Säule 2 – effektive Mindestbesteuerung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Vorschriften zur effektiven Mindestbesteuerung sind im geänderten Gesetz vom 22. Dezember 2023 über die effektive Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen („Säule-2-Gesetz“) festgelegt.
Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Registrierung, der Ergänzungssteuer-Erklärung oder der Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer müssen der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) über MyGuichet.lu übermittelt werden.
Betroffene Personen
Die betroffenen Personen (im Folgenden „betroffene Einheit“) können je nach Vorgang variieren.
Die nachstehend aufgeführten Geschäftseinheiten, Joint Ventures und Geschäftseinheiten eines Joint Venture sind als solche zu verstehen, die in den Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes fallen.
Der Standort einer solchen betroffenen Einheit ist derjenige, der in Anwendung des genannten Gesetzes bestimmt wird.
Registrierung einer Einheit
Die Registrierung bei der ACD richtet sich an:
- in Luxemburg gelegene Geschäftseinheiten;
- in Luxemburg gelegene Joint Ventures;
- in Luxemburg gelegene Geschäftseinheiten eines Joint Venture.
Erklärungen
- Ergänzungssteuer-Erklärung
- Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer
Die Ergänzungssteuer-Erklärung richtet sich an alle in Luxemburg gelegenen Geschäftseinheiten.
Die Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer richtet sich an:
- alle Geschäftseinheiten;
- alle Joint Ventures;
- alle Geschäftseinheiten eines Joint Venture;
die in Luxemburg gelegen sind und einer der folgenden Steuern unterliegen bzw. mit der Abgabe der entsprechenden Steuererklärung beauftragt sind:
- Steuer im Zusammenhang mit der Primärergänzungssteuerregelung (PES);
- Steuer im Zusammenhang mit der Sekundärergänzungssteuerreglung (SES); oder
- nationale Ergänzungssteuer.
Voraussetzungen
Registrierung
Um sich registrieren zu können, muss die betroffene Einheit zwingend über eine luxemburgische Steuer-ID verfügen. Diese 11-stellige Nummer ist als „Matricule“ oder „persönliche Identifikationsnummer“ bekannt.
Verfügt die betroffene Einheit nicht über eine luxemburgische Steuer-ID, kann sie diese vor ihrer Registrierung beantragen, indem sie sich telefonisch unter der Nummer (+352) 247 524 61 oder per E-Mail an gir@co.etat.lu an das ACD-Steueramt für die Besteuerung von Zinserträgen wendet.
Fristen
Ungeachtet der folgenden Bestimmungen ist die erste Frist für die Übermittlung der Vorgänge auf den 30. Juni 2026 festgelegt.
Registrierung einer betroffenen Einheit
Die betroffene Einheit ist verpflichtet, sich über MyGuichet.lu bei der ACD zu registrieren:
- spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres, in dem die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe, zu der sie gehört, in den Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes fällt oder in dem sie einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer großen inländischen Gruppe beitritt, die unter das Säule-2-Gesetz fällt; oder
- spätestens 18 Monate nach dem letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres, das dem Übergangsjahr entspricht, in dem die multinationale Unternehmensgruppe oder die große nationale Unternehmensgruppe, zu der sie gehört, in den Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes fällt oder in dem sie einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer großen inländischen Gruppe beitritt, die unter das Säule-2-Gesetz fällt.
Die betroffene Einheit teilt der ACD jede Änderung der für die Registrierung relevanten Informationen spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres, in dem die Änderung eingetreten ist, mit.
Die betroffene Einheit ist verpflichtet, sich spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres, in dem die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe, zu der sie gehört, aus dem Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes herausfällt oder in dem sie aufhört, eine in Luxemburg gelegene betroffene Einheit dieser Gruppe zu sein, über MyGuichet.lu bei der ACD abzumelden.
Erklärungen
- Ergänzungssteuer-Erklärung
- Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer
Die Ergänzungssteuer-Erklärung muss über MyGuichet.lu bei der ACD eingereicht werden:
- spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres; oder
- sofern keine Ausnahmeregelung gilt, spätestens 18 Monate nach dem letzten Tag des ersten Berichtsgeschäftsjahres, in dem die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe, zu der die betroffene Einheit gehört, in den Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes fällt.
Die betroffene Einheit ist verpflichtet, über MyGuichet.lu eine Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer bei der ACD einzureichen:
- spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des Geschäftsjahres; oder
- sofern keine Ausnahmeregelung gilt, spätestens 18 Monate nach dem letzten Tag des ersten Berichtsgeschäftsjahres, in dem die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe, zu der sie gehört, in den Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes fällt.
Vorgehensweise und Details
Registrierung einer betroffenen Einheit
Die Registrierung bei der ACD muss online über MyGuichet.lu vorgenommen werden.
Der Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) authentisieren (siehe Online-Dienste und Formulare).
Nachdem Sie den Vorgang gestartet haben, brauchen Sie nur die Anweisungen des elektronischen Assistenten zu befolgen, um die Registrierung vorzunehmen. Sie können den elektronischen Assistenten auch mit einer strukturierten XML-Datei vorausfüllen.
Jede nach der Registrierung eingetretene Änderung muss mitgeteilt werden.
Die Berichtigung, Aktualisierung oder Löschung einer Registrierung erfolgt über den Vorgang „Säule 2 – Registrierung“.
