Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Europäische Union (EU) hat ein System für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) eingerichtet, um den Wirtschaftsbeteiligten bei der Feststellung der genauen zolltariflichen Einstufung der Waren, die sie ein- bzw. ausführen möchten, zu helfen.

Durch die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) kann das Unternehmen vonseiten der Zollbehörden die Garantie einer zolltariflichen Einstufung erhalten, die in der gesamten EU gilt, und zwar unabhängig vom Mitgliedstaat, aus dem die zu liefernde Ware stammt.

In Luxemburg müssen die vZTA-Anträge bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) gestellt werden.

Seit dem 1. Oktober 2019 müssen alle vZTA-bezogenen Verfahren online über das EU-Trader-Portal durchgeführt werden. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen alle neuen Anträge auf elektronischem Weg einreichen. Anträge in Papierform werden nicht mehr angenommen.

Zielgruppe

Unternehmen, die internationalen Ein- und Ausfuhrhandel mit Luxemburg treiben, können eine vZTA beantragen.

Seit dem 1. Oktober 2019 muss das EU-Portal von allen Wirtschaftsbeteiligten benutzt werden, die:

  • Inhaber von Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) sind;
  • beabsichtigen, eine vZTA-Entscheidung zu beantragen;
  • ein Unternehmen vertreten, das:
    • Inhaber einer vZTA-Entscheidung ist oder;
    • eine solche beantragt hat.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor Online-Anträge gestellt werden können, muss der Antragsteller:

  • wenn er noch nicht über eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) verfügt, eine solche bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung beantragen;
  • ebenfalls bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ein Benutzerkonto und ein Passwort für die Identifizierung und Erteilung von Berechtigungen auf dem EU-Trader-Portal beantragen.

Seit dem 1. Oktober 2019 muss jeder Beteiligte, der einen vZTA-Antrag einreichen will, in einem zentralen System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) registriert sein. 

Vorgehensweise und Details

Einreichung des vZTA-Antrags

Das Unternehmen muss seinen Antrag auf verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über das EU-Trader-Portal einreichen.

Der Zugang wird über ein zentrales System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) validiert und verwaltet.

Belege

Dem Antrag ist eine ausführliche Beschreibung der betreffenden Ware beizufügen.

Gegebenenfalls kann die Vorlage eines Musters sachdienlich sein.

Gültigkeit der vZTA

Eine vZTA gilt normalerweise 3 Jahre.

In bestimmten Fällen kann eine vZTA ihre Gültigkeit jedoch verlieren:

  • bei Veröffentlichung einer Tarifierungsverordnung oder;
  • bei Änderung der Auslegung der Nomenklatur auf internationaler Ebene.

In diesem Fall kann der Wirtschaftsbeteiligte bei den Zollbehörden eine „Schonfrist“ beantragen, während der er die vZTA weiter verwenden darf.

Eine vZTA gilt EU-weit.

Verpflichtungen

vZTA-Entscheidungen sind nur zwingend in Bezug auf die zolltarifliche Einstufung der Waren für:

  • die Zollbehörden aller Mitgliedstaaten gegenüber:
    • dem Inhaber der Entscheidung;
    • den Waren, für die die Zollformalitäten nach dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung erledigt werden;
  • den Inhaber der Entscheidung gegenüber den Zollbehörden aller Mitgliedstaaten erst ab dem Datum, an dem die Entscheidung von Ersterem erhalten wird oder als von ihm erhalten angesehen wird.

Der Inhaber der Entscheidung muss den Zollbehörden das Vorliegen einer vZTA-Entscheidung melden:

  • bei einer Ein-/Ausfuhr;
  • im Falle einer Vertretung.

Er muss seine vZTA in der Zollanmeldung angeben.

Einsicht in die geltenden vZTA-Entscheidungen

Alle von den nationalen Zollbehörden erteilten vZTA werden in die Europäische Datenbank für verbindliche Zolltarifauskünfte (EBTI database) aufgenommen, die von der Europäischen Kommission geführt wird.

Die Entscheidungen werden aus Transparenzgründen veröffentlicht. Alle vertraulichen Informationen werden jedoch geschützt.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung

Es werden 2 von 18 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Zolltarifliche Einstufung einer Ware (KN, TARIC)

Links

Rechtsgrundlagen

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