Ein zuletzt in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug erwerben
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Bevor ein Gebrauchtfahrzeug das erste Mal auf den öffentlichen Verkehrswegen fahren darf, muss der Käufer bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) die Zulassung auf seinen Namen beantragen und die Zulassungsbescheinigung erhalten.
Hierfür sind bestimmte Formalitäten bei unterschiedlichen Anlaufstellen in einer genau vorgegebenen Reihenfolge zu erledigen:
- Beantragung eines Kennzeichens (falls erforderlich);
- Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags;
- Zahlung der Gebührenmarke;
- Einreichung der Verwaltungsunterlagen bei der SNCA.
Wenn eine Privatperson ein Fahrzeug bei einem Gewerbebetrieb (Vertragshändler, Autohaus usw.) kauft, werden die hierzu erforderlichen Schritte in der Regel vom gewerblichen Verkäufer übernommen.
Zielgruppe
Jeder, der:
- ein bereits in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug kauft; und
- es auf seinen Namen zulassen möchte.
Die von diesem Vorgang betroffenen Fahrzeuge sind:
- Pkw;
- Motorräder;
- Kleinkrafträder;
- dreirädrige Fahrzeuge;
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Wohnmobile;
- Lieferwagen;
- Traktoren und Maschinen (deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h und deren Gewicht mehr als 600 kg beträgt);
- Anhänger (einschließlich landwirtschaftlicher Anhänger, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h gezogen werden);
- Busse;
- Lkw;
- Sattelauflieger.
Voraussetzungen
Der Käufer muss unbedingt mit einer Adresse in Luxemburg im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques) eingetragen und im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein.
Rechnungsdokument
Das Rechnungsdokument stellt für den Erwerber einen Eigentumsnachweis dar, mit dem das Fahrzeug identifiziert und sein rechtmäßiger Eigentümer ermittelt werden kann.
Ist der Verkäufer:
- eine juristische Person: muss es sich bei dem Dokument um eine Rechnung über den Verkauf auf Briefpapier mit Angabe ihrer innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuernummer handeln. Auf einer solchen Rechnung ist die Unterschrift des Käufers nicht erforderlich;
- eine natürliche Person: muss das Dokument ein Kaufvertrag sein. Dieser muss von beiden Parteien unterzeichnet sein. Wurde das Fahrzeug mehrere Mal verkauft, ohne zugelassen zu sein, müssen die Kaufverträge bis zu der Person zurückgehen, die in der letzten Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
Auf dem Rechnungsdokument müssen bestimmte Angaben stehen:
- Datum der Ausstellung;
- Angaben zum Fahrzeug: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Marke (Hersteller) und Modell (handelsübliche Bezeichnung);
- Daten des Verkäufers und des Käufers:
- bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Adresse, Unterschrift;
- bei juristischen Personen: Firma, Adresse, Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer;
- Kaufpreis, einschließlich Art dieses Preises: ohne Mehrwertsteuer, einschließlich Mehrwertsteuer;
- Angaben zur Mehrwertsteuer: die auf einem Fahrzeug geschuldete Mehrwertsteuer ist immer im Zielland zu zahlen, das heißt in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen wird.
Zulassungsbescheinigung
Die luxemburgische Zulassungsbescheinigung (ehemalige graue Karte) setzt sich heute aus folgenden Teilen zusammen:
- einem Teil 1 (grau); und
- einem Teil 2 (gelb).
Die beiden Teile sind für die Zulassung des Fahrzeugs erforderlich. Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, dem Käufer die Zulassungsbescheinigung auszuhändigen. Er muss sie jedoch binnen 5 Werktagen nach dem Verkauf bei der SNCA einreichen.
Das Zulassungsverfahren für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger oder mehr als 3,5 Tonnen ist identisch.
Amtliches Kennzeichen
Beim Kauf eines Fahrzeugs muss der Käufer entscheiden, mit welcher Art von Kennzeichen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Er muss zunächst ein Kennzeichen beantragen, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann, oder ein auf seinen Namen reserviertes Kennzeichen benutzen.
Im Gegensatz zu vielen ausländischen Zulassungssystemen bedeutet die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens weder, dass das Fahrzeug zugelassen ist, noch, dass es automatisch zur Zulassung angenommen wird.
