Festlegung der Preise

Zum letzten Mal aktualisiert am

Grundsätzlich können Preise frei festgesetzt werden.

Der Gesetzgeber kann unter gewissen Bedingungen trotzdem die Festlegung oder Regelung bestimmter Preise verfügen.

Daher sind die Preise für bestimmte Produkte wie Erdölerzeugnisse zurzeit geregelt.

Zielgruppe

Es steht jedem Händler frei, seine Verkaufspreise beliebig festzusetzen, sofern es sich dabei nicht um Produkte handelt, die der Preisregelung unterliegen.

Vorgehensweise und Details

Freie Preisbildung

Die Preise für Güter, Produkte und Dienstleistungen ergeben sich grundsätzlich aus dem freien Wettbewerb.

Bedingungen für die Preisregelung

Die Großherzoglichen Verordnungen können dennoch:

  • die Preise und Margen für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit festsetzen, wenn der Preiswettbewerb unzureichend ist, und zwar:
    • aufgrund der Marktstruktur;
    • weil es dem Kunden unmöglich ist, die Marktvorteile zu nutzen; oder
    • aufgrund gesetzlicher Bestimmungen;
  • vorübergehend die Preise regeln (höchstens für 6 Monate), um übermäßige Preisausschläge bei konjunkturbedingtem Marktversagen zu verhindern, das zurückzuführen ist auf:
    • eine Krisensituation;
    • außergewöhnliche Umstände;
    • eine offensichtlich anormale Marktsituation;
  • die Höchstpreise für Erdölerzeugnisse festlegen, wenn keine Programmverträge mit den Unternehmen des Sektors bestehen, die ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Höchstpreise enthalten.

Produkte mit geregelten Preisen

Die Preise der folgenden Produkte sind zurzeit gesondert geregelt:

Auch wenn die Preise für Tabakerzeugnisse frei festgelegt werden, wenn sie in den freien Verkehr gelangen, unterliegen sie dennoch der Verbrauchsteuer.

Sie müssen daher zwingend zu dem Preis auf der Steuervignette verkauft werden.

Zuständige Kontaktstellen

Wettbewerbsbehörde

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Einhaltung des freien Wettbewerbs

Links

Weitere Informationen

Tarification des taxis

sur le Portail des Transports

Rechtsgrundlagen

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