Meisterbrief

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Um sich freiberuflich im Handwerk niederlassen und andere Personen ausbilden zu können, muss die betreffende Person im Besitz eines Meisterbriefs (brevet de maîtrise) sein.

Den Meisterbrief gibt es in sämtlichen Hauptberufen des Handwerks. Das Handwerk umfasst 121 Berufe in den Bereichen Lebensmittelgewerbe, Mode, Gesundheitswesen, Mechanik, Baugewerbe, Kommunikationswesen, Multimedia, kulturelle Darbietungen und sonstige handwerkliche Tätigkeiten.

Die Vorbereitungskurse zum Meisterbrief dauern in der Regel 3 Jahre und werden von der Handwerkskammer organisiert. Durch den Erhalt des Meisterbriefs wird der Meistertitel im entsprechenden Handwerk verliehen. Für Berufe, die in den Zuständigkeitsbereich der Handelskammer fallen, gibt es keinen Meisterbrief.

Die Meisterausbildung wird in Modulen abgehalten. Die Höchstdauer für das Bestehen aller Module beträgt 6 Jahre. Die Kurse finden in der Regel unter der Woche abends und am Wochenende statt. Die Meisterausbildung ist Teil des Konzepts des lebenslangen Lernens und auf die Bedürfnisse von Erwachsenen und jungen Personen ab 18 Jahren zugeschnitten.

Zielgruppe

Die Vorbereitungskurse zum Meisterbrief richten sich an zukünftige Unternehmer sowie an Personen, die eine verantwortungsvolle Position in einem Handwerks-, Industrie- oder Handelsunternehmen anstreben.

Inhaber eines Meisterbriefes können ihr eigenes Unternehmen gründen und sind ausbildungsberechtigt

Voraussetzungen

Um zur Meisterausbildung zugelassen zu werden, muss ein Zeugnis über fachliche und berufliche Befähigung (CATP), ein Diplom über die berufliche Reife (DAP) oder ein gleichwertiger oder höherer Abschluss nachgewiesen werden.

Alle anderen höheren Abschlüsse oder Zeugnisse müssen dem Minister zur Genehmigung vorgelegt werden.

Hinweis: Ausländische Diplome müssen vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) als gleichwertig anerkannt werden.

Die Anerkennung von ausländischen Diplomen kann beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend beantragt werden. Betreffende Personen müssen beglaubigte Kopien der Diplome sowie ein Begleitschreiben einreichen, um die Gleichwertigkeit mit dem luxemburgischen Diplom zu beantragen.

Um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Kandidaten mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach dem Erhalt ihres DAP/CATP in dem gewählten Handwerk nachweisen.

Kandidaten, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können einen ordnungsgemäß begründeten und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Antrag auf Zulassung zu den praktischen Prüfungen an den Direktor der Berufsausbildung richten.

Fristen

Anmeldungen zu den Vorbereitungskursen und Prüfungen werden jedes Jahr zwischen dem 15. Juni und dem 15. August angenommen. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Anmeldungen mehr angenommen.

Die Anmeldung zu den Kursen und Prüfungen muss für jede Prüfungssession erneuert werden.

Kosten

Die Anmeldegebühr für die Vorbereitungskurse beträgt 600 Euro pro Jahr. Die Anmeldegebühr für die Prüfungen ist auf 300 Euro pro Prüfungssession festgelegt.

Vorgehensweise und Details

Anmeldung zu den Kursen und Prüfungen

Die Anmeldung erfolgt online auf der Website über den Meisterbrief. Die Belege sind bei der Anmeldung als elektronische Dateien beizufügen.

Die Kandidaten füllen das Anmeldeformular online aus und fügen folgende Belege bei:

  • Kopien der Studienbescheinigungen (DAP, CATP oder gleichwertiger oder höherer Abschluss);
  • eine Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde;
  • ein Arbeitszeugnis oder eine Kopie des Arbeitsvertrags und ein Sozialversicherungsnachweis der Zentralstelle der Sozialversicherungen (mit der genauen Bezeichnung der Stelle und dem Datum des Vertragsbeginns).

