Anerkennung eines Diploms / einer Ausbildung im Sportsektor

Zum letzten Mal aktualisiert am

Diese Seite wird derzeit aktualisiert.

Achtung: Diese Seite wird derzeit aktualisiert. Für Anträge auf Anerkennung wenden Sie sich bitte direkt an das Nationale Institut für Bewegung und Sport (Institut national de l'activité physique et des sports – INAPS).

Die Institut national de l'activité physique et des sports (INAPS) ist die Behörde, die Diplome und verschiedene Ausbildungscurricula im Sportsektor im Hinblick auf eine Anerkennung durch den Minister für Sport analysiert.

Es können sowohl luxemburgische als auch ausländische Diplome anerkannt werden.

Die Antragstellung erfolgt online über MyGuichet.lu.

Hinweis: Ein anerkanntes Diplom hat denselben Wert wie ein staatlicher Schein, ohne jedoch die Bezeichnung „Brevet d’État“ zu enthalten.

Zielgruppe

Jede Person, die ein Diplom / eine Ausbildung im Sportsektor anerkennen lassen möchte.

Voraussetzungen

Damit das Diplom anerkannt wird, muss eine praktische Prüfung im Rahmen der ursprünglichen Ausbildung absolviert worden sein.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf Anerkennung eines Diploms / einer Ausbildung wird über einen Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“) gestellt, und zwar mittels:

  • eines LuxTrust-Zertifikats; oder
  • eines elektronischen Personalausweises (eID).

Wenn die antragstellende Person mehrere Diplome anerkennen lassen möchte, muss sie für jedes Diplom einen gesonderten Antrag ausfüllen.

Der Antrag muss von der betreffenden Person gestellt werden.

In Einzelfällen können Dritte den Antrag stellen. Beispielsweise kann ein Elternteil eines minderjährigen Kindes, das älter als 14 Jahre ist, einen Anerkennungsantrag für dieses Kind stellen.

Hinweis: Der Anerkennungsantrag kann ebenfalls per Post gestellt werden, jedoch lediglich auf Anfrage per E-Mail an das Nationale Institut für Bewegung und Sport (INAPS).

Bei Fragen kann das INAPS unter folgender Adresse per E-Mail kontaktiert werden: homologations@inaps.etat.lu.

Übermittlungsbestätigung

Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, erhält die antragstellende Person per E-Mail eine Übermittlungsbestätigung.

Belege

Die antragstellende Person muss Folgendes einreichen:

  • eine Kopie ihres Personalausweises; und
  • ihren sportlichen Lebenslauf, der die verschiedenen Etappen der Trainerlaufbahn beinhaltet; und
  • eine Kopie des Diploms, für das die Anerkennung beantragt wird.

Die antragstellende Person muss ihrem Antrag ferner jeglichen Beleg beifügen, mit dem die Bestätigung der angegebenen Informationen ermöglicht wird, wie beispielsweise:

  • Bezeichnung der belegten Module / Kurse;
  • Inhalt der belegten Module / Kurse;
  • entwickelte Kenntnisse und Kompetenzen;
  • Stundenvolumen (vor Ort oder virtuell);
  • Bewertungsform und erhaltene Note.

Weitere zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit dem Bildungsweg oder der beruflichen oder sportlichen Laufbahn der antragstellenden Person können beigebracht werden, wenn sie im Rahmen des Anerkennungsantrags nützlich sind.

Das INAPS kann insbesondere in Abhängigkeit von den Besonderheiten der Vorschriften eines bestimmten zugelassenen Sportverbands alle zusätzlichen Dokumente oder Informationen verlangen, die notwendig sind, um den Inhalt und die Anzahl der im Rahmen der Ausbildung im Ausland bereits absolvierten Ausbildungseinheiten zu bewerten. Es kann stets um die Stellungnahme des betreffenden zugelassenen Sportverbands ersucht werden.

Antwortfrist der Behörde

Alle vollständigen Anträge werden der Anerkennungskommission vorgelegt, die alle 6 bis 8 Wochen zusammentritt.

Nach der Sitzung der Anerkennungskommission wird der antragstellenden Person der endgültige Beschluss per vom Minister für Sport unterzeichnetem Brief zugestellt.

Gültigkeit

Eine INAPS-Lizenz wird vom INAPS parallel zur Anerkennung eines Scheins oder eines staatlichen Scheins ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer der 1. INAPS-Lizenz beginnt am Tag ihrer Ausstellung (laufendes Jahr N) und endet am 31. Dezember des Folgejahres (N+1) nach Absolvierung von 8 Weiterbildungseinheiten.

Anschließend erfolgt die Verlängerung der Gültigkeit jeder nachfolgenden INAPS-Lizenz jeweils nach einem Zyklus von 3 Jahren nach Absolvierung einer Weiterbildung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Nationales Institut für Bewegung und Sport (INAPS)

Verwandte Vorgänge und Links

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.