Wer Informationen, Dokumente, Produkte, Softwareprogramme und einzelne Dienste (allgemein die „Dienste“) von „De Guichet“ nutzt, nimmt damit die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen mit allen ihren Bestimmungen zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
1. De Guichet („Guichet“) ist eine Website, die Ihnen Dienste zur Verfügung stellt, die Ihnen den Zugang zu allgemein verfügbaren Informationen über die einzelnen Lebensbereiche der Bürger und Unternehmen ermöglichen und Ihnen Behördengänge erleichtern sollen.
2. Der Guichet besteht aus zwei Teilen: aus einem rein informativen Teil und einem interaktiven Teil, in dem Sie Ihre Behördengänge ganz oder teilweise online erledigen können. Der Guichet wendet sich an zwei unterschiedliche Nutzergruppen, die sich klar zwei Kategorien zuordnen lassen: Privatleute (Bereich „Bürger“) und Unternehmer („Unternehmen“).
3. Die Nutzung des Guichet ist freigestellt. Sie können sich jederzeit direkt an die zuständige Behörde wenden, um Ihr Anliegen in herkömmlicher Weise vorzubringen. Sinn und Zweck des Guichet ist es, den Kontakt zwischen Bürger bzw. Unternehmen einerseits und den betreffenden Behörden andererseits zu erleichtern, er ersetzt jedoch nicht die geltenden Verwaltungsverfahren. Jede Behörde bearbeitet die über den Guichet gemachten Behördengänge weiterhin gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen.
4. Um Zugang zum interaktiven Sicherheitsbereich des Guichet zu erhalten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt oder älter als 16 Jahre und bereits für volljährig erklärt worden sein.
5. Sie dürfen nur dann einen Antrag bzw. ein Formular für einen Dritten ausfüllen, wenn Sie dessen gesetzlicher Vertreter sind oder von dieser Person ausdrücklich bevollmächtigt wurden.
6. Zur Nutzung des interaktiven Sicherheitsbereichs des Guichet Unique (Einheitsportal) ist eine Internetverbindung und ein Internetbrowser erforderlich. Die für Windows empfohlenen Internetbrowser sind Internet Explorer und Mozilla Firefox. Der für MAC OS empfohlene Internetbrowser ist Mozilla Firefox. Bei der Benutzung anderer Browser oder Versionen können Probleme auftreten und der Support kann nicht in Anspruch genommen werden. Wir raten Ihnen daher zur Installation:
Vergewissern Sie sich in allen Fällen, dass Ihr Browser Cookies zulässt und Javascript aktiviert ist.
Zum Anzeigen und Ausfüllen von PDF-Dateien muss auf Ihrem Computer Adobe Reader® installiert sein. Zur Vermeidung von Problemen bei der Anzeige, dem Ausfüllen oder dem Ausdrucken von PDF-Dateien, stellen Sie sicher, dass Sie mindestens Version 9.0 der Adobe-Software verwenden. Bei der Benutzung älterer Versionen können Probleme auftreten und kann der Support nicht in Anspruch genommen werden.
Die aktuelle Version von Acrobat® Reader® kostenlos herunterladen.
7. Zur Nutzung des interaktiven Sicherheitsbereichs des Guichet ist zunächst ein elektronisches Zertifikat erforderlich, das von der Zertifizierungsstelle LuxTrust ausgestellt wird. Dieses Zertifikat dient der Authentifizierung Ihrer Identität und ermöglicht die elektronische Signierung Ihrer Anträge oder Formulare in rechtsverbindlicher Form:
Um mehr über die LuxTrust-Zertifikate, deren Ausstellung und die aktuellen Lösungen zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an LuxTrust unter folgender Anschrift:
LuxTrust S.A.
IVY Building
13-15 Parc d’Activités
L-8308 Capellen
Postanschrift :
LuxTrust S.A.
BP 43
L-2010 Luxemburg
E-Mail Helpdesk : helpdesk@luxtrust.lu
oder gehen Sie auf die Internetseite www.luxtrust.lu
Die Nutzung der LuxTrust-Zertifikate unterliegt den Nutzungsbedingungen der LuxTrust S.A.
8. Sie können zunächst im informativen Teil des Guichet die Art des Behördengangs aus den entsprechenden Listen für jeden Themen- oder Teilthemenbereich wählen. Bei einem Behördengang kann es sich insbesondere um eine Anmeldung, eine Erklärung, das Ausfüllen eines Formulars, die Abgabe oder elektronische Einreichung eines Dokuments bzw. die Übermittlung von Unterlagen handeln.
