Ob Gebietsansässiger, Grenzgänger, EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger, der beschäftigte Arbeitnehmer unterliegt gewissen arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen.
Der Arbeitnehmerstatus bringt aber auch verschiedene Verpflichtungen mit sich, welche während des gesamten Berufslebens bestimmte Schritte sowohl beim Arbeitgeber als auch bei den verschiedenen zuständigen Behörden und sonstigen Stellen beinhalten.