Anmeldung von Ausfuhren aus Luxemburg

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zurzeit wird die Ausfuhr von Waren in Drittstaaten außerhalb der EU nicht besteuert.

Das Ausfuhrunternehmen muss dennoch seine Ausfuhren über das elektronische Einfuhr-/Ausfuhrsystem eDouane der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) anmelden.

Die am Bestimmungsort der Waren geltenden Formalitäten und Abgaben müssen bei den Behörden dieses Landes erfragt werden.

Zielgruppe

Unternehmen, die Waren aus Luxemburg ausführen, müssen ihre Ausfuhren bei den Zollbehörden anmelden.

Unternehmen können zur Erledigung der Zollformalitäten die Dienste von Zollagenturen in Anspruch nehmen.

Die zugelassenen Wirtschaftsteilnehmer können bei der Erledigung ihrer Zollerklärungen bestimmte Erleichterungen nutzen.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Damit das Unternehmen seine Ausfuhren anmelden kann, muss es zunächst über Folgendes verfügen:

Der Ausführer benötigt ferner je nach Empfängerland ein Ursprungszeugnis EU (auch „Bescheinigung über nicht präferenzbegünstigte Ursprungswaren“ genannt) oder eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 (auch „Bescheinigung über einen präferenzbegünstigten Ursprung EUR.1“).

Vorgehensweise und Details

Ort der Anmeldung

Die Ausfuhrformalitäten müssen grundsätzlich bei den Zollbehörden erledigt werden, die für den Sitz des Ausfuhrunternehmens zuständig sind.

Sie können aber auch bei den Zollbehörden am Ort des tatsächlichen Warenversands erledigt werden:

  • wenn der Wert besagter Waren unter 3.000 Euro liegt;
  • oder wenn der Ausführer triftige wirtschaftliche Gründe geltend machen kann.

Beispiele:

  • ein luxemburgisches Unternehmen hat Waren nach Spanien geliefert. Der spanische Käufer verzichtet auf das Geschäft. Ein algerischer Käufer übernimmt die Ware von dem luxemburgischen Unternehmer, dem in diesem Falle gestattet werden kann, seine Ausfuhrformalitäten in Spanien zu erledigen;
  • ein portugiesisches Unternehmen verkauft Waren an ein litauisches Unternehmen. Die verkauften Waren wurden in Luxemburg hergestellt und werden hier gelagert. Das portugiesische Unternehmen kann die Erlaubnis erhalten, seine Ausfuhrformalitäten in Luxemburg abzuwickeln.

Ausfuhranmeldung

Der Ausführer oder sein Vertreter muss online über das Einfuhr-/Ausfuhrsystem eDouane eine Ausfuhranmeldung ausfüllen.

Sobald die Anmeldung erfolgt ist, erstellt das System ein Exportbegleitdokument (EAD) zum Ausdruck. Dieses Dokument muss den Waren ab der Ausfuhrzollstelle bis zur Ausgangszollstelle der Europäischen Union beigefügt sein.

Wenn die Ware das Hoheitsgebiet der Europäischen Union verlässt, schickt die Zollausgangsstelle eine elektronische Mitteilung als Bestätigung an die Ausfuhrzollstelle.

Die Ausfuhrzollstelle schickt ihrerseits eine elektronische Mitteilung an den Erklärenden, in der ihm die erfolgte Ausfuhr bestätigt wird.

Der Ausführer kann den Status seiner Ausfuhr in der Datenbank für die Nachverfolgung von Ausfuhrgütern (Ausfuhrkontrollsystem - ECS) einsehen, indem er die Referenznummer (MRN) eingibt, die ihm von der Ausfuhrzollstelle zugewiesen wurde.

Die Bestätigung der Warenausfuhr ist unerlässlich, damit die Umsatzsteuer erstattet werden kann.

Ist das DV-System eDouane nicht verfügbar, kann der Erklärende in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Zollamt ein Einheitspapier (DAU) in Papierform ausfüllen.

Online-Dienste und Formulare

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Zuständige Kontaktstellen

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung

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