als 5 Jahre: 1 Monat;
  • zwischen 5 und 10 Jahren: 2 Monate;
  • mehr als 10 Jahre: 3 Monate.

Außer im Falle einer Einwilligung seitens des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer keine andere Kündigungsfrist als die gesetzlich vorgesehene Frist fordern.

Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag (CDD)

Der Arbeitnehmer kann während der Probezeit kündigen. Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitsvertrag nur unter folgenden Voraussetzungen vom Arbeitnehmer aufgelöst werden:

  • bei einer schwerwiegenden Verfehlung des Arbeitgebers oder;
  • in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Arbeitgeber. Die entsprechende Einverständniserklärung muss:
    • in schriftlicher Form erfolgen;
    • in zweifacher Ausfertigung erstellt werden;
    • von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Abgesehen von diesen Fällen ist eine Kündigung vor Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht möglich, andernfalls ist Schadenersatz zu leisten.

Arbeitnehmer in der Probezeit (unbefristeter und befristeter Arbeitsvertrag)

Der Arbeitnehmer:

Die Kündigungsfrist wird auf Grundlage der Dauer der Probezeit berechnet. Bemisst sich die Probezeit in:

  • Wochen (Probezeit von weniger als einem Monat), so beträgt die Kündigungsfrist so viele Tage, wie die Probezeit Wochen zählt;
  • Monaten (Probezeit von mehr als einem Monat), so beträgt die Kündigungsfrist 4 Tage pro Probemonat. Sie darf:
    • weder weniger als 15 Tage;
    • noch mehr als einen Monat betragen.

Im Arbeitsvertrag kann für die Kündigung während der Probezeit seitens des Arbeitgebers – aber nicht des Arbeitnehmers – eine längere Kündigungsfrist vorgesehen sein, um den Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung während der Probezeit zu schützen.

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in der Probezeit

Dauer der Probezeit

Kündigungsfrist (Kalendertage)

2 Wochen

keine Kündigungsmöglichkeit
außer bei schwerwiegender Verfehlung

3 Wochen

3 Tage

4 Wochen

4 Tage

2 Monate

15 Tage

3 Monate

15 Tage

4 Monate

16 Tage

5 Monate

20 Tage

6 Monate

24 Tage

7 Monate

28 Tage

8 bis 12 Monate

1 Monat

Vorgehensweise und Details

Form der Auflösung des Arbeitsvertrags

Der Kündigungswunsch muss vom Arbeitnehmer deutlich, nach reiflicher Überlegung und eindeutig bekundet werden.

Der Arbeitnehmer hat 2 Möglichkeiten, um seinen Arbeitgeber von seiner Kündigung in Kenntnis zu setzen:

  • Versand des Kündigungsschreibens per Einschreiben oder;
  • Aushändigung des Kündigungsschreibens an den Arbeitgeber, der als Empfangsbestätigung ein Duplikat des Schreibens unterzeichnen muss.

Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitnehmer angeben, dass er unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigt.

Die Mitteilung der Kündigung eines Arbeitnehmers in einer anderen Form gilt jedoch nicht automatisch als rechtswidrig und kann wirksam sein.

Mündliche Kündigungen oder erzwungene Kündigungen werden im Allgemeinen nicht anerkannt.

Nichtvorhandensein eines Kündigungsgrunds

Eine Kündigung muss nicht begründet werden. Es steht dem Arbeitnehmer frei, das Unternehmen zu verlassen.

Sobald die Kündigung mitgeteilt wurde, ist sie unwiderruflich, es sei denn, der Arbeitgeber akzeptiert einen möglichen Widerruf.

Beginn der Kündigungsfrist

Im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags (CDI)

Die Kündigungsfrist beginnt:

  • am 15. des Monats, wenn die Postaufgabe des Kündigungsschreibens vor dem 15. des Monats erfolgt ist (es gilt das Datum des Poststempels);
  • am 1. des Folgemonats, wenn die Postaufgabe des Schreibens nach dem 15. des Monats erfolgt ist (es gilt das Datum des Poststempels).

Während der Probezeit

Die Kündigungsfrist beginnt am Folgetag der Zustellung des Kündigungsschreibens betreffend die Auflösung des Arbeitsvertrags während der Probezeit.

Achtung: Die Kündigungsfrist muss während der Probezeit beginnen und darf spätestens am letzten Tag der Probezeit enden. Ansonsten gilt der Arbeitsvertrag als unbefristeter Arbeitsvertrag.

Beispiel: Wenn die Probezeit bis zum 31. März dauert, muss die 24-tägige Kündigungsfrist spätestens am 31. März enden.

Wenn die Kündigungsfrist angesichts der Restdauer der Probezeit nicht eingehalten werden kann, muss der Arbeitnehmer die für die Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrags geltenden Regeln befolgen.

Kündigung durch Arbeitnehmerinnen im Mutterschaftsurlaub

Eine Arbeitnehmerin, die beschließt, sich nach ihrem Mutterschaftsurlaub der Erziehung ihres Kindes zu widmen, kann davon absehen, ihre Arbeit wieder aufzunehmen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. In diesem Fall übermittelt die Arbeitnehmerin infolge des Mutterschaftsurlaubs ein Kündigungsschreiben.

