Amt für geistiges Eigentum
Das Produkt geistiger Arbeit ist von Rechts wegen sowie durch nationale und internationale Abkommen als Recht am geistigen Eigentum anerkannt, sodass bestimmte immaterielle Vermögenswerte geschützt werden können.
Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann es die effiziente Nutzung der Rechte am geistigen Eigentum ermöglichen, mit größeren Unternehmen in Konkurrenz zu treten. Das geistige Eigentum bietet den KMU ein Potenzial in Bezug auf Rechtsschutz, Fachwissen und Wettbewerbsvorteil.
Im Übrigen können die Arbeiten und Ergebnisse, die ein Unternehmen durch Innovation, Forschung und Entwicklung erzielt, leicht von der Konkurrenz nachgeahmt bzw. kopiert oder sogar gefälscht werden, wenn sie nicht geschützt sind.
Das geistige Eigentum besteht aus 2 Teilen:
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das gewerbliche Eigentum (Patente, Marken, Muster und Modelle)
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das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte.
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Luxemburg
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