EMAS-Label (Environment Management and Audit Scheme)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Environment Management and Audit Scheme - EMAS) ist ein Managementinstrument, das von der Europäischen Kommission entwickelt wurde. Es richtet sich an Unternehmen und andere Organisationen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Sektors, die ihre Umweltleistung bewerten lassen, managen und verbessern möchten.

Die Umsetzung von EMAS erfolgt in mehreren Schritten und basiert auf 3 Grundsätzen:

  • Einhaltung der Umweltschutzvorschriften;
  • ständige Verbesserung der Umweltleistung;
  • Information der Öffentlichkeit.
Organisationen und Unternehmen, die das freiwillige und kostenlose System anwenden, können vom Umweltamt ( Administration de l'environnement) mit dem EMAS-Gütesiegel ausgezeichnet werden und sich damit von ihren Wettbewerbern abheben.

Zielgruppe

An EMAS können alle Arten von Organisationen aus dem öffentlichen oder privaten Sektor teilnehmen – auch solche, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Entscheidend ist ihre Bereitschaft, die von ihnen ausgehende Umweltbelastung zu minimieren und ihre Leistungen kontinuierlich zu verbessern.

Durch die Teilnahme an EMAS lässt sich Folgendes reduzieren:

  • der Rohstoffverbrauch;
  • der Wasser- und Energieverbrauch;
  • das Abfallaufkommen;
  • die Belastung von Wasser und Atmosphäre durch Emissionen.

Vorgehensweise und Details

Vorbereitung des Registrierungsdossiers

Um das EMAS-Label zu erhalten, muss der Antragsteller beim Umweltamt ein Registrierungsdossier einreichen. Für dessen Vorbereitung müssen folgende Schritte unternommen werden:

  • Durchführung einer Umweltprüfung, die sämtliche Tätigkeiten der Organisation abdeckt;
  • Aufstellung eines Umweltprogramms, in dem die Organisation ihre Umweltziele festlegt und sich insbesondere dazu verpflichtet, die Umweltschutzvorschriften einzuhalten und ihre Umweltleistung zu verbessern;
  • Einrichtung eines auf den Analyseergebnissen und dem Umweltprogramm basierenden Umweltmanagementsystems, in dem Folgendes geregelt ist:
    • Zuständigkeiten, Ziele, Instrumente und operative Verfahren;
    • Fortbildungsbedarf;
    • Kontroll- und Überwachungssysteme;
    • Kommunikationssysteme;
  • Durchführung einer Umweltbetriebsprüfung, um festzustellen, ob das Umweltmanagementsystem funktioniert, ob die von der Organisation aufgestellten Ziele und das Programm wie vorgesehen umgesetzt werden und ob die Organisation die Umweltvorschriften einhält;
  • Erstellung einer Umwelterklärung, in der die Organisation ihre angestrebten Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Umweltleistung öffentlich darlegt;
  • Vorlage der von der Organisation erstellten Unterlagen über die Umweltprüfung, das Umweltprogramm, das Umweltmanagementsystem, die Umweltbetriebsprüfung und die Umwelterklärung bei einem EMAS-Gutachter zwecks Validierung.

Registrierung beim Umweltamt

Wenn das Dossier vollständig ist, kann sich die Organisation beim Umweltamt, Abteilung EMAS/Ökolabel der Europäischen Union, registrieren, um das EMAS-Label zu beantragen.

Dem Antrag, der formlos auf Papier oder per E-Mail zu stellen ist, muss Folgendes beiliegen:

  • die validierte Umwelterklärung in elektronischer Form oder auf Papier;
  • die Erklärung des Umweltgutachters über die Prüfung und Validierung der Unterlagen;
  • ein Formular, das mindestens die Angaben zur Organisation, zum Standort und zum Umweltgutachter enthält (vgl. Formular in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009).

Nach der Registrierung kann die Organisation die Umwelterklärung sowie das EMAS-Logo bei der Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen verwenden.

Gültigkeit der Erklärung

Die EMAS-Erklärung muss mindestens alle 3 Jahre überprüft werden.

Zu diesem Zweck muss die registrierte Organisation:

  • die Umwelterklärung aktualisieren und von einem Umweltgutachter validieren lassen;
  • die validierte Umwelterklärung an das Umweltamt, Abteilung EMAS/Ökolabel der Europäischen Union übermitteln;
  • der Abteilung EMAS/Ökolabel der Europäischen Union ein Formular vorlegen, das mindestens Angaben zur Organisation, zum Standort und zum Umweltgutachter enthält.

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung Zulassungen und Zertifizierungen

Verwandte Vorgänge und Links

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