Großraum- und Schwertransporte

Zum letzten Mal aktualisiert am

Bestimmte spezielle Transporte bedürfen einer Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte. Zudem muss in folgenden Fällen bei nicht zur Güterbeförderung bestimmten Fahrzeugen ein Antrag gestellt werden:

  • für ihre Zulassung zum Verkehr auf den öffentlichen Verkehrswegen; oder
  • für ihre Betriebserlaubnis.

Diese Anträge auf Sondergenehmigungen müssen beim Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten (MMTP) gestellt werden.

Zielgruppe

Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte

Transportunternehmer benötigen eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte, wenn sie planen, über die Straße eine Ladung zu befördern:

  • die nicht maß- oder gewichtsgerecht in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben für ein zur Güterbeförderung bestimmtes Straßenfahrzeug ist; und
  • die unteilbar ist, das heißt, dass sie nicht in mehrere Teile zerlegt werden kann, ohne dass dem Unternehmer Kosten oder Schäden entstehen.

Sie benötigen ebenfalls eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte für die Zulassung zum Verkehr auf den öffentlichen Verkehrswegen eines „Sonderfahrzeugs“, das heißt ein beladenes oder nicht beladenes zur Güterbeförderung bestimmtes Straßenfahrzeug, das aufgrund seiner Bauweise nicht maß- oder gewichtsgerecht in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben ist.

Betriebserlaubnis

Transportunternehmer benötigen zudem eine Betriebserlaubnis, wenn sie planen, ein nicht zur Güterbeförderung bestimmtes Fahrzeug, das heißt eine fahrbare oder selbstfahrende Maschine, die aufgrund ihrer Bauweise oder des montierten Anbaugeräts nicht maß- oder gewichtsgerecht in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben ist, für den Verkehr auf den öffentlichen Verkehrswegen zu nutzen.

Kosten

Die Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte und die Betriebserlaubnis werden kostenlos ausgestellt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte oder eine Betriebserlaubnis zu erhalten, muss die antragstellende Person das entsprechende Formular (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“) ausgefüllt und unterzeichnet per E-Mail an autorisations@tr.etat.lu schicken.

Für den Antrag auf Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte zu machende Angaben

Die antragstellende Person muss folgende Angaben im Formular machen:

  • Name(n) und Vorname(n) oder Firma des Inhabers der Genehmigung;
  • Anschrift des Inhabers der Genehmigung;
  • Anschrift des Empfängers der Genehmigung;
  • Merkmale des Straßenfahrzeugs bzw. der Straßenfahrzeuge;
  • Angaben zur Ladung (bei zur Güterbeförderung bestimmten Fahrzeugen);
  • Abmessungen und Gewicht des Fahrzeugs (einschließlich der Ladung);
  • Fahrtwegbeschreibung (außer Kategorie 1);
  • geplantes Datum des Transports;
  • Unterschrift der antragstellenden Person.

Für den Antrag auf Betriebserlaubnis zu machende Angaben

Die antragstellende Person muss folgende Angaben im Formular machen:

  • Name(n) und Vorname(n) oder Firma des Inhabers der Erlaubnis;
  • Anschrift des Inhabers der Erlaubnis;
  • Anschrift des Empfängers der Erlaubnis;
  • Merkmale des Straßenfahrzeugs bzw. der Straßenfahrzeuge;
  • Abmessungen und Gewicht des Fahrzeugs;
  • Fahrtwegbeschreibung (außer Kategorie 1);
  • voraussichtliches Datum des Transports;
  • Unterschrift der antragstellenden Person.

Belege

Großraum- und Schwertransporte

Dem Formular zur Beantragung einer Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte müssen folgende Dokumente im PDF-Format beigefügt werden:

  • die Vollmacht des Inhabers der Genehmigung (wenn der Inhaber nicht die antragstellende Person ist);
  • die Zulassungsbescheinigung des Straßenfahrzeugs bzw. der Straßenfahrzeuge;
  • die Konformitätsbescheinigung des Straßenfahrzeugs bzw. der Straßenfahrzeuge;
  • der Nachweis für die Unteilbarkeit des Frachtguts (Bestellschein, technisches Datenblatt usw.);
  • die Liste(n) mit den Kennzeichen, wenn der Transport mit mehreren Straßenfahrzeugen erfolgt und die Abmessungen und Gewichte im Vergleich zum Antrag unverändert bleiben (siehe Abschnitt „Download“ unter der Rubrik „Mehr zu diesem Thema“ am Ende dieser Seite);
  • bei einem Transport oder einer Verkehrszulassung eines Fahrzeugs im Rahmen einer Genehmigung der Kategorie 3: eine technische Zeichnung, aus der die Achslastverteilung der Gesamtmasse hervorgeht.

Anmerkungen:

  • Bei Großraum- und Schwertransporten, deren Gesamtmasse 44 Tonnen überschreitet oder die in Kategorie 3 eingestuft sind, ist die zulässige Höchstzahl der Lkw oder Sattelzugmaschinen auf der Liste auf 10 begrenzt.
  • Das Gleiche gilt für Großraum- und Schwertransporte mit Fünfachsern mit einer zulässigen Gesamtmasse von 50 Tonnen, bei denen die Gesamtmasse mehr als 50 Tonnen beträgt.

Betriebserlaubnis

Dem Formular zur Beantragung einer Betriebserlaubnis für nicht zur Güterbeförderung bestimmte Fahrzeuge müssen folgende Dokumente im PDF-Format beigefügt werden:

  • die Vollmacht des Inhabers der Erlaubnis (wenn der Inhaber nicht die antragstellende Person ist);
  • die Zulassungsbescheinigung des Straßenfahrzeugs bzw. der Straßenfahrzeuge;
  • die Konformitätsbescheinigung des Straßenfahrzeugs bzw. der Straßenfahrzeuge oder jedes sonstige technische Dokument;
  • die Liste(n) mit den Kennzeichen, wenn der Transport mit mehreren Fahrzeugen oder selbstfahrenden Maschinen erfolgt und die Abmessungen und Gewichte unverändert bleiben (siehe Abschnitt „Download“ unter der Rubrik „Mehr zu diesem Thema“ am Ende dieser Seite).

Bearbeitung des Antrags

Nach Eingang des Antrags prüft der Dienst für Sondergenehmigungen des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten (MMTP) den Antrag und die Belege und erteilt die beantragte Sondergenehmigung, sofern:

  • alle von der antragstellenden Person angegebenen Informationen richtig sind; und
  • sämtliche Bedingungen erfüllt sind.

Die Genehmigung/Erlaubnis wird im PDF-Format an die E-Mail-Adresse gesandt, über die der Antrag eingereicht wurde.

Auf Antrag kann die Genehmigung/Erlaubnis dem Empfänger auch auf dem Postweg zugestellt werden.

Gut zu wissen

Der Dienst für Sondergenehmigungen behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen vom Antragsteller zu verlangen, um die Zulässigkeit des Antrags und die Begründetheit einer Sondergenehmigung zu prüfen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für Mobilität und Transport

Direction de la technique automobile

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Straßenverkehr

Links

Weitere Informationen

Sondertransporte

auf dem Transportportal

Rechtsgrundlagen

Arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955

portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques

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