Notarkammer des Großherzogtums Luxemburg

Die Notarkammer des Großherzogtums Luxemburg zählt 36 unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte und des Geschäftsvolumens über alle Kantone des Landes (mit Ausnahme des Kantons Vianden) verteilte Notare. Diejenigen Personen, die eine Vereinbarung beurkunden lassen wollen (Ehevertrag, Erwerb, Unternehmensgründung, Scheidung, Erbe, Vorbereitung des eigenen Nachlasses, usw.) müssen sich an einen Notar wenden, um eine notarielle Urkunde zu bekommen, welche das jeweilige Geschäft beglaubigt. Der Notar kann die Betroffenen ebenfalls entsprechend ihrer jeweiligen Situation informieren und beraten.

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