Überlassung an Zahlungs statt

Die Überlassung an Zahlungs statt ist ein juristisches Vorgehen, bei dem eine Schuld beglichen wird indem ein oder mehrere Wirtschaftsgüter oder Ansprüche abgetreten werden oder eine Diensleistung erfolgt, die ursprünglich nicht für die Begleichung dieser Schuld vorgesehen war oder waren.

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