Ziel des berufseinführenden Vertrags (contrat d'initiation à l'emploi - CIE) ist es, eine praktische Ausbildung während der Arbeitszeiten zu bieten, um die Eingliederung auf den Arbeitsmarkt zu vereinfachen.
Der berufseinführende Vertrag unterliegt nicht den gleichen Bestimmungen wie der klassische Arbeitsvertrag. Es gelten jedoch die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften in Sachen Nachtarbeit, Überstunden und Arbeit an Feiertagen sowie Sonntagsarbeit.
Der mittels eines CIE beschäftigte Arbeitnehmer unterliegt der Urlaubsregelung des Unternehmens, in dem er beschäftigt ist.
Um einen CIE abschließen zu können, muss man:
Als Arbeitgeber im Rahmen eines CIE (promoteur) kommen lediglich Personen oder Unternehmen in Frage, die dem jungen Arbeitnehmer Folgendes bieten können:
Wenn ein Arbeitgeber sich für einen Bewerber entschieden hat, setzt die ADEM einen berufseinführenden Vertrag auf, der in dreifacher Ausfertigung von folgenden Parteien zu unterzeichnen ist:
Der berufseinführende Vertrag wird für eine Dauer von 12 Monaten abgeschlossen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 12 Monate im Falle von:
Nach Ablauf des ersten Vertrags kann der Abschluss eines neuen Vertrags bei einem anderen Arbeitgeber ebenfalls vom Arbeitsminister genehmigt werden.
Junge Arbeitnehmer, die in den Genuss eines CIE gelangen, haben Anspruch auf den im Unternehmen, in dem sie arbeiten, gemäß dem Gesetz und den geltenden Vereinbarungen vorgesehenen Urlaub.
Junge Arbeitnehmer, die in den Genuss eines CIE gelangen, haben im Unternehmen einen Tutor. Die Rolle des Tutors, ist es, den jungen Arbeitnehmer während der Dauer des Vertrags zu unterstützen und zu betreuen. Er kann dazu aufgefordert werden, an Ausbildungs- oder Informationssitzungen teilzunehmen.
Der Tutor muss:
Der Arbeitgeber muss innerhalb einer einmonatigen Frist ab Beginn des Arbeitsverhältnisses:
Während der gesamten Dauer des Vertrags zahlt der Arbeitgeber dem jungen Arbeitnehmer eine Grundvergütung in Höhe von:
Falls der junge Arbeitnehmer vor Abschluss des CIE Arbeitslosengeld bezog, das höher war, als die im Rahmen des CIE bezogene Vergütung, erhält er eine Zusatzentschädigung von der ADEM.
Fakultativ kann der junge Arbeitnehmer auch eine vom Arbeitgeber gezahlte Verdienstprämie beziehen.
Der junge Arbeitnehmer kann seinen Vertrag auflösen, wenn er gültige und überzeugende Gründe dafür hat. Er muss seinem Arbeitgeber die Vertragsauflösung dann per Einschreiben unter Einhaltung einer 8-tägigen Kündigungsfrist mitteilen.
Wird der junge Arbeitnehmer nicht bei Ablauf des CIE eingestellt, muss der Arbeitgeber ihm ein Arbeitszeugnis ausstellen und darin die Art und die Dauer der Beschäftigung sowie gegebenenfalls die absolvierten Schulungen angeben.
Der Tutor muss eine Bewertung vornehmen und diese der ADEM übermitteln.
Alle Dokumente (ggf. nicht in deutscher Sprache verfügbar) können entweder online oder handschriftlich ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Die mit dem Symbol
gekennzeichneten Formulare können elektronisch mit Hilfe eines LuxTrustprodukts unterzeichnet und direkt online (ggf. mit den erforderlichen, eingescannten Belegen/Anhängen) an die zuständige Stelle/Behörde übermittelt werden