9. Bestimmte Behördengänge können über Online-Dienste, sogenannte „Online-Assistenten“ erledigt werden. Der Online-Assistent leitet Sie unter Berücksichtigung der Angaben, die Sie machen, durch den für Ihren konkreten Fall passenden Vorgang.
10. Wenn Sie kein LuxTrust-Zertifikat besitzen, beschränkt sich der Online-Assistent unter Verwendung der von Ihnen gemachten Angaben auf die Erstellung des bzw. der ausgefüllten Formulare sowie auf die Erstellung einer Liste, in der die ergänzenden Unterlagen aufgeführt sind. Sie müssen nun das Formular ausdrucken, unterschreiben und anschließend zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Behörde schicken.
11. In bestimmten Fällen kann jedoch der Online-Assistent Ihre Anfrage nicht bearbeiten und fordert Sie auf, direkt mit der betreffenden Behörde Kontakt aufzunehmen.
12. Wenn Sie ein LuxTrust PRIVATE-Zertifikat besitzen, können sie einen „Persönlichen Bereich“ nutzen. Diese Funktion bietet Ihnen die Möglichkeit, persönliche Angaben zu speichern. So lässt sich vermeiden, dass Sie Ihre Daten jedes Mal, wenn Sie einen Assistenten nutzen, erneut eingeben und bestimmte Formulare vorausfüllen müssen. Anhand der Mitteilungen der Behörde in Ihrem „Persönlichen Bereich“ können Sie den jeweiligen Stand der Bearbeitung Ihres Vorgangs durch die Online-Assistenten des Guichet verfolgen.
13. Im Rahmen Ihrer Online-Behördengänge haben Sie die Möglichkeit, Kopien bestimmter angeforderter Belege auf elektronischem Wege im PDF-Format an die zuständige Behörde zu schicken.
14. Vor der Erstellung des Formulars zeigt Ihnen der Online-Assistent eine zusammenfassende Übersicht Ihres Antrags an, sodass Sie Ihre Daten noch einmal überprüfen, ändern oder berichtigen können.
15. Ist eine Unterschrift erforderlich, müssen Sie das elektronische Formular elektronisch unterzeichnen.
16. Wenn Sie Ihr Formular bzw. die vollständigen Unterlagen (Formular, etwaige Anlagen und Belege) elektronisch übermitteln, werden die von Ihnen erteilten Auskünfte gespeichert und direkt an die zuständige Behörde weitergeleitet. Das Datensystem versieht die an den Guichet übermittelten Unterlagen mit einem elektronischen „Datumsstempel“, durch den der Tag und die Uhrzeit des Eingangs der Unterlagen bei der zuständigen Behörde festgehalten werden. Unterlagen, die auf diese Weise an die zuständige Behörde übermittelt worden sind, können vom Guichet weder gelöscht noch verändert werden. Anträge auf Löschung oder Änderung müssen direkt an die betreffende Behörde gerichtet werden.
17. Der Zugang zum Guichet erfolgt über das Internet. Sie erklären, dass Sie die damit verbundenen Risiken kennen und diese akzeptieren. Sie müssen sich vor Internetpiraterie schützen, indem Sie eine geeignete und sichere Computerkonfiguration wählen, die insbesondere über eine Firewall und eine Virenerkennungs- und Virenschutzsoftware verfügt, die regelmäßig aktualisiert wird. Das Großherzogtum Luxemburg haftet nicht für Schäden, die Sie direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Navigation im Guichet erleiden.
18. Sie verpflichten sich, dass alle Angaben, die Sie machen, richtig, aktuell und vollständig sind, insbesondere bei Behördengängen für Dritte. Ansonsten behält sich das Großherzogtum Luxemburg vor, Ihren Zugang zum Guichet ohne vorherige Ankündigung zeitweilig oder ganz zu sperren, und zwar unbeschadet etwaiger zivilrechtlicher und/oder strafrechtlicher Maßnahmen, die gegen Sie ergriffen werden könnten.
19. Das Großherzogtum Luxemburg behält sich das Recht vor, wegen Wartungsarbeiten, Aktualisierungsmaßnahmen oder aus sonstigen triftigen Gründen ohne Ankündigung Weiterentwicklungen, Änderungen oder Unterbrechungen am Guichet vorzunehmen. Das Großherzogtum Luxemburg kann insbesondere vorhandene Informationen und Dienstangebote des Guichet jederzeit ganz oder teilweise entfernen, hinzufügen, ergänzen oder präzisieren. Schäden in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesen Änderungen begründen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Großherzogtum Luxemburg.
