Prüfungstätigkeit

Zum letzten Mal aktualisiert am

Um die Prüfungstätigkeit ausüben zu können, muss der Gewerbetreibende den Titel Réviseur d'entreprises (luxemburgischer Wirtschaftsprüfer) führen.

Dieser Titel wird Kandidaten verliehen, die:

  • die gesetzlichen Bedingungen in Bezug auf die theoretische Qualifikation und die berufliche Ehrenhaftigkeit erfüllen, die für die Zulassung zur praktischen Ausbildung erforderlich sind;
  • die Bedingungen für die Zulassung zur praktischen Ausbildung und zur Weiterbildung erfüllen;
  • die über eine berufliche Niederlassung in Luxemburg verfügen oder in einem Cabinet de révision (einer luxemburgischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) angestellt sind.

Um die Prüfungstätigkeit in Form einer Gesellschaft auszuüben, muss die juristische Person den Titel Cabinet de révision führen.

Die Einhaltung der erforderlichen Bedingungen wird bei der Einreichung des Antrags auf Anmeldung zur praktischen Ausbildung und zur anschließenden Verleihung des Titels von der Aufsichtskommission des Finanzsektors (Commission de surveillance du secteur financier - CSSF) überprüft.

Bestimmte Anwärter können sich im Hinblick auf den Zugang zur Prüfungstätigkeit ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und/oder Berufserfahrung anerkennen lassen.

Um gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen, müssen Réviseurs d'entreprises/Cabinets de révision zudem im Besitz einer Zulassung von der CSSF sein.

Zielgruppe

Die Tätigkeit des Réviseur d'entreprises (und die des Cabinet de révision) umfasst die Abschlussprüfungstätigkeiten, die nicht ausschließlich den Abschlussprüfern vorbehalten sind, das heißt insbesondere:

  • die Domizilierung;
  • die vertraglich vereinbarte Prüfung der Abschlüsse;
  • die Beratung in Steuersachen;
  • die Organisation und das Führen der Bücher;
  • die Analyse anhand von Rechnungslegungsverfahren der Situation und der Funktionsweise von Unternehmen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen wirtschaftlichen, juristischen und finanziellen Aspekte.

Die Tätigkeit des Réviseur d'entreprises (und die des Cabinet de révision) umfasst neben den oben genannten Abschlussprüfungstätigkeiten die Abschlussprüfungstätigkeiten, die ausschließlich ihnen vorbehalten sind, das heißt insbesondere:

  • die Erstellung von Berichten über Sacheinlagen;
  • die Aufgaben des Rechnungsprüfers (Commissaire) bei Fusionen/Spaltungen;
  • die Aufgaben des Rechnungsprüfers bei Liquidationen;
  • die Ausschüttung von Zwischendividenden;
  • die Prüfung und Bestätigung des Jahresabschlusses des nationalen Filmfonds (Fonds national de soutien à la production audiovisuelle).

Er kann vom Rat des Fonds mit der Durchführung spezifischer Prüfungen beauftragt werden.

Nur die Réviseurs d'entreprises agréés (und infolgedessen die Cabinets de révision agréés) dürfen die gesetzliche Abschlussprüfung in Luxemburg durchführen.

Die Ausübung des Berufs des Réviseur d'entreprises ist unvereinbar mit jeder Tätigkeit, die einen Einfluss auf die berufliche Unabhängigkeit des Prüfers haben könnte.
Beispiel
: Prüfung einer Gesellschaft, an der der Prüfer Gesellschaftsanteile besitzt.

Voraussetzungen

Bedingungen für den Zugang zum Beruf des Prüfers

Um zur praktischen Ausbildung als Réviseur d'entreprises zugelassen zu werden, muss der Kandidat:

Um anschließend den Titel Réviseur d'entreprises führen zu können, muss der Kandidat:

Um den Titel Cabinet de révision führen und die Prüfungstätigkeit in Form einer Gesellschaft ausüben zu können, muss die juristische Person folgende Bedingungen erfüllen:

