Zolltarifliche Einstufung einer Ware (KN, TARIC)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren können je nach Art der Waren verschiedene Vorschriften Anwendung finden.

Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anwendung aller steuerlichen und/oder sonstigen Verpflichtungen haben die Mitgliedstaaten der Weltzollorganisation (WZO) (Organisation mondiale des douanes - OMD) ein harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung von Waren eingeführt. Dieses harmonisierte System (Harmonized System) weist jeder Warenkategorie einen sechsstelligen Code, den sogenannten HS-Code, zu.

Um spezifischere Ausfuhrmaßnahmen für bestimmte Warenkategorien derselben HS-Nummer durchführen zu können, haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem HS-Code 2 Ziffern hinzugefügt und so die Kombinierte Nomenklatur (KN) geschaffen. Der KN-Code setzt sich demnach aus 8 Ziffern (6 Ziffern des HS + 2 Ziffern der KN) zusammen. Er gilt in der gesamten Europäischen Union.

Um spezifische Einfuhrmaßnahmen anwenden zu können, haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem KN-Code 2 weitere Ziffern hinzugefügt und so den Integrierten Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (Tarif intégré des Communautés européennes - TARIC) geschaffen. Der TARIC-Code setzt sich folglich aus 10 Ziffern (8 Ziffern des KN-Codes + 2 Ziffern des TARIC-Codes) zusammen.

Diese „Waren-Codes“ (oder Zolltarif-Kennziffern) müssen bei der Erledigung der Einfuhr-/Ausfuhrformalitäten angegeben werden. Anhand dieser Codes kann festgestellt werden, ob steuerliche und/oder sonstige Verpflichtungen Anwendung finden.

Zielgruppe

Alle Unternehmen, die internationalen Ein- und Ausfuhrhandel mit der Europäischen Union treiben, benötigen bei Einfuhr-/Ausfuhrverfahren den Waren-Code:

Unternehmen, die ihren innergemeinschaftlichen Handel anmelden müssen, müssen in ihren Intrastat-Anmeldungen ebenfalls den KN-Code angeben.

Vorgehensweise und Details

Auswahl des passenden Codes

Es obliegt dem Erklärenden, den Zolltarif zu ermitteln, der in seiner Einfuhr-/Ausfuhranmeldung für jede Einzelware anzugeben ist.

Der Code muss der betreffenden Ware möglichst genau entsprechen.

Es kann sich als sehr schwierig erweisen, den richtigen Code herauszufinden, denn verschiedene Elemente, die auf den ersten Blick belanglos erscheinen mögen, können sich auf den geltenden Zolltarif auswirken (zum Beispiel Größe von Weinflaschen, Hubraum eines Fahrzeugmotors).

Dieser Code muss daher mit Sorgfalt ausgewählt werden, da er für die etwaigen anwendbaren Steuersätze und sonstigen Verpflichtungen bei der Ein- oder Ausfuhr maßgeblich ist.

Die Zollbehörden müssen den vom Wirtschaftsbeteiligten ausgewählten Zolltarif nicht akzeptieren. Um eine in der gesamten Europäischen Union geltende zolltarifliche Einstufung zu garantieren, kann das Unternehmen bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) einen Antrag auf verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) (renseignement tarifaire contraignant - RTC) stellen.

Datenbanken

Der Erklärende findet den geltenden Code:

  • entweder in der TARIC-Datenbank, die über Folgendes Auskunft gibt:
    • die Beschreibung jeder Ware;
    • den entsprechenden Zolltarif (KN-Code bei der Ausfuhr und TARIC-Code bei der Einfuhr);
    • die steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen bei Ein- oder Ausfuhr dieser Ware in die EU bzw. aus der EU;

In dieser Datenbank können täglich Vorschriften ergänzt bzw. gelöscht werden.

  • oder in der TARLUX-Datenbank, in der folgende Angaben zentral erfasst sind:
    • alle Information der TARIC-Datenbank;
    • die nationalen Steuern (MwSt. und Verbrauchsteuern) und die etwaigen sonstigen nationalen Vorschriften (zum Beispiel Einfuhrlizenz), die bei der Ein- oder Ausfuhr dieser Ware nach bzw. aus Luxemburg gelten.

Die TARLUX-Datenbank verfügt ferner über ein Online-Simulationstool zur Berechnung der fälligen Abgaben in Abhängigkeit von den bei der Zollanmeldung verlangten Informationen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung

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