Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Binnengewässer

Zum letzten Mal aktualisiert am

Jede private oder bevorzugte Nutzung von Elementen oder Parzellen der öffentlichen Binnengewässer bedarf einer vorherigen Nutzungsgenehmigung. Diese Genehmigung wird von der Schifffahrtsabteilung (Service de la navigation) erteilt. Sie legt die Sicherheits- und Regulierungsbedingungen fest, die im Sinne einer ordnungsgemäßen Beschiffung und der Erhaltung der öffentlichen Binnengewässer einzuhalten sind.

Zielgruppe

Jeder, der beabsichtigt, ein(e) oder mehrere bestimmte(s) Element(e) oder Parzelle(n) der öffentlichen Binnengewässer zu nutzen.

Beispiele: Sportveranstaltungen, Wasserfeste, Feuerwerke, Übungen, Ausstellungen usw.

Voraussetzungen

Eine Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Binnengewässer ist für jede private oder bevorzugte Nutzung von bestimmten Elementen oder Parzellen der öffentlichen Binnengewässer erforderlich.

Fristen

Der Genehmigungsantrag ist spätestens 60 Tage vor dem voraussichtlichen Datum der Nutzung an die Schifffahrtsabteilung zu richten.

Ein Antrag wird abgelehnt, wenn:

  • er nicht fristgerecht eingereicht wird;
  • er unvollständig ist;
  • der Zahlungsbeleg für die fällige Gebühr oder Abgabe nicht vorgelegt wird.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Genehmigungsantrag ist in dreifacher Ausfertigung an die Schifffahrtsabteilung zu richten.

Dabei muss Folgendes angegeben werden:

  • Name, Beruf, Gesellschaftsbezeichnung und Adresse oder Sitz des Antragstellers;
  • Ort, betroffene Parzelle und Fläche des Bereichs;
  • Zeitraum und Dauer der Nutzung;
  • Beschreibung oder Ablauf der Aktivitäten.

Dem Antrag muss ein Lageplan im Maßstab 1:1000, 1:2000 oder 1:500 beigefügt werden.

Anträge bzw. Änderungen sind samt Zahlungsbeleg für die Gebühr an die Schifffahrtsabteilung zu richten:

Achtung: Jeder Genehmigungsantrag bedarf einer Eingangsbestätigung. Sind die Unterlagen nicht vollständig, fordert die Schifffahrtsabteilung den Antragsteller auf, sie mit den von ihr angegebenen Dokumenten zu ergänzen.

Betrag

Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:

  • 50 Euro: Gebühr für die Erstellung einer Akte, die bei Einreichung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Binnengewässer erhoben wird;
  • 30 Euro: Gebühr für die Verlängerung, Änderung oder Erweiterung einer Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Binnengewässer.

Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN LU76 1111 0007 7596 0000, Inhaber: Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung, Büro Diekirch, Überweisungszweck: Schifffahrtsabteilung, Name des Antragstellers, Erstellungsgebühr/Änderungsgebühr, Jahr.

Jede vorübergehende private oder prioritäre Nutzung der öffentlichen Binnengewässer unterliegt einer zeitaufwandsabhängigen Gebühr, die pro Stunde und pro Kilometer Länge des Wasserwegs berechnet wird.

Gültigkeit

Die Nutzungsgenehmigung gilt nur für das Ereignis, für das sie beantragt wurde.

Verlängerung

Für einen Antrag auf Erhalt einer Erweiterung oder Änderung einer Genehmigung zur privaten oder bevorzugten Nutzung wird eine einmalige Gebühr erhoben.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Schifffahrtsabteilung

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

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