Nummernschild
Nach der Bestätigung der Reservierung des amtlichen Kennzeichens muss der Käufer die Nummernschilder bei einem Nummernschildhersteller drucken lassen.
Fahrten mit einem zu erwerbenden oder erworbenen Fahrzeug, das noch nicht auf den Namen des neuen Eigentümers zugelassen ist, können:
- mit roten Nummernschildern; oder
- Nummernschildern mit dem Kennzeichen, das bei der Zulassung des Fahrzeugs verwendet werden wird; und
- einer Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen.
Dies gilt für direkte Fahrten:
- zwischen der Verkaufsstelle oder dem Ort, an dem das Fahrzeug steht, und dem Ort, an dem die Zulassung erfolgt; und
- zu einer Werkstatt, um dort Reparaturen, technische Änderungen oder Umbauten oder eine Inspektion durchzuführen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Für das Fahren mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen ist ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag erforderlich, der bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Luxemburg abzuschließen ist.
Sobald der künftige Eigentümer in der Lage ist, die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs und sein amtliches Kennzeichen mitzuteilen, kann er seine Versicherung um Ausstellung einer grünen Versicherungskarte und eines Versicherungsscheins (in Form eines Aufklebers) bitten, mit denen das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bescheinigt wird.
Der gültige Versicherungsschein ist erforderlich, damit der künftige Eigentümer das Fahrzeug auf seinen Namen zulassen kann.
Kfz-Hauptuntersuchung
Für die Anmeldung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss dieses sich in Sachen Hauptuntersuchung in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Hierzu muss eine gültige Prüfbescheinigung, die von einer in Luxemburg zugelassenen Prüfstelle für dieses Fahrzeug ausgestellt wurde, bei der Zulassung des Fahrzeugs vorgelegt werden.
Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden müssen, benötigen eine Konformitätsvignette.
Kosten
Neben den Kosten für das Fahrzeug selbst und den Versicherungskosten sind insbesondere folgende Kosten einzuplanen:
- der Kauf von Nummernschildern, falls erforderlich;
- die zusätzlichen Zulassungs- und Annahmekosten für umgebaute/geänderte Fahrzeuge;
- gegebenenfalls die Kosten für die technische Prüfung oder den Kauf einer Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden müssen (Traktoren oder Maschinen).
Verwaltungsgebühr
Für die Zulassung des Fahrzeugs muss der künftige Eigentümer die Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro in Form einer Gebührenmarke oder Verwaltungsgebührenmarke leisten.
Wird das Fahrzeug mit einem Wunschkennzeichen zugelassen, wird ein Zuschlag von 200 Euro fällig. Im Falle der Übertragung eines Wunschkennzeichens von einem Fahrzeug auf ein anderes zur Zulassung vorgesehenes Fahrzeug belaufen sich die Kosten auf 24 Euro.
Die Verwaltungsgebühr kann gezahlt werden:
- bei einem der zuständigen Büros der Einregistrierungs- und Domänenverwaltung (Administration de l'enregistrement et des domaines - AED); oder
- per Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL).
Im Falle einer Zahlung per Überweisung muss der Antragsteller bei der Zulassung den Überweisungsbeleg (Lastschriftanzeige) vorlegen.
Folgende Informationen müssen auf dem Zahlungsbeleg angegeben sein:
- Name und Vorname;
- ausführlicher Überweisungszweck;
- amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Die Gebührenmarke ist ebenfalls bei der Zulassungsstelle (Service immatriculation) der SNCA erhältlich. Es sind zusätzliche 3 Euro für den Verwaltungsaufwand vorzusehen.
Vorgehensweise und Details
Zulassung des Kraftfahrzeugs
Der Antragsteller muss das in Luxemburg gekaufte Fahrzeug bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) zulassen. Dazu muss er das Formular „Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung“ (siehe unten „Online-Dienste und Formulare“) ausfüllen und unterzeichnen.
Dieser Schritt kann wahlweise in einer der 3 Kfz-Prüfstellen der SNCA erledigt werden:
- im Norden (Fridhaff);
- im Zentrum (Sandweiler);
- im Süden des Landes (Esch-sur-Alzette).
Die Standorte Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff bieten eine Terminvereinbarung für die Einreichung der Verwaltungsunterlagen an. Termine können online oder telefonisch unter der Nummer (+352) 26626-400 vereinbart werden.
