Ein zuletzt in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug erwerben

Zum letzten Mal aktualisiert am

Bevor ein Gebrauchtfahrzeug das erste Mal auf den öffentlichen Verkehrswegen fahren darf, muss der Käufer bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) die Zulassung auf seinen Namen beantragen und die Zulassungsbescheinigung erhalten.

Hierfür sind bestimmte Formalitäten bei unterschiedlichen Anlaufstellen in einer genau vorgegebenen Reihenfolge zu erledigen:

  • Beantragung eines Kennzeichens (falls erforderlich);
  • Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags;
  • Zahlung der Gebührenmarke;
  • Einreichung der Verwaltungsunterlagen bei der SNCA.

Wenn eine Privatperson ein Fahrzeug bei einem Gewerbebetrieb (Vertragshändler, Autohaus usw.) kauft, werden die hierzu erforderlichen Schritte in der Regel vom gewerblichen Verkäufer übernommen.

Zielgruppe

Jeder, der:

  • ein bereits in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug kauft; und
  • es auf seinen Namen zulassen möchte.

Die von diesem Vorgang betroffenen Fahrzeuge sind:

  • Pkw;
  • Motorräder;
  • Kleinkrafträder;
  • dreirädrige Fahrzeuge;
  • vierrädrige Fahrzeuge;
  • Wohnmobile;
  • Lieferwagen;
  • Traktoren und Maschinen (deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h und deren Gewicht mehr als 600 kg beträgt);
  • Anhänger (einschließlich landwirtschaftlicher Anhänger, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h gezogen werden);
  • Busse;
  • Lkw;
  • Sattelauflieger.

Voraussetzungen

Der Käufer muss unbedingt mit einer Adresse in Luxemburg im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques) eingetragen und im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein.

Rechnungsdokument

Das Rechnungsdokument stellt für den Erwerber einen Eigentumsnachweis dar, mit dem das Fahrzeug identifiziert und sein rechtmäßiger Eigentümer ermittelt werden kann.

Ist der Verkäufer:

  • eine juristische Person: muss es sich bei dem Dokument um eine Rechnung über den Verkauf auf Briefpapier mit Angabe ihrer innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuernummer handeln. Auf einer solchen Rechnung ist die Unterschrift des Käufers nicht erforderlich;
  • eine natürliche Person: muss das Dokument ein Kaufvertrag sein. Dieser muss von beiden Parteien unterzeichnet sein. Wurde das Fahrzeug mehrere Mal verkauft, ohne zugelassen zu sein, müssen die Kaufverträge bis zu der Person zurückgehen, die in der letzten Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.

Auf dem Rechnungsdokument müssen bestimmte Angaben stehen:

  • Datum der Ausstellung;
  • Angaben zum Fahrzeug: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Marke (Hersteller) und Modell (handelsübliche Bezeichnung);
  • Daten des Verkäufers und des Käufers:
    • bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Adresse, Unterschrift;
    • bei juristischen Personen: Firma, Adresse, Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer;
  • Kaufpreis, einschließlich Art dieses Preises: ohne Mehrwertsteuer, einschließlich Mehrwertsteuer;
  • Angaben zur Mehrwertsteuer: die auf einem Fahrzeug geschuldete Mehrwertsteuer ist immer im Zielland zu zahlen, das heißt in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen wird.

Zulassungsbescheinigung

Die luxemburgische Zulassungsbescheinigung (ehemalige graue Karte) setzt sich heute aus folgenden Teilen zusammen:

  • einem Teil 1 (grau); und
  • einem Teil 2 (gelb).

Die beiden Teile sind für die Zulassung des Fahrzeugs erforderlich. Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, dem Käufer die Zulassungsbescheinigung auszuhändigen. Er muss sie jedoch binnen 5 Werktagen nach dem Verkauf bei der SNCA einreichen.

Das Zulassungsverfahren für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger oder mehr als 3,5 Tonnen ist identisch.

Amtliches Kennzeichen

Beim Kauf eines Fahrzeugs muss der Käufer entscheiden, mit welcher Art von Kennzeichen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Er muss zunächst ein Kennzeichen beantragen, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann, oder ein auf seinen Namen reserviertes Kennzeichen benutzen.

Im Gegensatz zu vielen ausländischen Zulassungssystemen bedeutet die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens weder, dass das Fahrzeug zugelassen ist, noch, dass es automatisch zur Zulassung angenommen wird.

