Seefahrtbuch für die Besatzungsmitglieder eines Schiffes

Letzte Änderung dieser Seite am 24-06-2016

Das Seefahrtbuch dient als Reisedokument und ermöglicht die Eintragung der Dienste, die sein Inhaber an Bord eines luxemburgischen Schiffes geleistet hat (An- und Abmusterungen).

Die Seefahrtbücher werden vom Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) ausgestellt.

Formulare / Online-Dienste

Erledigen Sie Ihren Vorgang:

  • Online

    • Antrag auf Anerkennung eines Befähigungsnachweises gemäß STCW

Zielgruppe

Jedes Besatzungsmitglied eines luxemburgischen Schiffes muss Inhaber eines auf seinen Namen lautenden Seefahrtbuches sein.

Voraussetzungen

Um ein Seefahrtbuch zu bekommen, muss die Reederei oder der Reedereileiter im Vorfeld eine Zulassung des für Schifffahrtsangelegenheiten zuständigen Ministers eingeholt haben.

Je nach Art der an Bord des Schiffes ausgeübten Funktion müssen gewisse Bedingungen bezüglich der Staatsangehörigkeit und/oder Ausbildung erfüllt werden:

Vorgehensweise und Details

Beantragung eines Seefahrtbuches

Der Antragsteller muss einen Antrag auf Ausstellung eines Seefahrtbuches oder Anerkennung von Zeugnissen/Befähigungsnachweisen gemäß STCW über den MyGuichet-Assistenten ausfüllen.

Die eingegebenen Daten können im Bereich des Antragstellers gespeichert werden, bis der Antrag fertig ausgefüllt ist.

Sobald alle Felder ausgefüllt sind, erstellt das System:

  • das auf den Fall des Antragstellers zutreffende Formular;
  • die Liste der erforderlichen Belege (Identitätsnachweis, ärztliche Bescheinigung, Ausbildungsnachweis usw.).

Sobald der Antrag fertiggestellt und bestätigt ist, muss er auf gesichertem elektronischem Weg über MyGuichet an das CAM geschickt werden.

Verfolgung des Bearbeitungsstatus

Der Antragsteller kann den Bearbeitungsstatus seines Antrags in seinem persönlichen Bereich verfolgen.

Zuständige Kontaktstellen

19-21, boulevard Royal
L-2449 - Luxemburg
Luxemburg
Tel: (+352) 2478 4453
Fax: (+352) 29 91 40
E-Mail cam@cam.etat.lu