Genehmigung zur prioritären Nutzung von Anlegeplätzen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Angesichts der begrenzten Anzahl der Plätze, unterliegt die Nutzung der öffentlichen Anlegekais einem System, das die Vergabe von Prioritätsrechten für die Nutzung der Anlegeplätze vorsieht.

Betreiber oder Eigentümer von Passagierschiffen, die als regelmäßig anerkannte Fahrten gemäß einer Betriebsgenehmigung vornehmen, benötigen eine Genehmigung für die prioritäre Nutzung der öffentlichen Kais. Diese Genehmigung wird von der Schifffahrtsabteilung (Service de la navigation) erteilt.

Zielgruppe

Betreiber oder Eigentümer von Passagierschiffen.

Voraussetzungen

Die prioritäre Nutzung der öffentlichen Kais kann genehmigt werden, wenn die Passagierschiffe:

  • als regelmäßig anerkannte Fahrten vornehmen;
  • im Besitz einer Betriebsgenehmigung sind.

Fristen

Der Genehmigungsantrag ist spätestens 60 Tage vor dem voraussichtlichen Datum der Nutzung an die Schifffahrtsabteilung zu richten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Genehmigungsantrag ist an die Schifffahrtsabteilung zu richten.

Im Genehmigungsantrag muss Folgendes angegeben sein:

  • Name, Beruf, Firma und Anschrift oder Sitz des Antragstellers;
  • Merkmale des Schiffs (Name, amtliche Nummer, Länge, Breite, Tiefgang, Personenzahl);
  • Name und Telefonnummer des Kapitäns;
  • Anlegeinfrastruktur mit Nutzungszeiträumen und -dauer.

Anträge bzw. Änderungen sind samt Zahlungsbeleg für die Gebühr an die Schifffahrtsabteilung zu richten:

Betrag

Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:

  • 50 Euro: Gebühr für die Erstellung einer Akte, die bei Einreichung eines Antrags auf prioritäre Nutzung von Anlegeplätzen erhoben wird;
  • 30 Euro: Gebühr für die Änderung der prioritären Nutzung von Anlegeplätzen.

Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN LU76 1111 0007 7596 0000, Inhaber: Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung, Büro Diekirch, Überweisungszweck: Schifffahrtsabteilung, Name des Antragstellers, Erstellungsgebühr/Änderungsgebühr, Ort des Anlegeplatzes, Name des Schiffes, Jahr.

Jede prioritäre Nutzung von Anlegeplätzen unterliegt der Zahlung einer zeitaufwandsabhängigen Gebühr. Die Gebühr wird entsprechend der Länge des beantragten Anlegeplatzes (= Schiffslänge) und der Anlegedauer berechnet.

Gültigkeit

Die Gültigkeit der Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt. Die Genehmigung gewährt Prioritätsrechte für die Nutzung der Anlegeplätze für bestimmte Daten.

Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit:

  • sobald eine bewilligte Priorität nicht mehr genutzt wird;
  • sobald der ordnungsgemäße Betrieb der Infrastruktur es erfordert;
  • unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Hochwasserstand III nicht überschritten bzw. die Plattform am Kai nicht überschwemmt wird.

 

Zuständige Kontaktstellen

Schifffahrtsabteilung

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Öffentliche Kaianlagen am Luxemburgischen Moselufer

auf der Website der Schifffahrtsabteilung

Rechtsgrundlagen

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