Arbeitgeber-Service – Einheit für Drittstaatsangehörige

Diese Stelle ist insbesondere zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen an Arbeitgeber, die einen Drittstaatsangehörigen einstellen möchten. Die Bescheinigung kann auf dem Postweg, per E-Mail, Fax oder telefonisch beantragt werden.


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