Den Übungsleiterschein für den Breitensport erlangen

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Der Breiten- oder Freizeitsport umfasst sämtliche sportlichen Aktivitäten, die vor allem aus Spaß ausgeübt werden, aber auch zur Förderung der Gesundheit, für das persönliche Wohlbefinden oder mit einem Inklusionsziel.

Die Ausbildung der Übungsleiter für den Breitensport erfolgt in der Nationalen Sportschule (Ecole nationale de l’éducation physique et des sports - ENEPS).

Sie besteht aus 2 Stufen (cycle inférieur und cycle supérieur):

  • In der Unterstufe werden allgemeine sportartenübergreifende Kenntnisse vermittelt. Die Inhalte sind auf die Gestaltung sportpraktischer Angebote im Rahmen des Breitensportprogramms von Gemeinden, Sportorganisationen sowie anderen Vereinen und Gruppen ausgerichtet.
  • Das Ziel der Oberstufe ist die Ausbildung von Übungsleitern für spezielle Sportangebote im Freizeitbereich bzw. für die Betreuung bestimmter Zielgruppen.
Darüber hinaus bietet die ENEPS Kurzausbildungen für die Betreuung von Outdoor-Aktivitäten an (Mountainbiking, Kletterwand-Klettern, Wasseraktivitäten, Hochseilgarten usw.) sowie – für Mitarbeiter von Kinderkrippen und Schülerhorten – zu motorischen Grundfertigkeiten.

Zielgruppe

In einigen Breitensportarten besteht für Interessenten die Möglichkeit, an einer allgemeinen oder sportartspezifischen Ausbildung teilzunehmen. Das Mindestalter für diese Ausbildung beträgt 16 Jahre.

Voraussetzungen

Unterstufe (cycle inférieur)

Interessenten, die an der Ausbildung zum Übungsleiter für den Breitensport teilnehmen möchten, müssen:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben;
  • die für aktive, lizenzierte Verbandsmitglieder vorgeschriebene sportmedizinische Untersuchung bestanden haben oder ein ärztliches Attest vorlegen, das die Eignung für körperliche Anstrengungen bestätigt.

Die Zulassung setzt keine Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Sportverband voraus.

Oberstufe (cycle supérieur)

Interessenten, die an der Ausbildung zum Übungsleiter für die Oberstufe teilnehmen möchten, müssen:

  • Inhaber des Übungsleiterscheins der Unterstufe (brevet du cycle inférieur) sein;
  • die vorgeschriebene sportmedizinische Untersuchung bestanden haben oder ein ärztliches Attest vorlegen, das die Eignung für körperliche Anstrengungen bestätigt;
  • das von der Spezialisierung abhängige Mindestalter erreicht haben.

Vorgehensweise und Details

Zulassungsantrag

Der Zulassungsantrag ist an die Nationale Sportschule (ENEPS) zu schicken. Wird der Antrag abgelehnt, erhält der Antragsteller eine entsprechende Mitteilung, aus der auch die Ablehnungsgründe hervorgehen.

Beide Stufen umfassen jeweils theoretische und praktische Ausbildungseinheiten sowie ein pädagogisches Praktikum. Jede Stufe erstreckt sich über ein Jahr. Am Ende legen die Teilnehmer eine Prüfung ab, um den jeweiligen Übungsleiterschein zu erlangen. Diese Prüfung besteht aus schriftlichen und/oder mündlichen sowie aus praktischen Teilprüfungen.

Leistungsanforderungen

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jeder Teilprüfung mindestens 50 % der Punkte erreicht wurden.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer:

  • in allen Teilprüfungen zusammengenommen weniger als 50 % der Punkte erreicht hat;
  • in mehr als 2 schriftlichen, mündlichen oder praktischen Teilprüfungen weniger als 50 % der Punkte erreicht hat;
  • in der praktischen Teilprüfung weniger als 40 % der Punkte erreicht hat.

Teilnehmer, die in den theoretischen Teilprüfungen weniger als 50 % der Punkte und in der praktischen Teilprüfung zwischen 40 % und 50 % erreicht haben, werden zu einer Nachprüfung zugelassen. Bei der Nachprüfung müssen sie in allen Teilprüfungen mindestens 50 % der Punkte erreichen, um zu bestehen. Andernfalls gilt die Nachprüfung als nicht bestanden.

Befreiung

Personen, die die Unterstufe der Trainerausbildung erfolgreich abgeschlossen oder an der Universität erfolgreich 2 Semester Sport studiert haben, können von Teilgebieten des Lehrstoffes der Unterstufe befreit werden.

Inhaber eines Nachweises über eine entsprechende Ausbildung können ebenfalls von Teilgebieten oder der Gesamtheit des Lehrstoffs der Unterstufe befreit werden.

Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen

Bei Sportlehrkräften, die im Rahmen ihres Hochschulstudiums eine eingehende Ausbildung in der betreffenden Sportart absolviert haben, kann die Gleichwertigkeit mit der Unter- und Oberstufe anerkannt werden.

Ferner kann eine Gleichwertigkeit anerkannt werden, wenn der Interessent eine entsprechende Ausbildung anhand von Zeugnissen oder Bescheinigungen nachweist. Nach Vorlage der jeweiligen Dokumente kann – unter Berücksichtigung der von der beratenden Kommission festgelegten Kriterien und Modalitäten – eine Befreiung von bestimmten Unterrichtseinheiten gewährt werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

École nationale de l’éducation physique et des sports (ENEPS)

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