Die Abgabe der Verwaltungsunterlagen ermöglicht dem Eigentümer die Zulassung des Fahrzeugs bei den luxemburgischen Behörden, woraufhin er eine auf seinen Namen ausgestellte Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug erhält.
Derjenige, der die Zulassungsunterlagen bei der SNCA einreicht, muss dazu seinen Personalausweis mitbringen. Werden die Unterlagen durch einen Dritten eingereicht (also jemand anderen als den neuen künftigen Fahrzeugeigentümer), muss dieser bei der Zulassung eine Vollmacht und eine Kopie eines Ausweisdokuments des künftigen Inhabers vorlegen. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Eigentümers und nicht der des Bevollmächtigten angegeben ist.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- Gebührenmarke(n);
- Rechnungsdokument;
- gültiger Versicherungsschein;
- Zulassungsbescheinigung (Teile 1 und 2);
- Identitätsnachweis des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs;
- gültige Prüfbescheinigung, wenn das Fahrzeug einer turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden muss;
- europäische Konformitätsbescheinigung für nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassene Fahrzeuge.
Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.
Wurde das Fahrzeug verändert oder umgebaut und wurde dies noch nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen, ist das Fahrzeug einer Konformitätskontrolle zu unterziehen, wobei die Nachweise für die Änderung oder den Umbau vorzulegen sind.
Dieser Schritt kann in einer der 3 Kfz-Prüfstellen der SNCA erledigt werden:
- im Norden (Fridhaff);
- im Zentrum (Sandweiler);
- im Süden des Landes (Esch-sur-Alzette).
Die Standorte Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff bieten eine Terminvereinbarung für die Einreichung der Verwaltungsunterlagen an. Termine können online oder telefonisch unter der Nummer (+352) 26626-400 vereinbart werden.
Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.
Wurde das Fahrzeug verändert oder umgebaut und wurde dies noch nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen, ist das Fahrzeug einer Konformitätskontrolle zu unterziehen, wobei die Nachweise für die Änderung oder den Umbau vorzulegen sind.
Pflichten des Eigentümers
Der Eigentümer des Fahrzeugs muss der SNCA jeden Wohnsitzwechsel binnen eines Monats mitteilen.
Kfz-Steuer
Beim Vorführen des Fahrzeugs bei der SNCA für die Zulassung wird dem Eigentümer eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen übergeben.
Von Ausnahmen abgesehen, unterliegt jede Nutzung eines in Luxemburg zugelassenen Straßenfahrzeugs auf öffentlichen Straßen der Kfz-Steuerpflicht.
Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) legt die zu entrichtende Steuer auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen und im Einklang mit den geltenden Sätzen fest. Die Entscheidung hinsichtlich der Festlegung der Steuer wird dem Schuldner mitgeteilt.
In Ermangelung der Zahlung der Kfz-Steuer für das betroffene Fahrzeug seit:
- weniger als 60 Tagen sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 74 Euro zu erteilen;
- mehr als 60 Tagen sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, das Fahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen stillzulegen.
Die ADA bietet nunmehr die Aktivierung der Funktion eDelivery für die Kfz-Steuer an. Die Kfz-Zahlungsaufforderung (Autosteier) kann künftig in elektronischer Form (PDF) im privaten Bereich auf MyGuichet.lu empfangen werden.
Um diesen Dienst nutzen zu können, muss die Funktion eDelivery aktiviert werden. Die Aktivierung erfolgt über den privaten Bereich auf MyGuichet.lu, und zwar unter „Meine Daten“, Rubrik „Transport“ und dann „Kfz-Steuer (Autosteier)“. Dieser Schritt ist notwendig, um die Rechnung der ADA im elektronischen Postfach des privaten Bereichs empfangen zu können.
Außerdem ist es nun auch möglich, die Kfz-Steuervignette auf elektronischem Wege zu erhalten. Hierfür muss die spezifische Funktion eDelivery aktiviert werden. Sobald die Rechnung bezahlt ist, wird die Vignette verschickt. Diese muss dann ausgedruckt und im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Die Hinterlegung eines neuen Schreibens und der Vignette im privaten Bereich wird per E-Mail mitgeteilt.
