Berufe ohne automatische Anerkennung der Diplome (Liste 2)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Für folgende reglementierte Berufe gilt keine automatische Anerkennung der Diplome:

Erläuterungen: Mediziner, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Hebammen, Krankenpfleger und Architekten gehören 2 Kategorien an:

  • In der Regel handelt es sich um reglementierte Berufe mit automatischer Anerkennung (Liste 3);
  • es sei denn, das Diplom wurde:
    • in einem Drittstaat erworben oder;
    • in einem EU-Mitgliedstaat erworben, entspricht aber nicht den Kriterien gemäß den Anhängen der Richtlinie 2005/36/EG des Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

In den beiden letzten Fällen gehören die Berufe zur Liste 2.

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