Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
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Der Staat unterstützt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von natürlichen oder juristischen Personen mit 3 Vergütungsformen:
- Einspeisetarifen;
- Marktprämien;
- Ausschreibungen.
Zielgruppe
Alle natürlichen und juristischen Personen kommen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien infrage und können eine Vergütung beantragen.
Die Verträge werden mit einem Stromnetzbetreiber geschlossen, der für die Zahlung der Vergütungen verantwortlich ist.
Voraussetzungen
Einspeisetarife
Ein Einspeisevertrag wird mit einem Netzbetreiber geschlossen.
Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 200 und 500 kW dürfen nur Genossenschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (coopératives oder sociétés civiles) solche Verträge abschließen.
Marktprämien
Marktprämienverträge können nur mit einem Betreiber geschlossen werden, wenn die Anlage eine Mindestleistung von 500 kW hat, mit Ausnahme von Windkraftanlagen, deren Leistung mindestens 3 MW oder 3 Erzeugungseinheiten betragen muss.
Fristen
Einspeise- oder Marktprämienverträge können das ganze Jahr über geschlossen werden.
Vorgehensweise und Details
Einspeisetarife
Es gibt Einspeisetarife für:
- Windkraft, Solarenergie und Wasserkraft;
- aus Biogas, Gas aus Kläranlagen, fester Biomasse und Altholz gewonnenen Strom.
Die Tarife werden für 15 Jahre ab dem Datum der ersten Einspeisung in das Netz garantiert.
Sie werden unter Berücksichtigung des Datums der ersten Einspeisung in das Netz mit einer jährlichen degressiven Staffelung berechnet.
Es gibt verschiedene Kategorien, die von der Leistung der Anlagen abhängig sind.
Die Einspeisetarife betreffen Anlagen mit einer Leistung von weniger als 500 KW, mit Ausnahme von Windkraftanlagen, deren Leistung weniger als 3 MW oder 3 Erzeugungseinheiten sein muss.
Marktprämien
Es gibt Marktprämienverträge für:
- Windkraft und Wasserkraft;
- aus Biogas, Gas aus Kläranlagen, fester Biomasse und Altholz gewonnenen Strom.
Das Prinzip der Marktprämien gilt nur für Anlagen mit einer Nennleistung von mindestens 500 kW und für Windkraftanlagen, deren Nennleistung mindestens 3 MW oder 3 Erzeugungseinheiten beträgt.
Dieses Prinzip verlangt vom Stromerzeuger, dass er den erzeugten Strom über einen Vermittler, den er frei wählen kann, direkt auf dem Markt verkauft.
Zudem erhält er eine variable Prämie vom Netzbetreiber. Der Erzeuger muss sich an den Netzbetreiber wenden, damit dieser ihm einen Standardvertrag betreffend die Marktprämie zukommen lässt. Die variable Prämie gleicht den Differenzbetrag zwischen dem Marktpreis und der von der Gesetzgebung vorgesehenen Bezugsvergütung aus.
Die Prämien werden für 15 Jahre ab dem Datum der ersten Einspeisung in das Netz garantiert.
Ausschreibungen
Die Ausschreibungen sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 200 kWp bis 10 MWp vorbehalten. In der Regel werden die Ausschreibungen einmal pro Jahr durchgeführt.
Derzeit gibt es keine laufende Ausschreibung.
Unverbindlicher Mehrjahreskalender
Jahr |
Gesamt |
Industriegelände |
Gebäude 200-500 kW |
Gebäude > 500 kW |
Schattenhallen 200-500 kW |
Schattenhallen > 500 kW |
2022 |
55 MW |
20 MW |
5 MW |
20 MW |
3 MW |
7 MW |
2023 |
60 MW |
20 MW |
7 MW |
23 MW |
3 MW |
7 MW |
2024 |
65 MW |
20 MW |
9 MW |
26 MW |
3 MW |
7 MW |
2025 |
65 MW |
20 MW |
9 MW |
26 MW |
3 MW |
7 MW |
Überblick über frühere Ausschreibungen
- Ausschreibung vom 24. Februar 2018 (Französisch, Pdf, 245 KB)
- Ausschreibung vom 11. September 2019 (Französisch, Pdf, 497 KB)
- Ausschreibung vom 10. Oktober 2020 (Französisch, Pdf, 482 KB)
- Ausschreibung vom 25. September 2021 (Französisch, Pdf, 485 KB)
- Spezifische Ausschreibung für Eigenverbrauch (Investitionsbeihilfe) (Französisch, Pdf, 593 KB)
- Überblick über den Ablauf der 5. Ausschreibung vom 3. Dezember 2022 (Französisch, Pdf, 681 KB)
- Überblick über den Ablauf der Pilotausschreibung für Agri-PV-Anlagen (Französisch, Pdf, 780 KB)
Zuständige Kontaktstellen
Generaldirektion Energie
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Energie
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
L-2923 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-86903
- E-Mail:
- info@eco.public.lu
- E-Mail:
- secretariat@energie.etat.lu
- E-Mail:
- luxeeb@energie.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
Klima-Agence
-
Klima-Agence
- Adresse:
- 2, Circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 8002 11 90
- E-Mail:
- info@klima-agence.lu
- Website:
- http://www.klima-agence.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
-
Économies d'énergie et énergies renouvelables
sur emwelt.lu - le portail de l'environnement
-
Les acteurs du marché
sur le site de l'Institut Luxembourgeois de Régulation
-
TED - tenders electronic day
Website
-
FAQ - La production d’électricité basée sur les sources d’énergie renouvelables
Pdf • 628 Ko
Rechtsgrundlagen
- Code de l’environnement
-
Loi modifiée du 5 août 1993
concernant l'utilisation rationnelle de l'énergie
-
Loi modifiée du 1er août 2007
relative à l'organisation du marché de l'électricité
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