Intrastat-Meldungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Prinzip des freien Warenverkehrs erlaubt es Unternehmen, ohne Zollschranken innerhalb der Europäischen Union mit Gütern Handel zu treiben.

Aus statistischen Gründen müssen Unternehmen jedoch ihre Transaktionen im innergemeinschaftlichen Handel monatlich im Intrastat-System melden.

In Luxemburg sind diese Meldungen bei der Abteilung Intrastat (Service Intrastat) des Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien (Institut national de la statistique et des études économiques - STATEC) vorzunehmen.

Zielgruppe

Grundsätzlich muss jede in Luxemburg ansässige natürliche oder juristische Person, die mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Handel treibt (innergemeinschaftliche Wirtschaftsteilnehmer), dem STATEC die statistischen Informationen über diesen Handel übermitteln.

Die Wirtschaftsteilnehmer sind jedoch von der Intrastat-Meldepflicht befreit, wenn der jährliche Wert ihres innergemeinschaftlichen Handels folgende Beträge nicht überschreitet:

  • 200.000 Euro bei Eingängen;
  • 150.000 Euro bei Versendungen.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Um ihre Intrastat-Meldungen auszufüllen, müssen die Wirtschaftsteilnehmer zunächst die Codes prüfen, die den zu meldenden Handelsgeschäften entsprechen:

Wenn sie ihre Meldungen elektronisch vornehmen wollen, müssen die Wirtschaftsteilnehmer das Software-Paket IDEP herunterladen, das vom STATEC bereitgestellt wird.

Die innergemeinschaftlichen Wirtschaftsteilnehmer müssen ferner Folgendes beachten:

Fristen

Das Unternehmen muss seinen innergemeinschaftlichen Handel monatlich melden, und zwar spätestens bis:

  • zum 6. Werktag des Monats nach dem Bezugsmonat bei Meldungen in Papierform;
  • zum 16. Werktag des Monats nach dem Bezugsmonat bei elektronischen Meldungen.

Vorgehensweise und Details

Meldung online oder auf Papier

Unternehmen können ihre Meldungen wie folgt einreichen:

  • entweder in Papierform (siehe Formulare weiter unten);
  • oder elektronisch über das Software-Paket IDEP.

Art der Meldung in Abhängigkeit vom jährlichen Wert des Handels

Um die Verwaltungskosten gering zu halten, kann das Unternehmen in Abhängigkeit vom jährlichen Betrag seiner Eingänge oder Versendungen vereinfachte Meldungen vornehmen:

Art der Meldung in Abhängigkeit vom jährlichen Wert des Handels

 

Jährlicher Wert

Art der Meldung

Eingänge

< 200.000 Euro

Keine Meldung

< 375.000 Euro

Vereinfachte Meldung

< 2.500.000 Euro

Ausführliche Meldung

> 2.500.000 Euro

Erweiterte ausführliche Meldung

Versendungen

< 150.000 Euro

Keine Meldung

< 375.000 Euro

Vereinfachte Meldung

< 4.500.000 Euro

Ausführliche Meldung

> 4.500.000 Euro

Erweiterte ausführliche Meldung

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung Intrastat

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