Eckdaten der Sozialversicherung

Anwendbare Indexzahl: 944,13

Seit dem 1. Januar 2024.

Beträge in Euro.

MINDESTBEMESSUNGSGRUNDLAGEN UND BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN

Monatlicher sozialer Mindestlohn         2.570,93
Mindestbemessungsgrundlage für Erwerbstätige (alle Systeme)     Stundenlohn    

 - 18 Jahre und älter, nicht qualifiziert

100 %   14,8609   2.570,93

 - 17 bis 18 Jahre  

80 %   11,8887   2.056,74

 - 15 bis 17 Jahre

75 %   11,1456   1.928,20

 - 18 Jahre und älter, qualifiziert

120 %   17,8330   3.085,11
Mindestbemessungsgrundlage für Rentner (Krankenversicherung) 130 %       3.342,21
Beitragsbemessungsgrenze (alle Systeme außer Pflegeversicherung)         12.854,64

KRANKENVERSICHERUNG

Zuschuss zu den Beerdigungskosten     1.227,76
Betrag zulasten des Patienten bei Krankenhausaufenthalt pro Tag   25,50
Betrag zulasten des Patienten bei Tagesklinikaufenthalt pro Tag   12,75
Betrag zulasten des Patienten bei funktioneller Rehabilitation      
 - bei ambulanter Behandlung
pro Tag   12,75
Übernommener Tagesbetrag für den Kuraufenthalt      
 - Thermalkur
pro Tag   61,39
Jährlicher Höchstbetrag für die volle Kostenübernahme für zahnmedizinische Behandlungen     77,35

PFLEGEVERSICHERUNG

Geldleistungen für Hilfs- und Pflegeeinrichtungen      
 - ständiger Aufenthalt 
pro Stunde   66,84
 - vorübergehender Aufenthalt
pro Stunde   72,45
Geldleistungen für Hilfs- und Pflegenetze pro Stunde   91,37
Geldleistungen für halbstationäre Zentren pro Stunde   85,67
Maximalbetrag für Sachleistungen pro Stunde   262,50
Freibetrag Bemessungsgrundlage = 25 % des gesetzlichen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer ab 18 Jahren     642,73

 

RENTENVERSICHERUNG

(neue Renten 2024)      
Pauschalanhebungen 40/40     619,82
Persönliche Mindestrente     2.244,82
Mindestrente für überlebende Ehepartner     2.244,82
Mindestrente für Waisen     612,86
Persönliche Höchstrente     10.392,67
Jahresendzulage (1/12) (Berufstätigkeit während 40 Jahren)     79,91
Einkommensgrenze für die Antikumulbestimmungen     856,98
Immunisiertes Berufseinkommen (Hinterbliebenenrenten)     1.662,83
       
Erziehungspauschale (Art. 3) pro Kind / pro Monat   86,54
Erziehungspauschale (Art. IX, 7°) pro Kind / pro Monat   146,11

 

FAMILIENLEISTUNGEN

Kindergeld

Neues System (ab dem 1. August 2016) pro Kind / pro Monat   299,86
Altes System (Beträge für Kinder, für die bereits vor dem 1. August 2016 ein Anspruch auf Kindergeld bestand)      
 - pro Kind, das zu einer Familie mit einem Kind gehört
pro Monat   299,86
 - pro Kind, das zu einer Familie mit 2 Kindern gehört
pro Monat   336,31
 - pro Kind, das zu einer Familie mit 3 Kindern gehört
pro Monat   389,67
 - pro Kind, das zu einer Familie mit 4 Kindern gehört
pro Monat   416,40
 - pro Kind, das zu einer Familie mit 5 Kindern gehört pro Monat   432,36
Alterszuschläge      
 - pro Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren     22,67
 - pro Kind im Alter ab 12 Jahren
    56,57
Zusätzliche Sonderzulage     200,00

 

Schulanfangszulage

       Betrag pro Kind
6 bis 11 Jahre     115,00
12 Jahre und älte     235,00

Geburtszulage

3 Teilzahlungen      
Betrag pro Teilzahlung     580,03

Elternurlaub

Einkommensersatzleistung, die dem durchschnittlichen monatlichen Berufseinkommen der 12 Monate vor dem Elternurlaub entspricht
Höchstgrenze (vor Abzug von Steuer- und Sozialabgaben)   pro Stunde
pro Monat
  Minimum 14,8609 2.570,93
  Maximum 24,7681 4.284,88

EINKOMMEN ZUR SOZIALEN EINGLIEDERUNG (REVIS) UND ANDERE GEMISCHTE LEISTUNGEN

Eingliederungszulage

      pro Monat
Grundpauschalbetrag pro Erwachsenem     901,94
Grundpauschalbetrag pro Kind     280,03
 - Zuschlag pro Kind im Falle eines Einelternhaushalts
    82,74
Betrag für gemeinsame Kosten pro Haushalt     901,94
 - Zuschlag für ein oder mehrere Kinder
    135,34

 

Übergangsbestimmungen

REVIS-Betrag pro Monat für häusliche Gemeinschaften gemäß Artikel 49 (3) des geänderten Gesetzes vom 28. Juli 2018 über das REVIS
Allein lebende Person     1.802,45
Häusliche Gemeinschaft von 2 Erwachsenen     2.703,81
Pro zusätzlichem Erwachsenen     515,76
Kind     163,96

 

Teuerungszulage / Energieprämie

  pro Jahr Teuerungszulage Energieprämie
Allein lebende Person   1.652,00 200,00
Häusliche Gemeinschaft von 2 Personen   2.065,00 250,00
Häusliche Gemeinschaft von 3 Personen   2.478,00 300,00
Häusliche Gemeinschaft von 4 Personen   2.891,00 350,00
Häusliche Gemeinschaft ab 5 Personen   3.304,00 400,00
Obergrenze des Jahreseinkommens für die Gewährung einer vollen Teuerungszulage/Energieprämie      
 - für eine Person
  30.939,53 38.674,41
Erhöhte Obergrenze des Jahreseinkommens      
 - für die 2. Person
  15.469,76 19.337,20
 - für jede weitere Person
  9.281.86 11.602,32

 

Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH)

pro Monat 1.803,87

Sonderzulage für schwerbehinderte Personen

pro Monat     842,81

 

Steuergutschriftäquivalent (ECI) für Empfänger der REVIS-Grundpauschale

pro Monat 84,00

Steuergutschriftäquivalent (ECI) für Empfänger des RPGH

pro Monat 84,00

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