Nummernschild

Nach der Bestätigung der Reservierung des amtlichen Kennzeichens muss der Käufer die Nummernschilder bei einem Nummernschildhersteller drucken lassen.

Fahrten mit einem zu erwerbenden oder erworbenen Fahrzeug, das noch nicht auf den Namen des neuen Eigentümers zugelassen ist, können:

  • mit roten Nummernschildern; oder
  • Nummernschildern mit dem Kennzeichen, das bei der Zulassung des Fahrzeugs verwendet werden wird; und
  • einer Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen.

Dies gilt für direkte Fahrten:

  • zwischen der Verkaufsstelle oder dem Ort, an dem das Fahrzeug steht, und dem Ort, an dem die Zulassung erfolgt; und
  • zu einer Werkstatt, um dort Reparaturen, technische Änderungen oder Umbauten oder eine Inspektion durchzuführen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Für das Fahren mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen ist ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag erforderlich, der bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Luxemburg abzuschließen ist.

Sobald der künftige Eigentümer in der Lage ist, die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs und sein amtliches Kennzeichen mitzuteilen, kann er seine Versicherung um Ausstellung einer grünen Versicherungskarte und eines Versicherungsscheins (in Form eines Aufklebers) bitten, mit denen das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bescheinigt wird.

Der gültige Versicherungsschein ist erforderlich, damit der künftige Eigentümer das Fahrzeug auf seinen Namen zulassen kann.

Kfz-Hauptuntersuchung

Für die Anmeldung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss dieses sich in Sachen Hauptuntersuchung in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Hierzu muss eine gültige Prüfbescheinigung, die von einer in Luxemburg zugelassenen Prüfstelle für dieses Fahrzeug ausgestellt wurde, bei der Zulassung des Fahrzeugs vorgelegt werden.

Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden müssen, benötigen eine Konformitätsvignette.

Kosten

Neben den Kosten für das Fahrzeug selbst und den Versicherungskosten sind insbesondere folgende Kosten einzuplanen:

  • der Kauf von Nummernschildern, falls erforderlich;
  • die zusätzlichen Zulassungs- und Annahmekosten für umgebaute/geänderte Fahrzeuge;
  • gegebenenfalls die Kosten für die technische Prüfung oder den Kauf einer Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden müssen (Traktoren oder Maschinen).

Verwaltungsgebühr

Für die Zulassung des Fahrzeugs muss der künftige Eigentümer die Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro in Form einer Gebührenmarke oder Verwaltungsgebührenmarke leisten.

Wird das Fahrzeug mit einem Wunschkennzeichen zugelassen, wird ein Zuschlag von 200 Euro fällig. Im Falle der Übertragung eines Wunschkennzeichens von einem Fahrzeug auf ein anderes zur Zulassung vorgesehenes Fahrzeug belaufen sich die Kosten auf 24 Euro.

Die Verwaltungsgebühr kann gezahlt werden:

  • bei einem der zuständigen Büros der Einregistrierungs- und Domänenverwaltung (Administration de l'enregistrement et des domaines - AED); oder
  • per Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL). 

Im Falle einer Zahlung per Überweisung muss der Antragsteller bei der Zulassung den Überweisungsbeleg (Lastschriftanzeige) vorlegen.

Folgende Informationen müssen auf dem Zahlungsbeleg angegeben sein:

  • Name und Vorname;
  • ausführlicher Überweisungszweck;
  • amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Die Gebührenmarke ist ebenfalls bei der Zulassungsstelle (Service immatriculation) der SNCA erhältlich. Es sind zusätzliche 3 Euro für den Verwaltungsaufwand vorzusehen.

Vorgehensweise und Details

Zulassung des Kraftfahrzeugs

Der Antragsteller muss das in Luxemburg gekaufte Fahrzeug bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) zulassen. Dazu muss er das Formular „Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung“ (siehe unten „Online-Dienste und Formulare“) ausfüllen und unterzeichnen.

Dieser Schritt kann wahlweise in einer der 3 Kfz-Prüfstellen der SNCA erledigt werden:

Die Standorte Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff bieten eine Terminvereinbarung für die Einreichung der Verwaltungsunterlagen an. Termine können online oder telefonisch unter der Nummer (+352) 26626-400 vereinbart werden.

Die Abgabe der Verwaltungsunterlagen ermöglicht dem Eigentümer die Zulassung des Fahrzeugs bei den luxemburgischen Behörden, woraufhin er eine auf seinen Namen ausgestellte Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug erhält.

Derjenige, der die Zulassungsunterlagen bei der SNCA einreicht, muss dazu seinen Personalausweis mitbringen. Werden die Unterlagen durch einen Dritten eingereicht (also jemand anderen als den neuen künftigen Fahrzeugeigentümer), muss dieser bei der Zulassung eine Vollmacht und eine Kopie eines Ausweisdokuments des künftigen Inhabers vorlegen. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Eigentümers und nicht der des Bevollmächtigten angegeben ist.

Belege

Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • Gebührenmarke(n);
  • Rechnungsdokument;
  • gültiger Versicherungsschein;
  • Zulassungsbescheinigung (Teile 1 und 2);
  • Identitätsnachweis des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs;
  • gültige Prüfbescheinigung, wenn das Fahrzeug einer turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden muss;
  • europäische Konformitätsbescheinigung für nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassene Fahrzeuge.

Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.

Wurde das Fahrzeug verändert oder umgebaut und wurde dies noch nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen, ist das Fahrzeug einer Konformitätskontrolle zu unterziehen, wobei die Nachweise für die Änderung oder den Umbau vorzulegen sind.

Dieser Schritt kann in einer der 3 Kfz-Prüfstellen der SNCA erledigt werden:

Die Standorte Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff bieten eine Terminvereinbarung für die Einreichung der Verwaltungsunterlagen an. Termine können online oder telefonisch unter der Nummer (+352) 26626-400 vereinbart werden.

Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.

Wurde das Fahrzeug verändert oder umgebaut und wurde dies noch nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen, ist das Fahrzeug einer Konformitätskontrolle zu unterziehen, wobei die Nachweise für die Änderung oder den Umbau vorzulegen sind.

Pflichten des Eigentümers

Der Eigentümer des Fahrzeugs muss der SNCA jeden Wohnsitzwechsel binnen eines Monats mitteilen.

Kfz-Steuer

Beim Vorführen des Fahrzeugs bei der SNCA für die Zulassung wird dem Eigentümer eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen übergeben.

Von Ausnahmen abgesehen, unterliegt jede Nutzung eines in Luxemburg zugelassenen Straßenfahrzeugs auf öffentlichen Straßen der Kfz-Steuerpflicht.

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) legt die zu entrichtende Steuer auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen und im Einklang mit den geltenden Sätzen fest. Die Entscheidung hinsichtlich der Festlegung der Steuer wird dem Schuldner mitgeteilt.

In Ermangelung der Zahlung der Kfz-Steuer für das betroffene Fahrzeug seit:

  • weniger als 60 Tagen sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 74 Euro zu erteilen;
  • mehr als 60 Tagen sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, das Fahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen stillzulegen.

Die ADA bietet nunmehr die Aktivierung der Funktion eDelivery für die Kfz-Steuer an. Die Kfz-Zahlungsaufforderung (Autosteier) kann künftig in elektronischer Form (PDF) im privaten Bereich auf MyGuichet.lu empfangen werden.

Um diesen Dienst nutzen zu können, muss die Funktion eDelivery aktiviert werden. Die Aktivierung erfolgt über den privaten Bereich auf MyGuichet.lu, und zwar unter „Meine Daten“, Rubrik „Transport“ und dann „Kfz-Steuer (Autosteier)“. Dieser Schritt ist notwendig, um die Rechnung der ADA im elektronischen Postfach des privaten Bereichs empfangen zu können.

Außerdem ist es nun auch möglich, die Kfz-Steuervignette auf elektronischem Wege zu erhalten. Hierfür muss die spezifische Funktion eDelivery aktiviert werden. Sobald die Rechnung bezahlt ist, wird die Vignette verschickt. Diese muss dann ausgedruckt und im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Die Hinterlegung eines neuen Schreibens und der Vignette im privaten Bereich wird per E-Mail mitgeteilt.

Parkausweis

In zahlreichen Gemeinden müssen Eigentümer von Kraftfahrzeugen heute über einen Parkausweis für ihr jeweiliges Wohnviertel verfügen. Der Anwohnerparkausweis wird von der betreffenden Gemeinde gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung erteilt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zentralkasse

Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr

Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt

Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung

Es werden 2 von 14 Stellen angezeigt

Automobilclub Luxemburg

Nationale Gesellschaft für technische Überwachung

Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt

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