Erklärungen
Folgende Erklärungen müssen über MyGuichet.lu eingereicht werden:
- Ergänzungssteuer-Erklärung;
- Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer.
- Ergänzungssteuer-Erklärung
- Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer
Dieser Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) authentisieren (siehe Online-Dienste und Formulare).
Die Ergänzungssteuer-Erklärung erfolgt durch Einreichung einer Datei im XML-Format auf der Plattform MyGuichet.lu.
Die Einreichung erfolgt durch eine in Luxemburg gelegene Geschäftseinheit.
Diese ist von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine solche Erklärung im Namen der Geschäftseinheit von einer benannten lokalen Einheit eingereicht wurde. Sie ist jedoch verpflichtet, bei der Registrierung die Identität der benannten lokalen Einheit anzugeben.
Darüber hinaus ist sie unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine solche Erklärung eingereicht wurde von:
- der obersten Muttergesellschaft, die in einem anderen Steuerhoheitsgebiet gelegen ist; oder
- der als erklärungspflichtig benannten Einheit, die in einem anderen Steuerhoheitsgebiet gelegen ist.
Die in ihrem Namen handelnde benannte lokale Einheit oder, falls es keine solche gibt, die in Luxemburg gelegene Geschäftseinheit ist verpflichtet, die ACD über Folgendes zu unterrichten:
- die Identität der Einheit, die die Ergänzungssteuer-Erklärung (GIR) einreichen wird; und
- das Steuerhoheitsgebiet, in dem die einreichende Einheit gelegen ist.
Diese Mitteilung muss über den Vorgang „Säule 2 – Registrierung“ erfolgen (siehe Online-Dienste und Formulare).
Die Einreichung erfolgt durch die betroffene Einheit.
Dieser Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) authentisieren (siehe Online-Dienste und Formulare).
Nachdem Sie den Vorgang gestartet haben, brauchen Sie nur die Anweisungen des elektronischen Assistenten zu befolgen, um die Erklärung vorzunehmen. Sie können den elektronischen Assistenten auch mit einer strukturierten XML-Datei vorausfüllen.
Sanktionen
Registrierung einer betroffenen Einheit
Gegen in Luxemburg gelegene Geschäftseinheiten, Joint Ventures oder Geschäftseinheiten eines Joint Venture, die sich nicht registrieren lassen, der ACD nicht alle Änderungen mitteilen, sich nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abmelden oder unvollständige oder unrichtige Angaben machen, kann eine Pauschalstrafe von 5.000 Euro verhängt werden.
Gegen in Luxemburg gelegene Geschäftseinheiten oder benannte lokale Einheiten, die keine Mitteilung innerhalb der gesetzlichen Frist einreichen oder eine unvollständige oder unrichtige Mitteilung übermitteln, kann eine Pauschalstrafe von 5.000 Euro verhängt werden. Unter „Mitteilung“ versteht man die Unterrichtung der ACD über die Identität der Einheit, die die Ergänzungssteuer-Erklärung einreichen wird, sowie über das Steuerhoheitsgebiet, in dem sie gelegen ist.
Ergänzungssteuer-Erklärung
Gegen in Luxemburg gelegene Geschäftseinheiten oder benannte lokale Einheiten, die keine Ergänzungssteuer-Erklärung innerhalb der gesetzlichen Frist einreichen oder eine unvollständige oder unrichtige Erklärung übermitteln, kann eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro verhängt werden (außer in Fällen, in denen eine Befreiung gewährt wurde). Die Geldstrafe kann unter bestimmten Umständen bis zu 300.000 Euro betragen.
Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer
Bei nicht eingereichter Erklärung bzw. unvollständiger oder unrichtiger Erklärung setzt das Steueramt „Gesellschaften Diekirch“ der ACD den Fehlbetrag mittels Steuerbescheid fest.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Contact Center der Steuerverwaltung (ACD)
- Adresse:
- 33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Luxemburg
Zwecks Zuweisung einer luxemburgischen Steuer-ID, wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer (+352) 247 524 61 oder per E-Mail an gir@co.etat.lu an das Steueramt für die Besteuerung von Zinserträgen.
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
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Pilier 2 - Imposition minimale effective
sur le site de l’Administration des contributions directes
-
FAQ Pilier 2
sur le site de l’Administration des contributions directes
Rechtsgrundlagen
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Loi modifiée du 22 décembre 2023
relative à l’imposition minimale effective pour les groupes d’entreprises multinationales et les groupes nationaux de grande envergure
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Loi du 19 décembre 2025
relative à l’échange automatique des déclarations d’information pour l’impôt complémentaire
-
Règlement grand-ducal du 22 décembre 2023
relatif aux modalités d’enregistrement et de désenregistrement, de notification et de dépôt de la déclaration d’information pour l’impôt complémentaire auprès de l’Administration des contributions directes
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Règlement grand-ducal du 19 décembre 2025
établissant le modèle de la déclaration d’information pour l’impôt complémentaire
XML-Format
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Format pour l'enregistrement
Format XSD : fichier ZIP
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Format pour la déclaration d'information pour l’impôt complémentaire (GIR)
Format XSD : fichier ZIP
- Manuel utilisateur pour la déclaration d'information pour l’impôt complémentaire (GIR)
-
Format pour la déclaration concernant l'impôt complémentaire
Format XSD : fichier ZIP
- Descriptif du format XSD pour la déclaration concernant l'impôt complémentaire
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