Paritätischer Betriebsrat

In Luxemburg muss in allen Industrie-, Handwerks- und Handelsbetrieben des Privatsektors, die während der vergangenen drei Jahre im Durchschnitt mindestens 150 Arbeitnehmer beschäftigten, ein paritätischer Betriebsrat (comité mixte, auch gemischter Betriebsrat oder gemischter Unternehmensausschuss genannt) eingesetzt werden.

Er besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern.

Sein Aufgabenbereich umfasst:

  • die Einführung und Verbesserung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitnehmergesundheit, der Arbeitssicherheit und der Vorbeugung von Berufskrankheiten;
  • die Einführung oder Änderung der Betriebsordnung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der gültigen Tarifverträge;
  • die Einführung oder Anpassung allgemeiner Kriterien zur Beurteilung der Mitarbeiter usw.

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