  • natürliche Personen:
    • die im Namen der Gesellschaft tätig sind, müssen den Titel Réviseur d'entreprises führen;
    • und befugt sein, die Gesellschaft zu verpflichten;
  • die Mehrheit der Stimmrechte muss von Réviseurs d'entreprises, Réviseurs d'entreprises agréés, Cabinets de révision, Cabinets de révision agréés, Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften gehalten werden;
  • die Mitglieder des Verwaltungsorgans oder der Direktion müssen mehrheitlich Réviseurs d'entreprises, Réviseurs d'entreprises agréés oder Abschlussprüfer sein (mindestens ein Mitglied von 2, wenn dieses Organ nicht mehr als 2 Mitglieder zählt).
Um sich bei der CSSF als Anwärter anmelden und anschließend den Titel Réviseur d'entreprises/ Cabinet de révision beantragen zu können, muss der Kandidat im Besitz eines LuxTrust-Zertifikats sein.

Voraussetzungen für den Erhalt der Zulassung

Um eine Zulassung als Réviseur d'entreprises agréé zu bekommen, muss die natürliche Person:

  • über eine berufliche Niederlassung in Luxemburg verfügen;
  • den Titel Réviseur d'entreprises führen;
  • Abschlussprüfer sein und eine Eignungsprüfung in einer der Verwaltungssprachen Luxemburgs erfolgreich absolviert haben, die sich auf die vom Abschlussprüfer besessene angemessene Kenntnis der luxemburgischen Gesetze und Verordnungen bezieht;
  • vorbehaltlich der gegenseitigen Anerkennung Prüfer aus einem Drittstaat sein, sofern Nachweise für die berufliche Ehrenhaftigkeit und die beruflichen Qualifikationen erbracht werden, die als gleichwertig angesehen werden.

Um eine Zulassung als Cabinet de révision agréé zu bekommen, muss die juristische Person folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie muss über eine berufliche Niederlassung in Luxemburg verfügen.
  • Sie muss den Titel Cabinet de révision führen.
  • Sie muss die erforderlichen Bedingungen in Bezug auf Ehrenhaftigkeit erfüllen.
  • Natürliche Personen, die im Namen der juristischen Person Aufgaben wahrnehmen, die ausschließlich den Abschlussprüfern vorbehalten sind, müssen Réviseurs d'entreprises agréés sein.
  • Die Mehrheit der Stimmrechte muss von Réviseurs d'entreprises agréés, Cabinets de révision agréés, Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften gehalten werden.
  • Die Mitglieder des Verwaltungsorgans oder der Direktion müssen mehrheitlich Réviseurs d'entreprises agréés oder Abschlussprüfer sein (mindestens ein Mitglied von 2, wenn dieses Organ nicht mehr als 2 Mitglieder zählt).

Vorgehensweise und Details

Zugang zur Prüfungstätigkeit

Anmeldung zur praktischen Ausbildung

Um zur praktischen Ausbildung zugelassen zu werden, muss sich der Kandidat vorab bei der CSSF als Kandidat für den Zugang zur Tätigkeit als Réviseur d'entreprises anmelden, indem er „Anwärter“ (stagiaire) ankreuzt.

Bei der Anmeldung muss er folgende Dokumente als PDF beifügen:

  • eine Kopie der Hochschuldiplome (beglaubigte Kopie im Falle von Diplomen, die durch Einrichtungen außerhalb der EU ausgestellt wurden);
  • die Originale der von der/den Hochschule(n) ausgestellten amtlichen Bescheinigungen;
  • eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses;
  • einen aktuellen Strafregisterauszug Nr. 3;
  • eine eidesstattliche Versicherung für natürliche Personen.

Nach Eingang der vollständigen Akte – wenn das Diplom des Kandidaten:

  • auf der durch CSSF-Verordnung erstellten Liste der Diplome steht, informiert die CSSF den Kandidaten innerhalb eines Monats über seine Zulassung zur praktischen Ausbildung;
  • nicht auf dieser Liste steht, legt eine beratende Kommission die ECTS-Leistungspunkte oder dergleichen fest, die vor Ende der praktischen Ausbildung zu erreichen sind, und die CSSF informiert den Kandidaten innerhalb von 3 Monaten nach Stellungnahme der Kommission über seine Zulassung zur praktischen Ausbildung.

