Bezirksgericht

Das Land ist in 2 Gerichtsbezirke aufgeteilt. Jeder Gerichtsbezirk hat ein Bezirksgericht, eins in Luxemburg und eins in Diekirch.

Der Gerichtsbezirk Luxemburg umfasst die Kantone Capellen, Esch-sur-Alzette, Grevenmacher, Luxemburg, Mersch und Remich. Der Gerichtsbezirk Diekirch umfasst die Kantone Clervaux, Diekirch, Echternach, Redange, Vianden und Wiltz. Um herauszufinden, in welchem Kanton eine Ortschaft oder Gemeinde liegt, können die Datenblätter aller Gemeinden im Verzeichnis der luxemburgischen Gemeinden auf der Website des luxemburgischen Städte- und Gemeindeverbands (Syvicol) eingesehen werden.

Bei jedem Bezirksgericht gibt es ein Jugend- und Vormundschaftsgericht, das allein über Fragen zum Jugendschutz und zur Vormundschaft in Bezug auf volljährige Personen entscheidet.

Die Bezirksgerichte tagen in Zivil- und Handelssachen (wenn der Streitwert mehr als 10.000 Euro beträgt sowie bei Berufungen gegen Urteile der Friedensgerichte – außer bei erstinstanzlich ergangenen Urteilen des Arbeitsgerichts) sowie in Strafsachen (Strafkammer).

Außerdem sind die Bezirksgerichte zuständig für:

  • Mietsachen (Berufungen gegen die Urteile der Friedensgerichte);
  • Scheidungssachen (Zivilgericht);
  • Eilsachen, deren Streitwert mehr als 10.000 Euro beträgt (Gericht für einstweiligen Rechtsschutz);
  • das Personenstandswesen.

Das Berufungsgericht des Obersten Gerichtshofs erkennt über Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Bezirksgerichte. Es urteilt in Zivilsachen, Handelssachen, Strafsachen (Verbrechen und Vergehen) sowie über Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Arbeitsgerichte.

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