Einstweiliger Rechtsschutz

Eilverfahren, anhand dessen eine Privatperson oder ein Unternehmen, deren/dessen Rechte verletzt werden, den Vorsitzenden des Gerichts ersuchen kann, eine vorläufige Maßnahme anzuordnen, um die Rechtsverletzung zu unterbinden. Das vom Vorsitzenden erlassene Urteil nennt sich „Verfügung” und ist sofort vollstreckbar. Eine Berufung ist zwar möglich, die Entscheidung wird jedoch dadurch nicht ausgesetzt, sondern muss vollstreckt werden.

 

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