Praktische Ausbildung und Zusatzausbildung

Innerhalb eines Monats nach seiner Zulassung muss der Kandidat seine Anmeldung zur praktischen Ausbildung per Post oder E-Mail (supaudit@cssf.lu) bei der CSSF bestätigen, wobei das entsprechende Schreiben vom Ausbildungsbetreuer gegengezeichnet sein muss. In diesem Fall beginnt die praktische Ausbildung am Tag der Mitteilung der Zulassung zur praktischen Ausbildung durch die CSSF.

Das Anfangsdatum der praktischen Ausbildung kann eine Rückwirkung von höchstens 6 Monaten haben, wenn der Anwärter während dieses Zeitraums bereits bei einem Réviseur d'entreprises agréés oder einem Cabinet de révision agréé angestellt oder beschäftigt war. Der Kandidat muss dies bei der CSSF beantragen.

Bestätigt der Anwärter seine Anmeldung nicht innerhalb eines Monats, beginnt die praktische Ausbildung erst am Datum des Erhalts der Bestätigung.

Während seiner praktischen Ausbildung muss der Anwärter:

  • jede Änderung des Ausbildungsbetreuers sowie jede Unterbrechung oder Wiederaufnahme der praktischen Ausbildung innerhalb eines Monats per Post oder E-Mail (supaudit@cssf.lu) bei der CSSF anzeigen, wobei das entsprechende Schreiben vom Ausbildungsbetreuer gegengezeichnet sein muss. Nach diesem Zeitraum wird die praktische Ausbildung automatisch:
    • bis zum Datum des Eingangs der Mitteilung unterbrochen, im Falle eines Wechsels des Betreuers;
    • um das Doppelte der Unterbrechungszeit verlängert, im Falle einer Unterbrechung oder Wiederaufnahme der praktischen Ausbildung;
  • die Zusatzausbildung über die luxemburgische Gesetzgebung absolvieren und das Zusatzausbildungszertifikat erwerben;
  • sich anschließend nach mindestens 3 Jahren Berufserfahrung für die berufliche Eignungsprüfung anmelden.
Anmerkung: Kandidaten, die die gleichen Kurse absolviert und Prüfungen in den gleichen Bereichen im Rahmen einer von der Universität Luxemburg organisierten Ausbildung im Bereich Wirtschaftsprüfung vor ihrer Zulassung zur beruflichen praktischen Ausbildung erfolgreich abgelegt haben, sind von der Teilnahme an den Prüfungen, die dem Zusatzausbildungszertifikat entsprechen, freigestellt.

Aktualisierung der Daten der Anwärter

Am Ende des Jahres schickt die CSSF eine E-Mail an jedes Cabinet de révision agréé mit den Daten der Anwärter der Prüfungsgesellschaft, die sich im Register der CSSF befinden.

Die Verantwortlichen der Prüfungsgesellschaft müssen die Daten der Kandidaten für den Zugang zur Prüfungstätigkeit aktualisieren („Anwärter“ (stagiaire) ankreuzen) und ihre Richtigkeit bis zum 15. Dezember bestätigen.

Bei der Aktualisierung müssen sie die erforderlichen Belege im PDF-Format beifügen.

Berufliche Eignungsprüfung

Die berufliche Eignungsprüfung wird ein Mal pro Jahr organisiert, und zwar zwischen dem 1. September und dem 30. November.

Um sich für die Prüfung anzumelden, muss der Kandidat, der am Datum der ersten Prüfung seit mindestens 3 Jahren die erforderliche praktische Ausbildung absolviert, der CSSF per Post einen Genehmigungsantrag zukommen lassen.

Der Kandidat muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • gegebenenfalls die Originale der amtlichen Bescheinigungen über die zu erreichenden ECTS-Leistungspunkte oder dergleichen (3 Monate vor Anmeldung zur Prüfung einzureichen);
  • eine Kopie des Zusatzausbildungszertifikats der Universität Luxemburg;
  • das Original des Masterabschlusses Comptabilité et Audit der Universität Luxemburg, der die gleichen Fächer abdeckt (oder die Datenabschrift, wenn der Kandidat den Masterabschluss nicht abgeschlossen hat);
  • eine Beschreibung der während der praktischen Ausbildung ausgeführten Aufträge sowie die angepeilten Tätigkeitsbereiche.

Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben:

  • erhalten ihr Diplom;
  • können Folgendes beantragen:
    • die Verleihung des Titels Réviseur d'entreprises;
    • ihre Zulassung.

Eintragung als Réviseur d'entreprises

Jeder Réviseur d'entreprises muss sich dann als Réviseur d'entreprises bei der CSSF anmelden und angeben, ob er seine Tätigkeit in einer Prüfungsgesellschaft oder selbstständig ausübt.

Bei der Anmeldung muss er das Anmeldeformular sowie folgende Dokumente im PDF-Format einreichen:

  • einen Nachweis über die tatsächliche berufliche Niederlassung in Luxemburg (Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Cabinet de révision);
  • die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Eignungsprüfung oder das Diplom der beruflichen Reife für die Kandidaten;
  • gegebenenfalls das Zusatzausbildungszertifikat;
  • gegebenenfalls eine Kopie der vom Justizminister ausgestellten vorherigen Zulassung als Réviseur d'entreprises;
  • eine Kopie des Personalausweises/des Reisepasses;
  • einen aktuellen Strafregisterauszug Nr. 3; 
  • eine eidesstattliche Versicherung für natürliche Personen.

Eintragung als Cabinet de révision

Jedes Cabinet de révision muss sich als Cabinet de révision bei der CSSF anmelden.

Diese Pflicht obliegt auch den Cabinets de révision agréé.

Bei der Anmeldung, muss der Antragsteller einen Beleg über die Existenz einer beruflichen Niederlassung in Luxemburg im PDF-Format beifügen, das heißt:

Anerkennung der Qualifikationen/Berufserfahrung

Ausnahme bei 7 Jahren Berufserfahrung

Beantragung einer Ausnahmeregelung

Eine Ausnahmeregelung in Bezug auf das zugrunde liegende Diplom und die praktische Ausbildung kann Kandidaten gewährt werden, die mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im Finanz-, Rechts- und Steuerbereich haben. In diesem Fall muss sich der Kandidat bei der CSSF als Kandidat für den Zugang zur Tätigkeit als Réviseur d'entreprises (candidat à l'accès à la profession de réviseur d'entreprises) anmelden, indem er „7 Jahre“ (7 ans) ankreuzt.

Um diese Ausnahmeregelung zu erhalten, muss jedoch die berufliche Eignungsprüfung bestanden werden.

Bei der Anmeldung muss er die folgenden Dokumente als PDF beifügen:

  • ein Bewerbungsschreiben, in dem der Schwerpunkt auf die Prüfungstätigkeit gelegt wird;
  • Arbeitszeugnisse, die genaue Auskunft über die Tätigkeiten/Aufträge im Laufe seiner Karriere erteilen, um die 7-jährige Berufserfahrung zu belegen;
  • einen Lebenslauf, in dem der berufliche Werdegang geschildert wird;
  • eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses;
  • eine eidesstattliche Versicherung für natürliche Personen;
  • einen aktuellen Strafregisterauszug Nr. 3.
Gewährung der Ausnahmeregelung

Wird die Ausnahmeregelung bewilligt, fordert die CSSF den Kandidaten auf:

Anmeldung zur Prüfung

Um sich zur Prüfung anzumelden, muss der Kandidat der CSSF Folgendes per Post zukommen lassen:

  • den positiven Bescheid der CSSF bezüglich der ausreichenden Erfahrung im Finanz-, Rechts- und Steuerwesen;
  • eine Kopie des Zusatzausbildungszertifikats der Universität Luxemburg.
Aktualisierung der Daten der Kandidaten

Am Ende des Jahres schickt die CSSF eine E-Mail an jedes Cabinet de révision agréé mit den Daten der Anwärter der Prüfungsgesellschaft, die sich im Register der CSSF befinden.

Die Verantwortlichen der Prüfungsgesellschaft müssen die Daten der Kandidaten für den Zugang zur Prüfungstätigkeit aktualisieren („7 Jahre“ (7 ans) ankreuzen) und ihre Richtigkeit bis zum 15. Dezember bestätigen.

