Genehmigung zur prioritären Nutzung von Anlegeplätzen
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Angesichts der begrenzten Anzahl der Plätze, unterliegt die Nutzung der öffentlichen Anlegekais einem System, das die Vergabe von Prioritätsrechten für die Nutzung der Anlegeplätze vorsieht.
Betreiber oder Eigentümer von Passagierschiffen, die als regelmäßig anerkannte Fahrten gemäß einer Betriebsgenehmigung vornehmen, benötigen eine Genehmigung für die prioritäre Nutzung der öffentlichen Kais. Diese Genehmigung wird von der Schifffahrtsabteilung (Service de la navigation) erteilt.
Zielgruppe
Betreiber oder Eigentümer von Passagierschiffen.
Voraussetzungen
Die prioritäre Nutzung der öffentlichen Kais kann genehmigt werden, wenn die Passagierschiffe:
- als regelmäßig anerkannte Fahrten vornehmen;
- im Besitz einer Betriebsgenehmigung sind.
Fristen
Der Genehmigungsantrag ist spätestens 60 Tage vor dem voraussichtlichen Datum der Nutzung an die Schifffahrtsabteilung zu richten.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Genehmigungsantrag ist an die Schifffahrtsabteilung zu richten.
Im Genehmigungsantrag muss Folgendes angegeben sein:
- Name, Beruf, Firma und Anschrift oder Sitz des Antragstellers;
- Merkmale des Schiffs (Name, amtliche Nummer, Länge, Breite, Tiefgang, Personenzahl);
- Name und Telefonnummer des Kapitäns;
- Anlegeinfrastruktur mit Nutzungszeiträumen und -dauer.
Anträge bzw. Änderungen sind samt Zahlungsbeleg für die Gebühr an die Schifffahrtsabteilung zu richten:
- entweder per Post an die Schifffahrtsabteilung, Postfach 8, L-6701 Grevenmacher;
- oder per E-Mail an service.navigation@sn.etat.lu.
Betrag
Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:
- 50 Euro: Gebühr für die Erstellung einer Akte, die bei Einreichung eines Antrags auf prioritäre Nutzung von Anlegeplätzen erhoben wird;
- 30 Euro: Gebühr für die Änderung der prioritären Nutzung von Anlegeplätzen.
Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN LU76 1111 0007 7596 0000, Inhaber: Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung, Büro Diekirch, Überweisungszweck: Schifffahrtsabteilung, Name des Antragstellers, Erstellungsgebühr/Änderungsgebühr, Ort des Anlegeplatzes, Name des Schiffes, Jahr.
Jede prioritäre Nutzung von Anlegeplätzen unterliegt der Zahlung einer zeitaufwandsabhängigen Gebühr. Die Gebühr wird entsprechend der Länge des beantragten Anlegeplatzes (= Schiffslänge) und der Anlegedauer berechnet.
Gültigkeit
Die Gültigkeit der Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt. Die Genehmigung gewährt Prioritätsrechte für die Nutzung der Anlegeplätze für bestimmte Daten.
Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit:
- sobald eine bewilligte Priorität nicht mehr genutzt wird;
- sobald der ordnungsgemäße Betrieb der Infrastruktur es erfordert;
- unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Hochwasserstand III nicht überschritten bzw. die Plattform am Kai nicht überschwemmt wird.
Zuständige Kontaktstellen
Schifffahrtsabteilung
-
Schifffahrtsabteilung
- Adresse:
- 36, rue de Machtum L-6753 Grevenmacher Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 75 00 48-0
- Fax:
- (+352) 75 88 22
- E-Mail:
- service.navigation@sn.etat.lu
- Website:
- http://www.service-navigation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website der Schifffahrtsabteilung
Rechtsgrundlagen
-
Règlement grand-ducal du 9 octobre 2017
relatif à la procédure d'autorisation harmonisée en matière d'occupation et d'utilisation privative et privilégiée du domaine public fluvial et arrêtant des prescriptions types minimales
-
Règlement grand-ducal modifié du 29 août 2017
déterminant le montant et la perception des taxes et redevances relatives à l’utilisation du domaine public fluvial
-
Règlement grand-ducal du 17 février 2017
concernant le transport de personnes, l'exploitation et l'utilisation des infrastructures sur la Moselle
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