Zulassung als Rettungsverband oder -organisation
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Alle Rettungsverbände und -organisationen, die Tätigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit durchführen, können eine Zulassung erhalten.
Diese Zulassung wird vom Minister ausgestellt, in dessen Zuständigkeit die Rettungsdienste fallen. Letzterer überwacht und kontrolliert die Vereinbarkeit der Tätigkeiten der zugelassenen Rettungsverbände und -organisationen mit der großherzoglichen Verordnung.
Zielgruppe
Eine Zulassung beantragen können alle Rettungsverbände und -organisationen:
- deren Gesellschaftszweck die zivile Sicherheit ist;
- die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Fristen
Die zugelassenen Rettungsverbände und -organisationen legen dem Minister bis zum 15. April des jeweiligen Folgejahres einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Vertreter der Rettungsverbände und -organisationen richten auf elektronischem Weg unter Verwendung einer Plattform für den Austausch von elektronischen Dokumenten einen Zulassungsantrag an den Minister. Zu diesem Zweck müssen sie die Abteilung der zivilen Sicherheit (Direction de la sécurité civile) des Ministeriums für innere Angelegenheiten (Ministère des Affaires intérieures) per E-Mail (direction.secours@mi.etat.lu) informieren, sobald ihre Antragsunterlagen vollständig und für die Übermittlung bereit sind.
Auf dem Formular geben sie Folgendes an:
- die Fähigkeit, Maßnahmen zur zivilen Sicherheit auf nationaler oder internationaler Ebene durchzuführen;
- die Verfügbarkeit von Ressourcen, die an die Art der angeforderten Missionen angepasst sind;
- das Personal, das für Maßnahmen zur zivilen Sicherheit zur Verfügung steht;
- die physischen und psychischen Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder des Personals, das für Maßnahmen zur zivilen Sicherheit zur Verfügung steht;
- das Bestehen eines ständigen Teams von operativen Verantwortlichen;
- das Bestehen eines Alarmverwaltungssystems für ihre Mitglieder sowie eines individuellen Identifikationssystems.
Belege
Die Verbände und Organisationen fügen ihrem Antrag Folgendes bei:
- den Namen und die Kontaktdaten des Verbands bzw. der Organisation;
- eine aktualisierte Fassung der Satzung des Verbands bzw. der Organisation;
- eine Beschreibung des Alarmverwaltungssystems für ihre Mitglieder wie auch des individuellen Identifikationssystems.
Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Beschluss
Der Minister übermittelt seine Antwort innerhalb von 3 Monaten ab Eingang des Antrags.
Die Zulassung wird in Form eines Ministerialbeschlusses erteilt, in dem die Zulassungsnummer angegeben wird.
Verpflichtungen
Die Zulassung ist nicht übertragbar und muss im Wege eines Aushangs am Sitz des Verbands bzw. der Organisation veröffentlicht werden.
Sämtliche Schriftstücke müssen einen Verweis auf die Zulassung enthalten.
Sollten diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, kann der Minister seinen Beschluss aussetzen oder widerrufen.
Die zugelassenen Verbände und Organisationen müssen den Minister umgehend über jedwede Änderung der in ihrem Erstzulassungsantrag oder in ihrem Erneuerungsantrag enthaltenen Informationen unterrichten.
Gültigkeit
Die Zulassung ist 5 Jahre lang gültig (und kann verlängert werden). Während dieses Zeitraums können die zugelassenen Rettungsverbände und -organisationen an Maßnahmen zur zivilen Sicherheit teilnehmen.
Der Verband bzw. die Organisation muss mittels eines Formulars innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablauf der gültigen Zulassung einen Antrag auf Erneuerung an den Minister richten.
Der Antrag auf Erneuerung ist auf dieselbe Art und Weise zu stellen wie der Erstantrag.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für innere Angelegenheiten
-
Ministerium für innere Angelegenheiten
- Adresse:
- 19, rue Beaumont L-1219 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 2478 4600
- Fax:
- (+352) 22 11 25
- E-Mail:
- info@mi.etat.lu
- Website:
- http://www.mi.public.lu/index.html
-
Direktion für kommunale Finanzen
- Adresse:
-
19, rue Beaumont
L-1219
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 10 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-74621
- E-Mail:
- finances@mi.etat.lu
- Website:
- http://www.mi.public.lu/
-
Direktion für Gemeindeplanung und Stadtentwicklung
- Adresse:
-
19, rue Beaumont
L - 1219
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 10 / L- 2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84600
- Telefon:
- (+352) 247 74629
- Fax:
- (+352) 247-84666
-
Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle
- Adresse:
-
26, route d'Arlon
L-1140
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 752 / L-2017
- Telefon:
-
(+352) 247-84040
von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
- Fax:
- (+352) 22 16 08
- E-Mail:
- immigration.public@mai.etat.lu
Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
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Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 27 mars 2018
portant organisation de la sécurité civile et création d’un Corps grand-ducal d’incendie et de secours
-
Règlement grand-ducal du 13 juillet 2018
fixant les modalités d’obtention d’un agrément pour un organisme formateur en matière de secours
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