Der Arbeitnehmer muss bestimmte Formalitäten einhalten, wenn er krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig ist. Zwecks Rechtfertigung seiner Abwesenheit von seinem Arbeitsplatz und um rechtmäßig der Arbeit fernbleiben zu dürfen, muss er seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse fristgerecht ein von einem Arzt erstelltes Attest zur Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer zukommen lassen.
Jede gesetzlich krankenversicherte Person, unabhängig von ihrem beruflichen Status, die aus krankheits- oder unfallbedingten Gründen nicht zur Arbeit erscheint, ist verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden.
Im Falle einer Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegen Krankheit eines Kindes, kann der Arbeitnehmer den Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch nehmen.
Eine Arbeitsunfähigkeit ist zwingend innerhalb bestimmter Fristen zu melden. Diese Fristen beinhalten: