Hat der Inhaber eines Führerscheins diesen verloren, wurde er ihm gestohlen oder hat er ihn unbeabsichtigt beschädigt oder zerstört, muss er so bald wie möglich einen Ersatzführerschein beantragen, da das Führen eines Fahrzeugs gesetzlich verboten ist, wenn bei einer Kontrolle kein gültiger Führerschein vorgezeigt werden kann.
Jede Person, mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg, die ihren Führerschein verloren oder ihn unbeabsichtigt zerstört hat oder der er gestohlen wurde, und die:
In den oben genannten Fällen wird der betreffende Führerschein durch einen neuen luxemburgischen Führerschein ersetzt.
In Luxemburg ansässige Personen, die entweder Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates oder eines Drittstaates sind und die ihren nationalen Führerschein weder umschreiben noch eintragen gelassen haben, müssen sich allerdings mit der Behörde in ihrem Herkunftsland in Verbindung setzen, die den Führerschein ausgestellt hat, um einen Ersatzführerschein zu erhalten.
Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheins muss sich der Inhaber zur nationalen Gesellschaft für technische Überwachung (Société nationale de contrôle technique - SNCT) in Kalchesbruck (Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur - Verkehrsabteilung - Führerscheinstelle: 2a Kalchesbruck, L-1852 Luxemburg / Tel.: 35 72 14 - 720, Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr) begeben. Dort muss das Antragsformular auf Erteilung eines Führerscheins (durch Ankreuzen des richtigen Kästchens) ausgefüllt werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
Dem Inhaber wird eine Verlustanzeige ausgestellt und der neue Führerschein wird ihm innerhalb einiger Tage per Post zugeschickt.
Bei Zerstörung oder Beschädigung des Führerscheins muss der Inhaber das Antragsformular auf Erteilung eines Führerscheins (durch Ankreuzen des richtigen Kästchens) ausfüllen. Dieses muss ordnungsgemäß ausgefüllt zusammen mit folgenden Unterlagen bei einer der Kfz-Prüfstellen der SNCT abgegeben werden:
Dem Inhaber wird eine Verlustanzeige ausgestellt und der neue Führerschein wird ihm innerhalb einiger Tage per Post zugeschickt. Aus verwaltungstechnischen Gründen werden zur Bezahlung der Gebührenmarken an den Kfz-Prüfstellen der SNCT keine Bankkarten akzeptiert.
Die Frist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beträgt einige Tage. Grund hierfür ist, dass die Mitarbeiter der SNCT aus Datenschutzgründen nicht ermächtigt sind, die medizinischen und juristischen Daten des nationalen Führerscheinregisters oder den Punktekatalog einzusehen.
Alle Dokumente (ggf. nicht in deutscher Sprache verfügbar) können entweder online oder handschriftlich ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Die mit dem Symbol
gekennzeichneten Formulare können elektronisch mit Hilfe eines LuxTrustprodukts unterzeichnet und direkt online (ggf. mit den erforderlichen, eingescannten Belegen/Anhängen) an die zuständige Stelle/Behörde übermittelt werden