20. Das Großherzogtum Luxemburg gewährleistet die größtmögliche Verfügbarkeit des Guichet. Gleichwohl kann es im Falle der zeitweiligen oder völligen Nichtverfügbarkeit des Guichet nicht haftbar gemacht werden, zumal die Nutzer immer noch die Möglichkeit haben, ihre Behördengänge direkt bei den zuständigen Behörden zu erledigen.
21. Das Großherzogtum Luxemburg gewährleistet nach besten Kräften die Sicherheit des Datensystems und die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten.
22. Das Großherzogtum Luxemburg stellt die Richtigkeit der Angaben und die Genauigkeit der Dienste des Guichet sowie der Ratschläge und Informationen des Supports (Helpdesk) bestmöglich sicher. Ausgeschlossen ist jedoch die Haftung insbesondere bei Systembedien- oder Verschlüsselungsfehlern, ungenauen oder unvollständigen Angaben und fehlerhaften, ungenauen oder unvollständigen Antworten des Supports (Helpdesk). Das Ziel besteht zwar darin, richtige und aktuelle Informationen aus verschiedenen Quellen zu verbreiten, das Großherzogtum Luxemburg kann jedoch nicht jegliches Risiko eines sachlichen Irrtums ausschließen. Da der Guichet die geltenden Verwaltungsverfahren nicht ersetzen soll, kann kein Ersatz und keine Entschädigung vom Nutzer des Guichet geltend gemacht werden, falls die zuständige Behörde weitere Angaben im Zusammenhang mit dem elektronischen Dienst verlangt oder die zuständige Behörde im Rahmen ihres Kompetenzbereichs keinen positiven Bescheid auf den im Guichet veranlassten Vorgang erteilt. Keine der im Guichet veröffentlichten oder vom Support (Helpdesk) auf eine Einzelanfrage hin erteilten Informationen erhebt Anspruch auf Vollständigkeit oder ist von Seiten des luxemburgischen Staates bindend. Die allgemeinverständlichen Darstellungen und Übersetzungen haben rein informativen Charakter. Jegliche Hilfe beim Ausfüllen einer Erklärung oder bei einem Verwaltungsvorgang gleich welcher Art ist ebenfalls unverbindlich und die Ergebnisse müssen vom Nutzer überprüft und gegebenenfalls berichtigt werden. Nur die amtlich veröffentlichten Gesetzestexte sind maßgebend. Bestimmte Darstellungen beruhen auf Annahmen und geben die Realität nur unzureichend oder vereinfacht wieder. Im Zweifelsfall wird dringend empfohlen, sich an die zuständige Behörde zu wenden, bevor endgültige Rückschlüsse gezogen werden.
23. Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen können jederzeit und ohne Ankündigung aufgrund von Änderungen des Guichet, der Gesetzgebung oder aus sonstigen triftigen Gründen Änderungen oder Ergänzungen erfahren. Es ist Ihre Aufgabe, sich über die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Guichet zu informieren, deren Online-Version allein Geltung hat. Es ist durchaus möglich, dass die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zwischen zwei Nutzungen des interaktiven Teils des Guichet geändert werden. Daher müssen Sie diese vor jeder neuen Nutzung des interaktiven Teils des Guichet genau lesen.
24. Personenbezogene Daten, die Sie dem Guichet übermitteln (die „Daten“), werden gemäß dem geänderten Gesetz vom 2. August 2002 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (das „Datenschutzgesetz“) behandelt.
25. Es können von Ihnen bestimmte Angaben wie Ihr vollständiger Name, Ihre Postanschrift, E-Mail-Adresse und weitere Daten wie das Land und die Gemeinde Ihres Wohnsitzes oder sonstige Informationen verlangt werden, über die Sie uns in eigens dafür vorgesehenen Formularen Auskunft erteilen.
26. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck verarbeitet, dass Sie die verschiedenen Informationswerkzeuge nutzen und die notwendigen Behördengänge erledigen können. Ihre Daten können anonymisiert werden, damit sie für statistische Erhebungen oder chronologische Übersichten genutzt werden können. Sie werden nicht zu geschäftlichen oder anderen Zwecken verwendet. Die Mitteilung der Daten ist fakultativ, bestimmte Tools des Guichet können jedoch nur genutzt werden, wenn diese Daten vorliegen.
