Abgabe von Pflichtexemplaren: audiovisuelle Dokumente und Tondokumente an das Nationale audiovisuelle Zentrum abgeben

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Nationale audiovisuelle Zentrum (Centre national de l’audiovisuel - CNA) bewahrt alle Dokumente auf, die als Pflichtexemplare abgegeben werden.

Bei diesen Dokumenten, die im Inland verbreitet werden bzw. im Ausland verbreitet werden und einen Bezug zu Luxemburg haben, handelt es sich um:

  • audiovisuelle Dokumente oder Tondokumente;
  • Multimediawerke.

Als audiovisuelles Dokument oder Tondokument gilt jedes Dokument, das verbreitet und veröffentlicht wird, auch wenn es sich nur an ein eingeschränktes Zielpublikum richtet. Wurde das Dokument oder Werk nicht veröffentlicht, müssen die Pflichtexemplare spätestens binnen 12 Monaten nach Ende der Produktion abgegeben werden.

Die Ablieferung von Pflichtexemplaren ist gesetzlich vorgeschrieben und hat ohne Aufforderung durch das CNA zu erfolgen.

Zielgruppe

Folgende natürliche und juristische Personen sind zur Abgabe von Pflichtexemplaren verpflichtet:

  • der Produzent oder jede an dessen Stelle tretende Person; ansonsten
  • der Anbieter; ansonsten
  • der Regisseur; ansonsten
  • der Herausgeber; ansonsten
  • der Urheber des Dokuments oder Werks.

Voraussetzungen

Von allen audiovisuellen Dokumenten und Tondokumenten sowie Multimediawerken, die in Luxemburg produziert oder hergestellt werden oder das Leben in Luxemburg betreffen, müssen Pflichtexemplare an das Nationale audiovisuelle Zentrum (CNA) abgegeben werden.

Als in Luxemburg produziert gelten alle Dokumente und Werke:

  • die von einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz in Luxemburg produziert oder koproduziert werden;
  • deren Produktion vom luxemburgischen Staat unterstützt wurde;
  • die ganz oder teilweise von einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland in Luxemburg hergestellt werden.

Von folgenden Arten von audiovisuellen Dokumenten und Tondokumenten sowie Multimediawerken müssen Pflichtexemplare an das CNA abgegeben werden:

  • Kurzfilme, Mittellangfilme und Langspielfilme;
  • Dokumentarfilme;
  • Spielfilme;
  • Serien;
  • Videospiele und -dokumente;
  • Werbe- und Promotion-Dokumente;
  • Tonträger;
  • Fernsehsendungen;
  • Radiosendungen;
  • Dokumente und Werke mit Bezug zum politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen, religiösen, sportlichen und touristischen Leben in Luxemburg.

Werden diese Dokumente bzw. Werke ohne materiellen Träger über ein Rundfunknetz oder ein elektronisches Netz verbreitet (zum Beispiel im Streaming oder als Download auf einer Website erhältlich), müssen ebenfalls Pflichtexemplare davon an das CNA abgegeben werden.

Ebenfalls von der Abgabe von Pflichtexemplaren betroffen sind die Versionen all dieser Dokumente in Form von:

  • Neuauflagen;
  • Adaptionen;
  • restaurierte Fassungen;
  • Neufassungen;
  • Übersetzungen.

Fernseh- oder Radiosendungen, die sich an ein vorwiegend nichtansässiges Publikum richten, sind nicht betroffen.

Fristen

Die Pflichtexemplare müssen spätestens binnen 12 Monaten ab dem Tag, an dem das Dokument oder Werk in einer beliebigen Form veröffentlicht wurde, an das Nationale audiovisuelle Zentrum (CNA) abgegeben werden.

Wurde das Dokument oder Werk nicht veröffentlicht, müssen die Pflichtexemplare ebenfalls spätestens binnen 12 Monaten nach Ende der Produktion abgegeben werden.

Kosten

Die Abgabe von Pflichtexemplaren an das Nationale audiovisuelle Zentrum ist kostenfrei.

Vorgehensweise und Details

Abgabe der Dokumente an das Nationale audiovisuelle Zentrum

Die Abgabe der Dokumente an das CNA erfolgt:

  • eigenhändig; oder
  • auf dem normalen Postweg.

Die Dokumente und Werke müssen in den vom CNA vorgegebenen Formaten abgegeben werden.

Die Pflichtexemplare müssen von einwandfreier Qualität sein. Erforderlichenfalls müssen sie mit dem zu ihrer Aufbewahrung und Verwendung benötigten Material und Zubehör abgegeben werden.

Nach Überprüfung der einzelnen Elemente übermittelt das CNA der betreffenden Person eine Bescheinigung über die Abgabe der Pflichtexemplare.

Modalitäten der Abgabe

Abgabe von audiovisuellen Dokumenten

Folgendes ist abzugeben:

  • ein photochemisches Negativ; ansonsten
    • ein photochemisches Zwischenelement; ansonsten
    • eine photochemische Positivkopie ohne Untertitel; ansonsten
    • eine photochemische Arbeitskopie; ansonsten
    • 2 physische Exemplare, sofern vorhanden;
  • eine digitale Kopie der Masterkopie;
  • ein digitales Ansichtsexemplar;
  • das Begleitmaterial, ein Auskunftsbogen mit den technischen und künstlerischen Eckdaten, der Art sowie des genauen Umfangs der geistigen Eigentumsrechte, wie vom CNA vorgegeben.

Abgabe von Fernsehsendungen

Folgendes ist abzugeben:

  • eine Filmkopie zur Weitergabe an den Sender;
  • eine Kopie der Programmplanung;
  • das Begleitmaterial, ein Auskunftsbogen mit den technischen und künstlerischen Eckdaten, der Art sowie des genauen Umfangs der geistigen Eigentumsrechte, wie vom CNA vorgegeben.

Abgabe von Tondokumenten

Folgendes ist abzugeben:

  • ein Exemplar des Dokuments in dem veröffentlichten Format;
  • ein Exemplar der digitalen Datei;
  • das Begleitmaterial, ein Auskunftsbogen mit den technischen und künstlerischen Eckdaten, der Art sowie des genauen Umfangs der geistigen Eigentumsrechte, wie vom CNA vorgegeben.

Abgabe von Radiodokumenten

Folgendes ist abzugeben:

  • ein Exemplar des Radiodokuments;
  • eine Kopie der Programmplanung;
  • ein Auskunftsbogen mit den technischen und künstlerischen Eckdaten, der Art sowie des genauen Umfangs der geistigen Eigentumsrechte, wie vom CNA vorgegeben.

Abgabe von audiovisuellen Multimediawerken

Folgendes ist abzugeben:

  • ein Exemplar des herausgegebenen Multimediadokuments in der Originalversion;
  • eine digitale Kopie der Masterkopie;
  • ein digitales Ansichtsexemplar;
  • das Begleitmaterial, ein Auskunftsbogen mit den technischen und künstlerischen Eckdaten, der Art sowie des genauen Umfangs der geistigen Eigentumsrechte, wie vom CNA vorgegeben.

Zuständige Kontaktstellen

Nationales audiovisuelles Zentrum

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Pflichtexemplare von Publikationen an die Nationalbibliothek Luxemburg abgeben

Links

Rechtsgrundlagen

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