Handelskammer

Die Handelskammer (Chambre de commerce) ist eine öffentliche Einrichtung, in der alle Unternehmen zusammengeschlossen sind, mit Ausnahme der Landwirtschafts- und Handwerksbetriebe, die über eine eigene Berufskammer verfügen. In Luxemburg ist die Mitgliedschaft in der Handelskammer für alle natürlichen Personen, Handelsgesellschaften sowie Niederlassungen ausländischer Unternehmen vorgeschrieben, die in Luxemburg ansässig sind und einem Handels-, Finanz- oder Industriegewerbe nachgehen.

In der Vollversammlung der Handelskammer sollen alle Wirtschaftssektoren Luxemburgs vertreten sein (ausgenommen Handwerk und Landwirtschaft):

  • kaufmännische und nicht speziell bezeichnete sonstige Tätigkeiten;
  • Beteiligungsgesellschaften;
  • Industriebranche, kleine und mittlere Industriebetriebe und KMU;
  • Banken, landwirtschaftliche Kreditinstitute und sonstige finanzielle Aktivitäten;
  • Versicherungen;
  • Hotelgewerbe, Gaststätten.

Als Wahrer der Interessen der luxemburgischen Unternehmen erfüllt die Handelskammer die folgenden Aufgaben:

  • Förderung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen;
  • unabhängiger Wortführer der Marktwirtschaft und kritisch eingestellter Partner der nationalen, europäischen und internationalen Politik;
  • Mitwirkung bei den Gesetzgebungsverfahren;
  • Dienstleister für Unternehmen und die Öffentlichkeit.

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