Bei der Aktualisierung müssen sie die erforderlichen Belege im PDF-Format beifügen.

Jedes Cabinet de révision oder jeder Réviseur d'entreprises muss ferner innerhalb von 8 Werktagen ab der Änderung eine Aktualisierung für jede Änderung, die Daten im öffentlichen Register betrifft, durchführen.
 

Ausnahme bei 15 Jahren Berufserfahrung

Beantragung einer Ausnahmeregelung

Eine Ausnahmeregelung in Bezug auf das zugrunde liegende Diplom, die praktische Ausbildung und die zusätzliche praktische Fortbildung kann Kandidaten gewährt werden, die mindestens 15 Jahre Berufserfahrung im Finanz-, Rechts- und Steuerbereich haben. In diesem Fall muss sich der Kandidat bei der CSSF als Kandidat für den Zugang zur Tätigkeit als Réviseur d'entreprises (candidat à l'accès à la profession de réviseur d'entreprises) anmelden, indem er „15 Jahre“ (15 ans) ankreuzt.

Um diese Ausnahmeregelung zu erhalten, muss jedoch die berufliche Eignungsprüfung bestanden werden.

Bei der Anmeldung muss er folgende Dokumente als PDF beifügen:

  • ein Bewerbungsschreiben, in dem der Schwerpunkt auf die Prüfungstätigkeit gelegt wird;
  • Arbeitszeugnisse, die genaue Auskunft über die Tätigkeiten/Aufträge im Laufe seiner Karriere erteilen, um die 15-jährige Berufserfahrung zu belegen;
  • einen Lebenslauf, in dem der berufliche Werdegang geschildert wird;
  • eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses;
  • eine eidesstattliche Versicherung für natürliche Personen;
  • einen aktuellen Strafregisterauszug Nr. 3.

Wird die Ausnahmeregelung bewilligt, gestattet die CSSF dem Kandidaten, sich direkt zur beruflichen Eignungsprüfung anzumelden.

Anmeldung zur Prüfung

Um sich zur Prüfung anzumelden, muss der Kandidat den positiven Bescheid der CSSF in Bezug auf eine ausreichende Erfahrung in den Bereichen Finanzen, Recht und Buchhaltung per Post an die CSSF schicken.

Aktualisierung der Daten der Kandidaten

Am Ende des Jahres schickt die CSSF eine E-Mail an jedes Cabinet de révision agréé mit den Daten der Anwärter der Prüfungsgesellschaft, die sich im Register der CSSF befinden.

Die Verantwortlichen der Prüfungsgesellschaft müssen die Daten der Kandidaten für den Zugang zur Prüfungstätigkeit aktualisieren („15 Jahre“ (15 ans) ankreuzen) und ihre Richtigkeit bis zum 15. Dezember bestätigen.

Bei der Aktualisierung müssen sie die erforderlichen Belege im PDF-Format beifügen.

Jedes Cabinet de révision oder jeder Réviseur d'entreprises muss ferner umgehend eine Aktualisierung für jede Änderung, die Daten im öffentlichen Register betrifft, durchführen.

Anerkennung der Qualifikationen von im Ausland zugelassenen Prüfern

Beantragung der Anerkennung

Um den Titel Réviseur d'entreprises zu erlangen, muss der Kandidat, der über eine ausländische Zulassung als Prüfer/Abschlussprüfer verfügt, sich bei der CSSF als Kandidat für den Zugang zur Tätigkeit als Réviseur d'entreprises anmelden, indem er „Ausländische Zulassung“ (Agrément étranger) ankreuzt.

Bei der Anmeldung muss er die folgenden Dokumente als PDF beifügen:

  • einen formlosen Antrag;
  • eine Kopie seines Personalausweises;
  • eine Kopie seiner ausländischen Zulassung;
  • eine eidesstattliche Versicherung für natürliche Personen;
  • einen aktuellen Strafregisterauszug Nr. 3.
Zusatzausbildung

Verfügt der Kandidat über eine in Luxemburg als gleichwertig anerkannte Zulassung als Abschlussprüfer (eine entsprechende Liste wird per CSSF-Verordnung erstellt), nennt die CSSF ihm die Bereiche, in denen er Zusatzausbildungszertifikate vorlegen muss, um den Titel verliehen zu bekommen.

Eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die praktische Ausbildung, die berufliche Eignungsprüfung sowie einen Teil der Zusatzausbildung kann bei diesem Kandidaten angewandt werden.

Wenn der Kandidat im Besitz einer Zulassung als Abschlussprüfer ist, die in Luxemburg nicht anerkannt ist, kann ihm eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die praktische Ausbildung und die berufliche Eignungsprüfung gewährt werden. In diesem Fall kann die CSSF auf Empfehlung einer beratenden Kommission entweder:

  • im Falle einer negativen Stellungnahme, ihn auffordern, sich als Anwärter eintragen zu lassen, sofern er die Zulassungsbedingungen für die praktische Ausbildung erfüllt;
  • im Falle einer positiven Stellungnahme, ihm die Zusatzausbildungszertifikate nennen, die er vorlegen muss, damit ihm der Titel verliehen wird.

Nach Vorlage der verlangten Zusatzausbildungszertifikate wird dem Kandidaten der Titel Réviseur d'entreprises verliehen. Er kann dann sofort seine Zulassung beantragen.

Cabinets de révision agréés und Réviseurs d'entreprises agréés

Zulassungsantrag

Cabinets de révision und Réviseurs d'entreprises, die gesetzliche Abschlussprüfungen und andere per Gesetz ausschließlich den Réviseurs d'entreprises agréés vorbehaltene Aufgaben ausführen möchten, benötigen eine Zulassung durch die CSSF.

Sie können nach ihrer Eintragung einen formlosen Antrag auf Zulassung an die Abteilung für die öffentliche Beaufsichtigung der Prüfungstätigkeit (Service de la supervision publique de la profession de l'audit) der CSSF richten.

Der Zulassungsantrag muss die anlässlich der Eintragung bei der CSSF zugeteilte persönliche Kennnummer enthalten.

Juristische Personen müssen ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • für die juristische Person selbst:
  • für sämtliche Mitglieder des Verwaltungsorgans oder der Direktion des Rechtsträgers:
    • eine Kopie eines Identitätsnachweises;
    • einem Lebenslauf;
    • einen Strafregisterauszug Nr. 3.;
    • eine eidesstattliche Versicherung für natürliche Personen.

Réviseurs d'entreprises, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, müssen ihrem Antrag einen Nachweis über ihre berufliche Niederlassung beifügen.

Aktualisierung der Verwaltungsdaten

Die CSSF führt ein öffentliches Verzeichnis der Réviseurs d'entreprises agréés und der Cabinet de révision agréés.

Jedes Jahr fordert die CSSF alle Cabinets de révision und Réviseurs d'entreprises auf, ihre Daten zu aktualisieren und die Richtigkeit ihrer persönlichen Daten zu bestätigen.

Die Verantwortlichen in den Prüfungsgesellschaften bzw. die Réviseurs d'entreprises müssen daher:

Bei den Aktualisierungen müssen die erforderlichen Belege im PDF-Format beigefügt werden.

Jedes Cabinet de révision oder jeder Réviseur d'entreprises muss ferner innerhalb von 8 Tagen eine Aktualisierung für jede Änderung, die Daten im öffentlichen Register betrifft, durchführen.

Jährlicher Anhang

Die Cabinets de révision agréés und die Réviseurs d'entreprises agréés müssen der CSSF ferner einen jährlichen Bericht (annexe annuelle) zukommen lassen, um die Anzahl der durchgeführten gesetzlichen Abschlussprüfungen während des abgelaufenen Jahres zu melden, wobei zwischen Unternehmen von öffentlichem Interesse und anderen Rechtsträgern zu unterscheiden ist.

Die Cabinets de révision agréés haben Folgendes anzugeben:

  • die Anzahl der Réviseurs d'entreprises;
  • die Anzahl der Kandidaten für den Zugang zur Tätigkeit.

Die Réviseur d'entreprises agréés geben ihrerseits die Anzahl an Stunden (nach Kategorien) an, die sie im Laufe des abgelaufenen Jahres für Fortbildungen aufgewandt haben.

 

Online-Dienste und Formulare

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Verwandte Vorgänge und Links

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