Einteilung der Steuern

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Die Steuer ist eine obligatorisch in Form von Geld zu entrichtende Abgabe auf Einkünfte, Mittel oder Güter natürlicher oder juristischer Personen. Sie dient der Finanzierung der Ausgaben der öffentlichen Hand.

Es gibt mehrere Steuerarten und -klassen, deren Sätze je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich sein können.

Zielgruppe

Jede natürliche oder juristische Person, die in Luxemburg einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, ist steuerpflichtig.

Voraussetzungen

Eine Steuer besteht rechtsgültig, wenn die folgenden 4 Elemente vorliegen:

  • das Steuerobjekt: Es handelt sich um das Element, auf das sich die Steuer bezieht (Einkommen, Kapital, Güter oder Dienstleistungen). Man spricht auch von der Steuerbemessungsgrundlage;
  • der Steuerpflichtige: Es handelt sich hierbei um den Schuldner der Steuer, d. h. die Person, die die Steuerlast tragen muss;
  • der Steuertatbestand: Dies ist das Ereignis, das den Steueranspruch begründet (z. B. der Besitz eines Vermögens zu einem bestimmten Zeitpunkt, der Verkauf einer Immobilie);
  • die Fälligkeit: Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der Steuerpflichtige die Steuer entrichten muss.

Vorgehensweise und Details

Steuerarten

In Luxemburg gibt es die folgenden Arten von Steuern und Abgaben:

  • die Einkommensteuer für natürliche Personen für natürliche Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften;
  • die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, gemeinnützige Einrichtungen und andere Stiftungen, Vereinigungen ohne Gewinnzweck, privatrechtliche Zusammenschlüsse, Zweckvermögen und Vermögen, das keiner Person zugeordnet ist, usw.;
  • die Gewerbesteuer für alle Gewerbebetriebe, je nach der Gemeinde, in der sie niedergelassen sind;
  • die Grundsteuer ist an Grundeigentum gekoppelt und jeweils vom Landwirt, Gewerbetreibenden oder vom Gewerbebetrieb für ein im Rahmen der landwirtschaftlichen oder gewerblichen Tätigkeit genutztes Gebäude zu entrichten;
  • die Vermögensteuer für einkommensteuerpflichtige Unternehmen;
  • die Eintragungsgebühr in Bezug auf:
  • die Mehrwertsteuer (MwSt.), die auf den Umsatz erhoben wird und den Endverbrauch betrifft;
  • die Stempelgebühr, die bei der Beantragung einer Gewerbegenehmigung erforderlich ist;
  • die Verbrauchsteuer, die auf Verbrauchsgüter wie Kraftstoffe und Alkohol erhoben wird.

Klassifizierung

Die Steuern können auf verschiedene Arten klassifiziert werden:

Direkte und indirekte Steuern

Direkte Steuern

Indirekte Steuern

Wird direkt beim Steuerpflichtigen erhoben: Die Person, die die Steuer oder Abgabe zahlt, ist auch der Steuerschuldner.

Einziehung regelmäßig, nach Abgabe einer Steuererklärung des Unternehmens (z. B. Einkommensteuer).

Die Steuer wird von einem Steuerpflichtigen entrichtet, der die Steuerlast nicht direkt trägt, beim Verbraucher erhoben und vom Verkäufer abgeführt.

Erhebung punktuell nach Eintreten eines besonderen Ereignisses und ohne Steuerbescheid (z. B. MwSt., die vom Unternehmen beim Verbraucher eingezogen wird, der die Steuerlast trägt, und die vom Unternehmen an den Staat weitergeleitet wird).

Realsteuer und persönliche Steuer

Realsteuer

Persönliche Steuer 

Besteuert ein wirtschaftliches Element ohne Berücksichtigung der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, MwSt.).

Besteuert einen wirtschaftlichen Wert mit Anpassungen, um die persönliche Situation des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen (z. B. Einkommensteuer).

Repartitions- und Quotitätssteuer

Repartitionssteuer

Quotitätssteuer

Der Steuersatz ist im Voraus nicht bekannt, sondern wird entsprechend der von den staatlichen Stellen einzuziehenden Summe festgelegt. Diese Summe wird anschließend auf die verschiedenen Steuerpflichtigen umgelegt (z. B. Gemeindesteuern).

Der Steuersatz ist bekannt, aber die einzuziehende Summe ist im Voraus nicht bekannt (z. B. Gewerbesteuer).

Proportionale und progressive Steuer

Proportionale Steuer

Progressive Steuer

Wird durch Anwendung eines festen Satzes erhoben (z. B. MwSt.).

Festsetzung anhand einer Tabelle, die die Erhöhung der Steuer entsprechend dem jeweiligen Steuerobjekt (z. B. Einkommensteuer) ermöglicht.

Analytische und synthetische Steuer

Analytische Steuer

Synthetische Steuer

Diese Steuerart berücksichtigt nur ein einziges Element (z. B. Grundsteuer).

Diese Steuer berücksichtigt mehrere Elemente, die in ihrer Gesamtheit besteuert werden (z. B. Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer).

Lokale und nationale Steuern

Lokale Steuer (oder Gemeindesteuer)

Nationale (oder staatliche) Steuer

Von der Niederlassungsgemeinde festgesetzte Steuer.

Die Steuer fließt in den Staatshaushalt und hat landesweit identische Sätze.

 

Zuständige Kontaktstellen

Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung

Steuerverwaltung

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung

Es werden 2 von 18 Stellen angezeigt

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