Immaterielle Aktiva

Aktiva, die keine physische oder finanzielle Form haben, wie Patente, Lizenzen, Know-how oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • nur in der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält;
  • als abschreibungsfähige Aktivposten angesehen werden;
  • bei einem Dritten zu Marktbedingungen erworben worden sein.

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