Dies gilt nicht für Arbeitnehmerinnen, die nach ihrem Mutterschaftsurlaub den Arbeitgeber wechseln möchten.

Rechte und Pflichten während der Kündigungsfrist

Verfehlungen

Verfehlungen werden immer auf dieselbe Art und Weise geahndet, egal ob sie vor oder während der Kündigungsfrist begangen werden. Eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags aufgrund einer schwerwiegenden Verfehlung ist demnach während der Kündigungsfrist möglich.

Urlaub

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, seinen verbleibenden gesetzlichen Urlaub während der Kündigungsfrist zu nehmen, er kann aber nicht dazu verpflichtet werden.

Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, dem Arbeitnehmer den beantragten Urlaub zu verweigern, wenn die betrieblichen Erfordernisse dies rechtfertigen.

Für den zustehenden, aber mit Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub ist zusätzlich zum letzten Gehalt eine Ausgleichsentschädigung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage zu zahlen. Gleiches gilt für ein eventuelles 13. Monatsgehalt / eine eventuelle Gratifikation, welche(s) anteilig auszuzahlen ist.

Krankheit

Die Kündigungsfrist ist eine feststehende Frist. Aufgrund dessen wird sie im Krankheitsfall des Arbeitnehmers nicht verlängert. Sie endet demnach an dem ursprünglich vorgesehenen Datum, selbst wenn der Arbeitnehmer während der gesamten Kündigungsfrist krankheitsbedingt ausfällt.

Abfindung/Arbeitslosengeld

Im Falle einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf:

  • eine Abfindung: auch wenn er mehr als 5 Jahre für denselben Arbeitgeber tätig war;
  • Arbeitslosengeld: da die Kündigung als freiwillige Aufgabe der Beschäftigung angesehen wird.

Saldo des Arbeitszeitkontos

Im Falle einer Kündigung hat der Arbeitgeber das Arbeitszeitkonto abzuwickeln, indem er eine Ausgleichsentschädigung für die gegebenenfalls auf dem Arbeitszeitkonto verbleibenden Urlaubstage auszahlt.

Rechtsfolgen im Falle der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag sowie Arbeitnehmer in der Probezeit, die anlässlich der Kündigung die Kündigungsfrist nicht einhalten, können zur Zahlung einer Ausgleichsentschädigung für die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist an den Arbeitgeber verurteilt werden.

Diese Entschädigung entspricht dem Lohn, der für jenen Teil der Kündigungsfrist geschuldet wird, während dem der Arbeitnehmer seinen beruflichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Sollte der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine schwerwiegende Verfehlung vorwerfen können, ist die Entschädigung nicht zu zahlen.

Freistellung von der Arbeit

Es gibt 2 verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Arbeitnehmer beantragt in seinem Kündigungsschreiben die Freistellung von der Arbeit während der Kündigungsfrist: Erklärt sich der Arbeitgeber einverstanden, wird der Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst. Oder:
  • Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer, der gekündigt hat, von der Arbeit freistellen. In diesem Fall gilt für den Arbeitnehmer Folgendes:
    • Er wird von seiner Pflicht, zur Arbeit zu kommen, freigestellt.
    • Er bezieht während der Kündigungsfrist weiterhin seinen Lohn.
    • Er kann eine Beschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber aufnehmen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Fortzahlung seines Lohns. Sollte der neue Lohn niedriger sein, ist der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist den Differenzbetrag zwischen dem bisherigen Lohn und dem neuen niedrigeren Lohn zu bezahlen.

Grundsätzlich muss die Freistellung von der Arbeit schriftlich erfolgen, was den Vorteil hat, dass der Arbeitnehmer:

  • über einen Beweis verfügt;
  • nicht der unentschuldigten Abwesenheit bezichtigt werden kann.

Im Falle einer mündlich vom Arbeitgeber verkündeten Freistellung hat der Arbeitnehmer bei einem Rechtsstreit jedoch die Möglichkeit, mit allen Mitteln nachzuweisen, dass diese Freistellung tatsächlich erfolgt ist, insbesondere durch Zeugenaussagen von Dritten.

Die Arbeitsfreistellung sollte keine Verminderung des Lohns, der Entschädigungsbeträge sowie keinen Abbau der sonstigen Vergünstigungen zur Folge haben, auf die der Arbeitnehmer bei Ausführung seiner Arbeit Anspruch gehabt hätte.

Kündigung des Arbeitsvertrags vor Dienstantritt

Im Arbeitsvertrag kann festgelegt werden, dass der Dienstantritt nicht mit der Unterzeichnung des Vertrags, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Sollte der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag vor Dienstantritt auflösen, kann er zur Zahlung von Schadenersatz an den Arbeitgeber verurteilt werden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind nämlich verpflichtet, den Vertrag nach Treu und Glauben zu erfüllen.

Um Anspruch auf Schadenersatz zu haben, muss der Arbeitgeber jedoch das Vorliegen eines Schadens nachweisen.

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