Definition des Begriffs: Güter mit rein zivilem Verwendungszweck

Zum letzten Mal aktualisiert am

Bei Gütern mit rein zivilem Verwendungszweck handelt es sich um Waren (anders als Verteidigungsgüter, Foltergüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck), für deren Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr eine Genehmigung erforderlich ist, sowie um die damit verbundene Technologie.

Die Liste der Güter ist in der Zolltarifdatenbank TARIC in verschiedene Abschnitte unterteilt:

Abschnitt I

Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs

Abschnitt II

Waren pflanzlichen Ursprungs

Abschnitt III

Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs

Abschnitt IV

Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe

Abschnitt V

Mineralische Stoffe

Abschnitt VI

Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien

Abschnitt VII

Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus

Abschnitt VIII

Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen

Abschnitt IX

Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren

Abschnitt X

Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus

Abschnitt XI

Spinnstoffe und Waren daraus

Abschnitt XII

Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

Abschnitt XIII

Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren

Abschnitt XIV

Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen

Abschnitt XV

Unedle Metalle und Waren daraus

Abschnitt XVI

Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh-Bild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-Bild- und -Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte

Abschnitt XVII

Beförderungsmittel

Abschnitt XVIII

Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte

Abschnitt XIX

Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör

Abschnitt XX

Verschiedene Waren

Abschnitt XXI

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

Zu den Produkten, die bezüglich ihrer Ausfuhr, Einfuhr oder Durchfuhr Verboten oder Beschränkungen unterliegen, zählen beispielsweise:

  • ozonabbauende Stoffe;
  • Erzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten;
  • Tiere und Lebensmittel;
  • geschützte Tier- und Pflanzenarten;
  • bestimmte Produkte, die aus bestimmten Ländern wie Myanmar oder Nordkorea stammen oder von dort exportiert werden;
  • Luxuswaren;
  • Kulturgüter.

Wirtschaftsakteuren wird empfohlen, sich vor der Aus-, Ein- oder Durchfuhr eines bestimmten Gutes mittels der Online-Datenbanken TARLUX und TARIC zu erkundigen, ob die jeweilige Transaktion einem Verbot oder einer Beschränkung (zum Beispiel vorherige Genehmigung oder Meldung) unterliegt. Eine solche Abfrage ist wie folgt möglich:

TARLUX

  • Rufen Sie die Datenbank TARLUX auf.
  • Geben Sie in das Eingabefeld „Code marchandise“ (Warencode) den KN-Code ein (über das Symbol rechts neben dem Eingabefeld „Code marchandise“ ist ein Navigationsinstrument verfügbar) (Pflichtfeld).
  • Klicken Sie im Feld „Direction de commerce“ (Richtung der Transaktion) auf „Importation“ (Einfuhr) oder „Exportation“ (Ausfuhr) (optional).
  • Wählen Sie im Feld „Type de mesure“ (Art der Maßnahme) die jeweilige Art der Maßnahme aus (über ein Auswahlmenü kann zwischen Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene gewählt werden) (optional).
  • Wählen Sie im Feld „Pays“ (Land) (Auswahlmenü) das betreffende Land aus (optional).
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche „Chercher“ (Suchen).
  • Sie erhalten nun eine Seite mit Suchergebnissen mit dem Titel „Information TARIC“, auf der:
    • entweder ein grüner Kasten mit der Meldung „Pas de mesures trouvées“ (Keine Maßnahmen gefunden) angezeigt wird, was bedeutet, dass für die Einfuhr oder Ausfuhr des betreffenden Produkts keine Beschränkungen gelten;
    • oder eine Tabelle mit mehreren Spalten angezeigt wird: Ursprung, Regelung, Warencode, Bezeichnung des Warencodes, Art der Maßnahme, Fußnoten, Zusatzcode, geografisches Gebiet, ausgeschlossene Länder, Steuersätze, laufende Nummer des Zollkontingents, Bedingungen.
  • Klicken Sie in der Spalte „Type de mesure“ (Art der Maßnahme) auf den angegebenen Link (mit beispielsweise dem Titel „prohibition à l’importation“ (Einfuhrverbot)).
  • Lesen Sie die rechtlichen Informationen, um zu erfahren, welche Maßnahme für die geplante Transaktion mit dem betreffenden Gut gilt.
  • Wiederholen Sie die letzten beiden Schritte für alle Links, die rechts auf der Ergebnisseite angezeigt werden.

