Einen Dreitagesjagdschein beantragen (Gästejagdschein)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Jeder, der in Luxemburg der Jagd nachgehen möchte, benötigt einen Jagdschein. Mit dem Gästejagdschein können Nichtansässige 3 Tage lang im luxemburgischen Hoheitsgebiet auf Jagdlosen jagen, zu denen sie von den Jagdrechtsinhabern eingeladen wurden.

Alle Jagdscheine sind personengebunden. Sie können weder verliehen noch gegen ein Entgelt überlassen werden.

Zielgruppe

Alle nicht ansässigen Personen müssen im Besitz eines Gästejagdscheins sein.

Die Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) kann Personen einen Gästejagdschein ausstellen:

  • die im Ausland wohnen;
  • die in ihrem Wohnsitzland im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind.

Kosten

Gästejagdschein

Der Gästejagdschein kostet 50 Euro.

Bei Banküberweisungen sollte(n):

  • je Antragsteller eine separate Überweisung oder Einzahlung erfolgen;
  • Name und Anschrift des Auftraggebers genau vermerkt werden;
  • folgender Verwendungszweck angegeben werden: Name und Vorname(n) des Inhabers des beantragten Gästejagdscheins.

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist darauf zu achten, dass der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA) der volle Betrag von 50 Euro gutgeschrieben wird.

Die Einzahlung oder Überweisung erfolgt auf eines der folgenden Konten:

Büros

IBAN

Enregistrement, Domaines, TVA :
Luxembourg Guichet Unique

IBAN LU25 0019 7155 5269 1000

Enregistrement, Domaines, TVA :
Diekirch Actes Civils

IBAN LU22 1111 7030 8226 0000

Enregistrement, Domaines, TVA :
Esch-sur-Alzette Actes Civils

IBAN LU07 0019 5002 0713 4000

Enregistrement, Domaines, TVA :
Grevenmacher Actes Civils

IBAN LU58 1111 7032 5808 0000

 

Eine Barzahlung vor Ort ist nur in bestimmten Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung möglich:

Büros

Adresse

Enregistrement, Domaines, TVA :
Luxembourg Guichet Unique

308, route d'Esch
L-1471 Luxemburg

Enregistrement, Domaines, TVA :
Diekirch Actes Civils

Place Guillaume
L-9237 Diekirch

Enregistrement, Domaines, TVA :
Esch-sur-Alzette Actes Civils

33-35, rue Zénon Bernard
L-4031 Esch/Alzette

Enregistrement, Domaines, TVA :
Grevenmacher Actes Civils

Hôtel des Postes – Schiltzeplaz
L-6782 Grevenmacher

Ausgabe der Zahlungsbelege

Der erforderliche Zahlungsbeleg wird:

  • von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung nach Eingang der Überweisung oder Einzahlung an den Antragsteller verschickt; oder
  • im Falle einer Barzahlung direkt vor Ort ausgehändigt.

Die Naturverwaltung stellt keinen Jagdschein auf der Grundlage einer Kopie des Überweisungsträgers aus. Gültig ist allein der Zahlungsbeleg der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung.

Vorgehensweise und Details

Auf schriftlichen Antrag einer nicht ansässigen Person kann die Naturverwaltung dieser einen Gästejagdschein ausstellen.

Der Antrag muss 15 Tage vor dem Einladungsdatum gestellt werden.

Belege

Für die Ausstellung eines Gästejagdscheins müssen folgende Belege vorgelegt werden:

  • ein Zahlungsbeleg für den Dreitagesjagdschein, der bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung erhältlich ist;
  • eine Kopie des gültigen Jagdscheins des Gastes;
  • ein Versicherungsnachweis zur Bestätigung, dass der Gast für die Gültigkeitsdauer des Dreitagesjagdscheins für das luxemburgische Hoheitsgebiet eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Hinweis: Die eingereichten Unterlagen müssen leserlich und verständlich sein, insbesondere mit Blick auf die Kopierqualität und die Sprache, in der die Dokumente abgefasst sind.

Gültigkeit

Der Gästejagdschein gilt für 3 aufeinanderfolgende Tage auf den Jagdlosen, zu denen der Antragsteller von den Jagdrechtsinhabern eingeladen wurde.   

Die Gültigkeitsdauer des Gästejagdscheins ist auf der Rückseite des Dokuments angegeben.

Pro Jagdjahr darf die Gesamtgültigkeitsdauer der Gästejagdscheine, die an ein und dieselbe Person mit Wohnsitz im Ausland ausgestellt werden, 12 Tage nicht überschreiten.

Pro Jagdlos können je Jagdjahr maximal 10 Gästejagdscheine ausgestellt werden.

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