Genehmigung für bauliche Anlagen an den öffentlichen Binnengewässern

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Jede Errichtung von Anlagen oder Bebauung an den öffentlichen Binnengewässern bedarf einer vorherigen Genehmigung für bauliche Anlagen. Diese Genehmigung wird von der Schifffahrtsabteilung (Service de la navigation) erteilt und legt die Bedingungen für die Standortwahl, die Errichtung und den Betrieb der Bauwerke und Anlagen fest.

Zielgruppe

Jeder, der beabsichtigt, Errichtungen von Anlagen oder Bebauungen an den öffentlichen Binnengewässern vorzunehmen oder zu verändern.

Voraussetzungen

Jede(s) geplante Bauwerk oder Anlage an den öffentlichen Binnengewässern oder die Ausführung von Arbeiten ist genehmigungspflichtig.

Anlagen können erst nach einer Ortsbegehung und der Abnahme der Anlage oder des Bauwerks durch die Schifffahrtsabteilung in Betrieb genommen werden.

Fristen

Der Genehmigungsantrag ist spätestens 60 Tage vor dem voraussichtlichen Datum der Arbeiten an die Schifffahrtsabteilung zu richten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Genehmigungsantrag ist in dreifacher Ausfertigung an die Schifffahrtsabteilung zu richten.

Im Genehmigungsantrag muss Folgendes angegeben sein:

  • Namen, Vornamen, Eigenschaft und Wohnsitz des Antragstellers – wenn es sich um eine natürliche Person handelt – oder – wenn der Antrag von einer juristischen Person gestellt wird – Gesellschaftszweck und Gesellschaftssitz sowie Namen, Vornamen, Eigenschaft, Wohnsitz und Befugnisse des Unterzeichners des Antrags und eventuell Kontaktdaten der zur Vertretung der juristischen Person bei den Behörden befugten Personen;
  • Zweckbestimmung, Merkmale der Anlage oder des Bauwerks und Beschreibung der Bautechnik;
  • gewünschter Standort und Eigentumsbedingungen des Grundstücks.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein Lageplan im Maßstab 1:1000, 1:2000 oder 1:500;
  • Baupläne der Anlage oder des Bauwerks im angemessenen Maßstab, die eine horizontale Sicht und den Längs- und Querschnitt enthalten;
  • ein kürzlich ausgestellter Auszug aus dem Katasterplan;
  • technische Berechnungsunterlagen zum Widerstand, zur Schwimmfähigkeit und zur Stabilität der Anlage;
  • die Nummern der vom Antrag betroffenen Katasterparzellen.

Anträge bzw. Änderungen sind samt Zahlungsbeleg für die Gebühr an die Schifffahrtsabteilung zu richten:

Achtung: Jeder Genehmigungsantrag bedarf einer Eingangsbestätigung. Sind die Unterlagen nicht vollständig, fordert die Schifffahrtsabteilung den Antragsteller auf, sie mit den von ihr angegebenen Dokumenten zu ergänzen.

Betrag

Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:

  • 50 Euro: Gebühr für die Erstellung einer Akte, die bei Einreichung eines Antrags auf bauliche Anlagen an den öffentlichen Binnengewässern erhoben wird;
  • 30 Euro: Gebühr für die Änderung oder Verlängerung einer Genehmigung für bauliche Anlagen an den öffentlichen Binnengewässern.

Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN LU76 1111 0007 7596 0000, Inhaber: Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung, Büro Diekirch, Überweisungszweck: Schifffahrtsabteilung, Name des Antragstellers, Erstellungsgebühr/Änderungsgebühr, Jahr.

Jede bauliche Anlage unterliegt auch einer jährlichen Nutzungsabgabe. Die jährliche Nutzungsgebühr wird entsprechend der Art der genehmigten Anlage, der bewilligten Uferlänge und der Art der Aktivität (Aktivität mit oder ohne Bezug zum Wasserweg, Aktivität mit oder ohne Gewinnzweck) berechnet.

Gültigkeit

Vorbehaltlich einer Ausnahme gilt die Genehmigung für bauliche Anlagen für 5 Jahre.

Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit am Ablaufdatum oder wenn festgestellt worden ist, dass die Anlage aufgegeben wurde oder die dadurch bewilligten Rechte nicht mehr ausgeübt werden.

Die Genehmigung ist hinfällig, wenn die genehmigten Anlagen, Bauwerke, Arbeiten oder Aktivitäten nicht innerhalb der in der Genehmigung festgelegten Frist begonnen, beendet oder in Betrieb genommen wurden.

Verlängerung

Für eine Verlängerung einer Genehmigung für bauliche Anlagen an den öffentlichen Binnengewässern wird eine einmalige Gebühr fällig.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Schifffahrtsabteilung

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

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