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Kraftfahrzeug
Die vorgeschriebene technische Kontrolle (Hauptuntersuchung) eines Fahrzeugs durchführen lassen

Alle in Luxemburg zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge, Anhänger und Auflieger müssen zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Diese Untersuchung erfolgt in einer der 3 Kfz-Prüfstellen der nationalen Gesellschaft für technische Überwachung (Société nationale de contrôle technique – SNCT).

Nach der Erstzulassung muss diese Hauptuntersuchung in vorgegebenen Abständen wiederholt werden.

Zielgruppe(n)

Technische Kontrolle bei der Zulassung des Fahrzeugs in Luxemburg

Dies betrifft jeden, der im Großherzogtum wohnt und gerade eines der folgenden Fahrzeuge erworben hat:

  • ein Neufahrzeug in Luxemburg oder im Ausland;
  • ein Gebrauchtfahrzeug in Luxemburg;
  • Im Ausland ein Gebrauchtfahrzeug kaufen
Beim Kauf eines neuen Kraftfahrzeugs, das zuvor weder in Luxemburg noch in einem anderen Land zugelassen war, werden alle die Zulassung betreffenden Formalitäten (Beantragung des Kennzeichens, Hauptuntersuchung, usw.) grundsätzlich vom Vertragshändler oder dem Autohaus übernommen. Diese verfügen unter bestimmten Bedingungen über einen speziellen Online-Zugang zur Terminvergabestelle, um einen Termin bei der Zulassungsstelle der nationalen Gesellschaft für technische Überwachung zu vereinbaren.

Turnusmäßige Hauptuntersuchung

Dies betrifft jeden, der im Großherzogtum wohnt und Eigentümer eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs ist, und dessen Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung in Kürze abläuft.

Wenn der Eigentümer eines Fahrzeugs aus irgendeinem Grund beschließt, die Hauptuntersuchung mehr als 21 Tage vor Ablauf der Prüfbescheinigung durchführen zu lassen, ist das Gültigkeitsdatum der neuen Prüfbescheinigung maßgebend.

Auslösendes Ereignis

Fälligkeit der Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung muss in folgenden Fällen durchgeführt werden:

  • vor der Erstzulassung (siehe hierzu die zu erfüllenden Modalitäten bei der Erstzulassung eines Neufahrzeugs);
  • bei einem Eigentümerwechsel (siehe hierzu die zu erfüllenden Modalitäten bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs);
  • vor der erneuten Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, bei dem die technischen Eigenschaften der genehmigten Standardausgabe geändert wurden (z. B. Tuning);
  • nach einer wesentlichen Reparatur infolge eines Unfalls;
  • nach einer Reparatur oder einem Umbau des Fahrwerks;
  • auf besondere Vorladung hin, wenn der Sachverständige einer Versicherungsgesellschaft infolge eines Unfalls einen technischen Mangel an einem sicherheitsrelevanten Bauteil des Fahrzeugs festgestellt hat;
  • auf besondere Vorladung hin, wenn die Polizei bei einer Kontrolle festgestellt hat, dass:
    • das Fahrzeug nicht mit den genehmigten technischen Eigenschaften übereinstimmt;
    • das Fahrzeug einen offensichtlichen technischen Mangel aufweist.

Abstände der Hauptuntersuchung

Abgesehen von den oben genannten Fällen müssen Kraftwagen und Krafträder in folgenden Abständen zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden:

  • zur 1. regulären Hauptuntersuchung: 3,5 Jahre nach der Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs;
  • anschließend jedes Jahr für die turnusmäßigen Hauptuntersuchungen.

Vorgehensweise

Die Fahrzeuge müssen in einem hinlänglich sauberen Zustand bei einer der 3 Kfz-Prüfstellen vorgeführt werden.