TARIC

  • Rufen Sie die Datenbank TARIC auf.
  • Geben Sie in das Eingabefeld „Warencode“ den KN-Code ein (es sind ein Navigationsinstrument und zusätzliche Suchkriterien verfügbar).
  • Wählen Sie im Drop-down-Menü „Ursprung/Bestimmung“ das betreffende Ursprungs- oder Bestimmungsland aus.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche „Suche nach Maßnahmen“.
  • Sie erhalten nun eine Seite mit Suchergebnissen mit dem Titel „TARIC-Information“, auf der folgende Informationen angezeigt werden: der Produktcode, die Art der Maßnahme (zum Beispiel Ausfuhrgenehmigung, Genehmigungsverbot, Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien, die Beschränkungen unterliegen, Ausfuhrbeschränkung, Beschränkung der Überführung in den freien Warenverkehr) und ein Code (zum Beispiel R2216/78 oder D0295/14) mit einem Verweis auf die Verordnung, die Richtlinie oder den Rechtsakt, mit der bzw. dem die restriktive Maßnahme eingeführt wurde.
  • Klicken Sie auf den rechts auf der Ergebnisseite mit einem Link unterlegten Code.
  • Lesen Sie den Rechtsakt, um zu erfahren, welche Maßnahme für die geplante Transaktion mit dem betreffenden Gut gilt.
  • Wiederholen Sie die letzten beiden Schritte für alle Links, die rechts auf der Ergebnisseite angezeigt werden.

Für eine Suche des TARIC-Codes gehen Sie wie folgt vor:

  • Rufen Sie die Datenbank TARLUX auf.
  • Klicken Sie am Seitenende auf den betreffenden Abschnitt.
  • Klicken Sie am Seitenende auf das betreffende Kapitel und die entsprechende Position.
  • Sie erhalten nun in der linken Spalte der Tabelle die TARIC-Zolltarifnummer.

Eine digitale Suche nach dem Code ist auf den Websites von Anbietern des Privatsektors möglich.

Kombinierte Nomenklatur (KN): Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist eine auf Ebene der Europäischen Union festgelegte Warennomenklatur. Sie beruht auf dem Harmonisierten System und verfügt über weitere Unterteilungen (sogenannte „Unterpositionen KN“).

TARIC:
TARIC ist der integrierte Tarif der Europäischen Gemeinschaften (tarif intégré des Communautés européennes), der auf der Kombinierten Nomenklatur beruht. Er dient der Festlegung der Zollsätze. Der TARIC wird von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der für die Ein- und Ausfuhren der Europäischen Union geltenden Maßnahmen verwendet. Der TARIC wird von der Europäischen Kommission verwaltet und veröffentlicht.

KN-Code:
Jede Unterteilung (Unterposition) der Kombinierten Nomenklatur (KN) wird „KN-Code“ bezeichnet. Er besteht aus 8 Ziffern.

TARIC-Code:
Der TARIC-Code ist ein 10-stelliger Code, der aus dem KN-Code (8-stellig) und 2 zusätzlichen Stellen (00, wenn es keine Unterteilungen gibt) besteht.

TARLUX:
TARLUX ist die für das Großherzogtum Luxemburg geltende Zolltarifdatenbank. Sie enthält alle wichtigen Informationen, die für die Ein- und Ausfuhr von Waren gelten. Eine Suche ist anhand des TARIC-Codes einer Ware oder anhand ihrer Bezeichnung möglich. Neben den TARIC-Daten enthält die Datenbank auch Informationen über mögliche nationale Maßnahmen, die sich aus der luxemburgischen Gesetzgebung ergeben.

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion – Förderung des Außenhandels und der Investitionen (Amt für Ausfuhr-, Einfuhr- und Transitkontrolle) (ehemals Lizenzamt)

  • Ministerium für Wirtschaft Amt für Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrkontrolle (OCEIT)

    Adresse:
    Bâtiment "Mansfeld", 9, rue du Palais de Justice L-1841 Luxemburg Luxemburg

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Vorgänge

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Weitere Informationen

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