Abteilung für Opferhilfe – Zentrales Sozialamt

Die Abteilung für Opferhilfe (Service d'aide aux victimes - SAV) – Zentrales Sozialamt (Service central d'assistance sociale - SCAS) ist eine Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft. Sie arbeitet auf Anordnung der Justiz und unter der Aufsicht des Generalstaatsanwalts.

Ihre Psychologen, Kriminologen und Bewährungshelfer mit Ausbildung zum Sozialhelfer helfen Personen, die infolge einer Straftat (Überfall, häusliche Gewalt, Körperverletzung, sexueller Übergriff usw.) einen Angriff auf ihre körperliche und/oder geistige Unversehrtheit erlitten haben, und bieten ihnen psychologische und psychotherapeutische Betreuung an.

Sie können die Opfer auch während der Dauer des Prozesses begleiten.

Die Beratungen bei der Abteilung sind kostenlos und erfolgen nur nach Terminvereinbarung.

  • Abteilung für Opferhilfe – Zentrales Sozialamt

    Adresse:
    12-18, Joseph Junck – Plaza Liberty – Eingang A (1. Stock) L-1839 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 und 14.00–18.00 Uhr

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