Vorzulegende Unterlagen und Zustand des Fahrzeugs

Zu einer turnusmäßigen Hauptuntersuchung muss der Betroffene folgende Fahrzeugpapiere mitbringen:

  • Zulassungsschein (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil I (grau) oder Teil II (gelb);
  • letzte Prüfbescheinigung/europäische Konformitätsbescheinigung (für nach dem 1. Januar 1998 zugelassene Fahrzeuge);
  • gültiger Versicherungsnachweis (grüne Karte);
  • gültige Steuervignette.

Art der Untersuchung

Die Hauptuntersuchung bezieht sich auf den Zustand und die Instandhaltung des Fahrzeugs, und zwar insbesondere auf:

  • die Fahrzeugidentifikation (Fahrgestellnummer, Nummernschilder);
  • Umweltbeeinträchtigungen (Lärm, Abgas);
  • die Bremsanlage;
  • die Beleuchtungsanlage und Signaleinrichtungen;
  • die elektrische Ausstattung;
  • Achsen, Räder und Reifen, die Aufhängung;
  • Karosserie und Fahrgastzelle;
  • Sicherheitsgurte.

Organisation der Hauptuntersuchung

Um Wartezeiten zu vermeiden, schlägt die SNCT dem Eigentümer des betreffenden Fahrzeugs per Post einen Termin für die Hauptuntersuchung vor. Darin werden Datum und Uhrzeit für die Vorführung des Fahrzeugs bei der nächstgelegenen Kfz-Prüfstelle genannt.

Wenn der vorgeschlagene Termin dem Fahrzeugeigentümer nicht passt, kann er:

  • entweder Kontakt mit der SNCT aufnehmen, um einen anderen Termin zu vereinbaren (mit bevorrechtigter Behandlung bei seiner Ankunft);
  • oder ohne Termin an einem beliebigen Tag und zu einer beliebigen Uhrzeit sein Fahrzeug vorführen (ohne bevorrechtigte Behandlung bei seiner Ankunft).

Seit dem 1. November 2009 wird die Gültigkeit der Steuervignette bei der Vorführung eines Fahrzeugs anlässlich der turnusmäßigen Hauptuntersuchung überprüft.

Ist die Steuervignette seit mehr als 60 Tagen abgelaufen, wird die Durchführung der Hauptuntersuchung verweigert.

Nachuntersuchung

Wird das Fahrzeug nicht für straßenverkehrstauglich befunden, ist der Eigentümer verpflichtet, die Reparaturen durchzuführen oder das Fahrzeug wieder in einen verkehrstauglichen Zustand zu bringen. In diesem Fall wird eine 21 Tage gültige vorläufige Prüfbescheinigung für die Fahrt zwischen dem Wohnsitz des Fahrzeugeigentümers, der die notwendigen Reparaturen/Anpassungen durchführenden Werkstatt und/oder der Kfz-Prüfstelle ausgestellt. Der Fahrzeugeigentümer ist verpflichtet, diese Unregelmäßigkeiten zu beheben und sich vor Ablauf der Frist von 21 Tagen zur Nachuntersuchung zu begeben.

Während dieses Zeitraums deckt die vorläufige Bescheinigung folgende Fahrten mit dem Fahrzeug in Luxemburg ab:

  • zwischen der Kfz-Prüfstelle und dem Ort, an dem das Fahrzeug stillgelegt, repariert oder verschrottet wird;
  • zwischen der Kfz-Prüfstelle und dem Wohnsitz des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs;
  • zwischen dem Wohnsitz und dem Ort, an dem das Fahrzeug stillgelegt, repariert oder verschrottet wird;
  • zwischen dem Ort der Reparatur und der nächstgelegenen Kfz-Prüfstelle.

Zugehörige Formulare und Dokumente

Hilfe nötig?

Alle Dokumente (ggf. nicht in deutscher Sprache verfügbar) können entweder online oder handschriftlich ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Die mit dem Symbol Elektronisch unterschreibbar gekennzeichneten Formulare können elektronisch mit Hilfe eines LuxTrustprodukts unterzeichnet und direkt online (ggf. mit den erforderlichen, eingescannten Belegen/Anhängen) an die zuständige Stelle/Behörde übermittelt werden