Säule 2 – effektive Mindestbesteuerung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Registrierung und den Erklärungen gemäß dem Säule-2-Gesetz müssen online über MyGuichet.lu durchgeführt werden.

Die Vorschriften zur effektiven Mindestbesteuerung sind im geänderten Gesetz vom 22. Dezember 2023 über die effektive Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen („Säule-2-Gesetz“) festgelegt.

Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Registrierung, der Ergänzungssteuer-Erklärung oder der Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer müssen der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) über MyGuichet.lu übermittelt werden.

Betroffene Personen

Die betroffenen Personen (im Folgenden „betroffene Einheit“) können je nach Vorgang variieren.

Die nachstehend aufgeführten Geschäftseinheiten, Joint Ventures und Geschäftseinheiten eines Joint Venture sind als solche zu verstehen, die in den Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes fallen.

Der Standort einer solchen betroffenen Einheit ist derjenige, der in Anwendung des genannten Gesetzes bestimmt wird.

Registrierung einer Einheit

Die Registrierung bei der ACD richtet sich an:

  • in Luxemburg gelegene Geschäftseinheiten;
  • in Luxemburg gelegene Joint Ventures;
  • in Luxemburg gelegene Geschäftseinheiten eines Joint Venture.

Erklärungen

Die Ergänzungssteuer-Erklärung richtet sich an alle in Luxemburg gelegenen Geschäftseinheiten.

Die Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer richtet sich an:

  • alle Geschäftseinheiten;
  • alle Joint Ventures;
  • alle Geschäftseinheiten eines Joint Venture;

die in Luxemburg gelegen sind und einer der folgenden Steuern unterliegen bzw. mit der Abgabe der entsprechenden Steuererklärung beauftragt sind:

  • Steuer im Zusammenhang mit der Primärergänzungssteuerregelung (PES);
  • Steuer im Zusammenhang mit der Sekundärergänzungssteuerreglung (SES); oder
  • nationale Ergänzungssteuer.

Voraussetzungen

Registrierung

Um sich registrieren zu können, muss die betroffene Einheit zwingend über eine luxemburgische Steuer-ID verfügen. Diese 11-stellige Nummer ist als „Matricule“ oder „persönliche Identifikationsnummer“ bekannt.

Verfügt die betroffene Einheit nicht über eine luxemburgische Steuer-ID, kann sie diese vor ihrer Registrierung beantragen, indem sie sich telefonisch unter der Nummer (+352) 247 524 61 oder per E-Mail an gir@co.etat.lu an das ACD-Steueramt für die Besteuerung von Zinserträgen wendet.

Fristen

Ungeachtet der folgenden Bestimmungen ist die erste Frist für die Übermittlung der Vorgänge auf den 30. Juni 2026 festgelegt.

Registrierung einer betroffenen Einheit

Die betroffene Einheit ist verpflichtet, sich über MyGuichet.lu bei der ACD zu registrieren:

  • spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres, in dem die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe, zu der sie gehört, in den Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes fällt oder in dem sie einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer großen inländischen Gruppe beitritt, die unter das Säule-2-Gesetz fällt; oder
  • spätestens 18 Monate nach dem letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres, das dem Übergangsjahr entspricht, in dem die multinationale Unternehmensgruppe oder die große nationale Unternehmensgruppe, zu der sie gehört, in den Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes fällt oder in dem sie einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer großen inländischen Gruppe beitritt, die unter das Säule-2-Gesetz fällt.

Die betroffene Einheit teilt der ACD jede Änderung der für die Registrierung relevanten Informationen spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres, in dem die Änderung eingetreten ist, mit.

Die betroffene Einheit ist verpflichtet, sich spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres, in dem die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe, zu der sie gehört, aus dem Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes herausfällt oder in dem sie aufhört, eine in Luxemburg gelegene betroffene Einheit dieser Gruppe zu sein, über MyGuichet.lu bei der ACD abzumelden.

Erklärungen

Die Ergänzungssteuer-Erklärung muss über MyGuichet.lu bei der ACD eingereicht werden:

  • spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des Berichtsgeschäftsjahres; oder
  • sofern keine Ausnahmeregelung gilt, spätestens 18 Monate nach dem letzten Tag des ersten Berichtsgeschäftsjahres, in dem die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe, zu der die betroffene Einheit gehört, in den Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes fällt.

Die betroffene Einheit ist verpflichtet, über MyGuichet.lu eine Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer bei der ACD einzureichen:

  • spätestens 15 Monate nach dem letzten Tag des Geschäftsjahres; oder
  • sofern keine Ausnahmeregelung gilt, spätestens 18 Monate nach dem letzten Tag des ersten Berichtsgeschäftsjahres, in dem die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe, zu der sie gehört, in den Anwendungsbereich des Säule-2-Gesetzes fällt.

