Eingetragene Lebenspartnerschaft

Haushaltsgemeinschaft von 2 Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die „Lebenspartner” genannt werden, als Paar zusammenleben und eine eingetragene Lebenspartnerschaft ( PACS) geschlossen haben, indem sie gemeinsam beim Standesbeamten der Gemeinde ihres gemeinsamen Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts vorstellig geworden sind, um ihre Partnerschaft persönlich und gemeinsam beurkunden zu lassen.

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