Parkausweis
In zahlreichen Gemeinden müssen Eigentümer von Kraftfahrzeugen heute über einen Parkausweis für ihr jeweiliges Wohnviertel verfügen. Der Anwohnerparkausweis wird von der betreffenden Gemeinde gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung erteilt.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
Zentralkasse
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Luxemburg
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 27 48 84 88
- Fax:
- (+352) 27 48 83 00
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26626 400
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
- Adresse:
- 11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26626 - 400
- E-Mail:
- nplaques@snca.lu
-
Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26626 - 400
- Fax:
- (+352) 8002 3666
- E-Mail:
- obtention.extension@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr – Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26626 - 400
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr – Standort Sandweiler
- Adresse:
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11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26626 -400
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr – Standort Fridhaff
- Adresse:
- 8, rue Fridhaff L-9379 Diekirch Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26626 -400
- E-Mail:
- info@snca.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010
- Telefon:
- (+352) 247 80800
- Fax:
- (+352) 247 90400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
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- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80800
- Fax:
- (+352) 247 90400
- E-Mail:
- info@pfi.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Zentrale Einnahmestelle
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80753
- E-Mail:
- lux.rc@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr -
Abteilung für letztwillige Verfügungen
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80475 ou (+352) 247 80473
- Fax:
- (+352) 247 90400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Amt für Geldbußen und Einziehungen
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80910
- E-Mail:
- lux.ar@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Luxemburg Personenstandsurkunden 2
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80926
- E-Mail:
- lux.ac2@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher
- Adresse:
-
Schiltzeplaz (Hôtel des Postes)
L-6774
Grevenmacher
Luxemburg
BP 22, L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 247 80585
- E-Mail:
- grevenmacher@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Amt für Personenstandsurkunden Diekirch
- Adresse:
-
Place Guillaume (Hôtel des Postes)
L-9237
Diekirch
Luxemburg
Postfach 174 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 80810
- E-Mail:
- diek.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
33-35, rue Zénon Bernard
L-4031
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette
- E-Mail:
- esch.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Luxembourg Guichet Unique
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80337
- E-Mail:
- aed.lgu@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr -
Eintragungen, Erbschaften, Hypotheken
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
MwSt.-Abteilung
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Abteilung Organisation und Tätigkeit der Büros
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80800
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Meldungen
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80385
- E-Mail:
- AED.Alerte@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Automobilclub Luxemburg
-
Automobilclub Luxemburg
- Adresse:
- 54, route de Longwy L-8080 Bertrange Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 45 00 45 – 1
- Fax:
- (+352) 45 04 55
- E-Mail:
- acl@acl.lu
- Website:
- http://www.acl.lu
-
Außenstelle des Automobilclubs in Ingeldorf
- Adresse:
- 34, route d'Ettelbruck L-9160 Ingeldorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 450045-2
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
- Adresse:
- Luxemburg
-
SNCT Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
22-28, rue Jos Kieffer
L-4176
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
11, rue de Luxembourg / L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 - 500
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 - 222
- Fax:
- (+352) 26 15 62 - 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
Terminvereinbarung: (+352) 26 15 62 - 222 -
SNCT Sandweiler
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
11, rue de Luxembourg / L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 - 500
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 - 222
- Fax:
- (+352) 26 15 62 - 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
Terminvereinbarung: (+352) 26 15 62 - 222 -
SNCT Marnach
- Adresse:
- 23, Marbuergerstrooss L-9764 Marnach Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 - 222
- Fax:
- (+352) 26 15 62 - 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
Termin für eine KFZ-Hauptuntersuchung: (+352) 26 15 62 - 222 -
SNCT Bissen
- Adresse:
-
4, Z.A.C Klengbousbierg
L-7795
Bissen
Luxemburg
11, rue de Luxembourg / L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 - 222
- Fax:
- (+352) 26 15 62 - 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
Termin für eine KFZ-Hauptuntersuchung: (+352) 26 15 62 - 222 -
SNCT Livange
- Adresse:
-
251, route de Luxembourg
L-3378
Livange
Luxemburg
11, rue de Luxembourg / L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 - 222
- Fax:
- (+352) 26 15 62 - 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
Termin für eine KFZ-Hauptuntersuchung: (+352) 26 15 62 - 222
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