Umweltamt

Das Umweltamt ist mit der Entwicklung und Gewährleistung des Umweltschutzes beauftragt. Zu diesem Zweck führt das Umweltamt insbesondere Aktionen durch, um:

  • zu informieren und Umweltschutzbemühungen zu fördern (z. B. finanzielle Unterstützung von Fahrzeugen mit geringem CO2-Ausstoß);
  • die Auswirkungen von Industrie, Landwirtschaft und Städtebau auf die Umwelt zu untersuchen und zu bewerten;
  • Forschungsarbeiten im Bereich der Umwelt durchzuführen;
  • die Anwendung der gesetzlichen Umweltvorschriften zu überwachen und zu kontrollieren.

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