27. Die IP-Adresse Ihres Computers wird vom System automatisch registriert und gespeichert. Diese Information wird jedoch nicht genutzt, außer unter besonderen Umständen und im Rahmen der geltenden Gesetze, z. B. bei einem Ermittlungsverfahren.
28. Ihre Daten werden an die zuständige Behörde weitergeleitet, damit diese die verlangte(n) Leistung(en) erbringen kann. Ihre Daten können jedoch auch an andere Stellen übermittelt werden, wenn Sie Ihre vorherige Zustimmung erteilt haben oder wenn das Gesetz oder eine zuständige Behörde deren Weitergabe vorschreibt.
29. Ihre Daten werden ferner so lange gespeichert wie nötig, um die verlangte(n) Leistung(en) zu erbringen und um die gesetzlichen Verjährungsfristen zu wahren. Das Zentrum für Informationstechnologien des Staates speichert alle im Rahmen der Nutzung des interaktiven Teils des Guichet übermittelten Daten für die jeweiligen Behörden.
30. Das Großherzogtum Luxemburg ergreift alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, wobei der jeweiligen Sensibilität der Daten entsprechend Rechnung getragen wird. Es können jedoch nicht alle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet ausgeschlossen werden.
31. Gemäß dem Datenschutzgesetz haben Sie das Recht, auf Daten Ihre Person betreffend zuzugreifen und diese Daten zu ändern oder sich jeglicher Verarbeitung dieser Daten zu widersetzen. Wenn Sie diese Rechte in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich in Bezug auf die Verarbeitung von Daten aus Ihrem „Persönlichen Bereich“ an das Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) wenden oder, wenn es sich um Daten handelt, die im Rahmen Ihres Behördengangs verarbeitet werden, die entsprechende Behörde kontaktieren. Anträge an das Zentrum für Informationstechnologien des Staates richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an folgende Adresse:
Centre des technologies de l'information de l'Etat
1, rue Mercier
Postfach 1111
L-1011 Luxemburg
32. Der Guichet, seine Komponenten (auch das Layout) sowie die Informationen und Dienste sind durch die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt, insbesondere durch das geänderte Gesetz vom 18. April 2001 über die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte und Datenbanken sowie durch das Benelux-Übereinkommen über das geistige Eigentum.
33. Vorbehaltlich gegenteiliger Angaben gewährt das Großherzogtum Luxemburg keinerlei Lizenz oder Genehmigung in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte, die es am Guichet, dessen Komponenten oder Diensten besitzt. Außerdem ist keinerlei Vervielfältigung der Informationen oder Dienste, weder ganz noch teilweise, gleich in welcher Form oder mit welchen Mitteln ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Ministeriums für den öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform (Ministère de la Fonction publique et de la Réforme administrative) gestattet.
34. Sofern an anderer Stelle des Guichet nichts Gegenteiliges aufgeführt ist, sind Sie befugt, verfügbare Dokumente und Informationen unter den folgenden Bedingungen einzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken:
35. Die Rechte, die ihnen oben ausdrücklich oder stillschweigend eingeräumt wurden, stellen eine Nutzungsgenehmigung dar und keinesfalls die Abtretung von Rechten, Eigentum oder Sonstigem im Zusammenhang mit dem Guichet.
36. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Genehmigung des Großherzogtums Luxemburg, die beim Ministerium für den öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform zu beantragen ist, sind lediglich Surface Links (die nur auf die URL des Portals verweisen) - im Gegensatz zu Deep Links - auf die Startseite des Guichet gestattet.
37. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Genehmigung des Großherzogtums Luxemburg, die beim Ministerium für den öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform zu beantragen ist, darf der Guichet weder ganz noch teilweise in eine andere Website integriert werden, z. B. durch die Verwendung von Frames (Framing) oder Inlineframes (Inlining).
38. Der Guichet kann Links zu anderen Websites enthalten, die für Sie von Nutzen oder von Interesse sein können. Das Großherzogtum Luxemburg und insbesondere das Ministerium für den öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform kontrollieren den Inhalt dieser Websites nicht systematisch und können daher nicht für deren Inhalte verantwortlich gemacht werden. Sie können infolgedessen nicht für Inhalte anderer Websites haftbar gemacht werden, weder im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit noch auf die Richtigkeit der dortigen Informationen.
Geltendes Recht und zuständiges Gericht
39. Streitfälle im Zusammenhang mit dem Guichet unterliegen luxemburgischem Recht und fallen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Großherzogtums Luxemburg.
Allgemeine Nutzungsbedingungen - Fassung 4.0