Vorgehensweise und Details

Registrierung einer betroffenen Einheit

Die Registrierung bei der ACD muss online über MyGuichet.lu vorgenommen werden.

Der Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) authentisieren (siehe Online-Dienste und Formulare).

Nachdem Sie den Vorgang gestartet haben, brauchen Sie nur die Anweisungen des elektronischen Assistenten zu befolgen, um die Registrierung vorzunehmen. Sie können den elektronischen Assistenten auch mit einer strukturierten XML-Datei vorausfüllen.

Jede nach der Registrierung eingetretene Änderung muss mitgeteilt werden.

Die Berichtigung, Aktualisierung oder Löschung einer Registrierung erfolgt über den Vorgang „Säule 2 – Registrierung“.

Erklärungen

Folgende Erklärungen müssen über MyGuichet.lu eingereicht werden:

  • Ergänzungssteuer-Erklärung;
  • Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer.

Dieser Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) authentisieren (siehe Online-Dienste und Formulare).

Die Ergänzungssteuer-Erklärung erfolgt durch Einreichung einer Datei im XML-Format auf der Plattform MyGuichet.lu.

Die Einreichung erfolgt durch eine in Luxemburg gelegene Geschäftseinheit.

Diese ist von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine solche Erklärung im Namen der Geschäftseinheit von einer benannten lokalen Einheit eingereicht wurde. Sie ist jedoch verpflichtet, bei der Registrierung die Identität der benannten lokalen Einheit anzugeben.

Darüber hinaus ist sie unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine solche Erklärung eingereicht wurde von:

  • der obersten Muttergesellschaft, die in einem anderen Steuerhoheitsgebiet gelegen ist; oder
  • der als erklärungspflichtig benannten Einheit, die in einem anderen Steuerhoheitsgebiet gelegen ist.

Die in ihrem Namen handelnde benannte lokale Einheit oder, falls es keine solche gibt, die in Luxemburg gelegene Geschäftseinheit ist verpflichtet, die ACD über Folgendes zu unterrichten:

  • die Identität der Einheit, die die Ergänzungssteuer-Erklärung (GIR) einreichen wird; und
  • das Steuerhoheitsgebiet, in dem die einreichende Einheit gelegen ist.

Diese Mitteilung muss über den Vorgang „Säule 2 – Registrierung“ erfolgen (siehe Online-Dienste und Formulare).

Die Einreichung erfolgt durch die betroffene Einheit.

Dieser Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) authentisieren (siehe Online-Dienste und Formulare).

Nachdem Sie den Vorgang gestartet haben, brauchen Sie nur die Anweisungen des elektronischen Assistenten zu befolgen, um die Erklärung vorzunehmen. Sie können den elektronischen Assistenten auch mit einer strukturierten XML-Datei vorausfüllen.

Sanktionen

Registrierung einer betroffenen Einheit

Gegen in Luxemburg gelegene Geschäftseinheiten, Joint Ventures oder Geschäftseinheiten eines Joint Venture, die sich nicht registrieren lassen, der ACD nicht alle Änderungen mitteilen, sich nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abmelden oder unvollständige oder unrichtige Angaben machen, kann eine Pauschalstrafe von 5.000 Euro verhängt werden.

Gegen in Luxemburg gelegene Geschäftseinheiten oder benannte lokale Einheiten, die keine Mitteilung innerhalb der gesetzlichen Frist einreichen oder eine unvollständige oder unrichtige Mitteilung übermitteln, kann eine Pauschalstrafe von 5.000 Euro verhängt werden. Unter „Mitteilung“ versteht man die Unterrichtung der ACD über die Identität der Einheit, die die Ergänzungssteuer-Erklärung einreichen wird, sowie über das Steuerhoheitsgebiet, in dem sie gelegen ist.

Ergänzungssteuer-Erklärung

Gegen in Luxemburg gelegene Geschäftseinheiten oder benannte lokale Einheiten, die keine Ergänzungssteuer-Erklärung innerhalb der gesetzlichen Frist einreichen oder eine unvollständige oder unrichtige Erklärung übermitteln, kann eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro verhängt werden (außer in Fällen, in denen eine Befreiung gewährt wurde). Die Geldstrafe kann unter bestimmten Umständen bis zu 300.000 Euro betragen.

Erklärung bezüglich der Ergänzungssteuer

Bei nicht eingereichter Erklärung bzw. unvollständiger oder unrichtiger Erklärung setzt das Steueramt „Gesellschaften Diekirch“ der ACD den Fehlbetrag mittels Steuerbescheid fest.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Contact Center der Steuerverwaltung (ACD)

Adresse:
33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Luxemburg

Zwecks Zuweisung einer luxemburgischen Steuer-ID, wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer (+352) 247 524 61 oder per E-Mail an gir@co.etat.lu an das Steueramt für die Besteuerung von Zinserträgen.

Verwandte Vorgänge und Links

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Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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