Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Binnengewässer
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Jede private oder bevorzugte Nutzung von Elementen oder Parzellen der öffentlichen Binnengewässer bedarf einer vorherigen Nutzungsgenehmigung. Diese Genehmigung wird von der Schifffahrtsabteilung (Service de la navigation) erteilt. Sie legt die Sicherheits- und Regulierungsbedingungen fest, die im Sinne einer ordnungsgemäßen Beschiffung und der Erhaltung der öffentlichen Binnengewässer einzuhalten sind.
Zielgruppe
Jeder, der beabsichtigt, ein(e) oder mehrere bestimmte(s) Element(e) oder Parzelle(n) der öffentlichen Binnengewässer zu nutzen.
Beispiele: Sportveranstaltungen, Wasserfeste, Feuerwerke, Übungen, Ausstellungen usw.
Voraussetzungen
Eine Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Binnengewässer ist für jede private oder bevorzugte Nutzung von bestimmten Elementen oder Parzellen der öffentlichen Binnengewässer erforderlich.
Fristen
Der Genehmigungsantrag ist spätestens 60 Tage vor dem voraussichtlichen Datum der Nutzung an die Schifffahrtsabteilung zu richten.
Ein Antrag wird abgelehnt, wenn:
- er nicht fristgerecht eingereicht wird;
- er unvollständig ist;
- der Zahlungsbeleg für die fällige Gebühr oder Abgabe nicht vorgelegt wird.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Genehmigungsantrag ist in dreifacher Ausfertigung an die Schifffahrtsabteilung zu richten.
Dabei muss Folgendes angegeben werden:
- Name, Beruf, Gesellschaftsbezeichnung und Adresse oder Sitz des Antragstellers;
- Ort, betroffene Parzelle und Fläche des Bereichs;
- Zeitraum und Dauer der Nutzung;
- Beschreibung oder Ablauf der Aktivitäten.
Dem Antrag muss ein Lageplan im Maßstab 1:1000, 1:2000 oder 1:500 beigefügt werden.
Anträge bzw. Änderungen sind samt Zahlungsbeleg für die Gebühr an die Schifffahrtsabteilung zu richten:
- entweder per Post an die Schifffahrtsabteilung, Postfach 8, L-6701 Grevenmacher;
- oder per E-Mail an service.navigation@sn.etat.lu.
Achtung: Jeder Genehmigungsantrag bedarf einer Eingangsbestätigung. Sind die Unterlagen nicht vollständig, fordert die Schifffahrtsabteilung den Antragsteller auf, sie mit den von ihr angegebenen Dokumenten zu ergänzen.
Betrag
Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:
- 50 Euro: Gebühr für die Erstellung einer Akte, die bei Einreichung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Binnengewässer erhoben wird;
- 30 Euro: Gebühr für die Verlängerung, Änderung oder Erweiterung einer Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Binnengewässer.
Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN LU76 1111 0007 7596 0000, Inhaber: Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung, Büro Diekirch, Überweisungszweck: Schifffahrtsabteilung, Name des Antragstellers, Erstellungsgebühr/Änderungsgebühr, Jahr.
Jede vorübergehende private oder prioritäre Nutzung der öffentlichen Binnengewässer unterliegt einer zeitaufwandsabhängigen Gebühr, die pro Stunde und pro Kilometer Länge des Wasserwegs berechnet wird.
Gültigkeit
Die Nutzungsgenehmigung gilt nur für das Ereignis, für das sie beantragt wurde.
Verlängerung
Für einen Antrag auf Erhalt einer Erweiterung oder Änderung einer Genehmigung zur privaten oder bevorzugten Nutzung wird eine einmalige Gebühr erhoben.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Schifffahrtsabteilung
-
Schifffahrtsabteilung
- Adresse:
- 36, rue de Machtum L-6753 Grevenmacher Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 75 00 48-0
- Fax:
- (+352) 75 88 22
- E-Mail:
- service.navigation@sn.etat.lu
- Website:
- http://www.service-navigation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 23 décembre 2016
concernant la gestion du domaine public fluvial
-
Règlement grand-ducal du 9 octobre 2017
relatif à la procédure d'autorisation harmonisée en matière d'occupation et d'utilisation privative et privilégiée du domaine public fluvial et arrêtant des prescriptions types minimales
-
Règlement grand-ducal modifié du 29 août 2017
déterminant le montant et la perception des taxes et redevances relatives à l’utilisation du domaine public fluvial
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