Ablauf und Aufbau der Ausbildung

Vorbereitungskurse

Um eine optimale Vorbereitung auf die Meisterprüfung zu gewährleisten, bietet die Handwerkskammer Vorbereitungskurse in den folgenden Bereichen an:

  • Unternehmensorganisation und -führung;
  • angewandte Pädagogik;
  • Fachtheorie und -praxis.

Die Kurse finden in der Regel unter der Woche abends und am Wochenende statt. Sie beginnen zwischen Mitte und Ende September und enden Ende März des Folgejahres.

Die Meisterausbildung wird in Modulen abgehalten. Die Kandidaten können den Ablauf an ihren individuellen Rhythmus anpassen und bei ihrer Anmeldung die Module aussuchen, die sie während des akademischen Jahres belegen möchten. Da die Höchstdauer auf 6 Jahre festgelegt ist, empfiehlt die Handwerkskammer einen Beispielablauf, der einen regelmäßigen Fortschritt ermöglicht und gleichzeitig einen gewissen Spielraum offenlässt.

Die Teilnahme an den Kursen ist Pflicht. Kandidaten, die nicht nachweisen können, dass sie zu 80 % an den Modulen, für die sie sich angemeldet haben, teilgenommen haben, werden nicht zur Prüfung zugelassen.

Die Kurse in Unternehmensorganisation und -führung und der Kurs in angewandter Pädagogik sind für alle Handwerksberufe gleich. Sie sind in 5 Module unterteilt.

Gliederung der Kurse Unternehmensführung und angewandte Pädagogik in 5 Module

Module Fächer Stundenzahl
Modul A: Recht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Unternehmensrecht
40 Stunden
Modul B: Rechnungswesen
  • Lohnabrechnung
  • Buchführungsmechanismen und Finanzanalyse
  • Preisberechnung
80 Stunden
Modul C: Betriebswirtschaft
  • Kommunikation
  • Personalführung
  • Betriebsorganisation
80 Stunden
Modul D: Existenzgründung
  • Existenzgründung
24 Stunden
Modul E: Angewandte Pädagogik
  • Reform der Berufsausbildung und angewandte Pädagogik
24 Stunden

Prüfungen

Die Handwerkskammer organisiert 2 Prüfungssessionen pro Jahr:

  • eine Prüfungssession im Frühjahr (während der Osterferien, Ende März bis Mitte April);
  • eine Prüfungssession im Herbst (Anfang bis Mitte Oktober).

Die Kandidaten haben in jeder Session die Möglichkeit, die Prüfungen für jedes Modul abzulegen:

  • Unternehmensorganisation und -führung und angewandte Pädagogik (Module A, B, C, D, E);
  • Fachtheorie (Module F, G, H).

Kandidaten werden zu den theoretischen Prüfungen zugelassen, wenn sie 80 % der Kurse, für die sie sich angemeldet haben, besucht und die Anmeldegebühren fristgerecht bezahlt haben.

Kandidaten werden zu den praktischen Prüfungen zugelassen, wenn sie alle Prüfungen der Fachtheorie (Module F, G und H) bestanden haben, eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in dem Handwerk nachweisen können, für das sie sich angemeldet haben, und ihre Anmeldegebühren fristgerecht bezahlt haben.

Kriterien für das Bestehen der Prüfungen

Die Prüfungen gelten als bestanden, wenn die Kandidaten in den Modulen Unternehmensführung, angewandte Pädagogik, Technologie und Fachpraxis eine ausreichende Punktzahl (30 von 60 Punkten) erzielt haben.

Werden in einem oder mehreren Fächern eines kombinierten Moduls weniger als 20 Punkte erzielt (obwohl die Endnote des Moduls 30 Punkte oder mehr beträgt), gilt das gesamte Modul als nicht bestanden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Meisterbrief

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Handwerkliche Tätigkeiten: Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer Den Bildungsstand, ein Abschlusszeugnis oder eine berufliche Qualifikation anerkennen lassen Einen Antrag auf qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen stellen Handwerksberufe der Liste A Handwerksberufe der Liste B

Links

Rechtsgrundlagen

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